Fahren ohne Führerschein "König von Deutschland" zu sieben Monaten Haft verurteilt

Selbsternannter "König von Deutschland" (Archiv): Urteil ist noch nicht rechtskräftig
Foto: Hendrik Schmidt/ dpaIn Sachsen- Anhalt ist ein selbsternannter "König von Deutschland" zu sieben Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt worden. Das Amtsgericht Wittenberg sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte Peter F. bei zwei Fahrten im Jahr 2014 keine gültige Fahrerlaubnis hatte.
Bei einer Tour legte er zudem einen gefälschten Führerschein vor, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der 50-Jährige kündigte laut Gericht an, Rechtsmittel einzulegen.
Der selbsternannte Monarch steht derzeit auch in Dessau-Roßlau vor Gericht. Auch in dem Verfahren geht es um Fahrten ohne Führerschein, dort werden ihm acht Vergehen zur Last gelegt. Nach dem dortigen Prozessbeginn am Mittwoch setzte sich F. in ein Auto und fuhr vom Gerichtsgebäude weg. Dieser Prozess soll im März fortgesetzt werden.
Der gelernte Koch hatte 2012 auf dem Gelände eines ehemaligen Krankenhauses seinen Fantasiestaat ausgerufen. Seitdem gerät er immer wieder mit der Justiz in Konflikt. Im September 2012 gab er seinen Führerschein zurück - und stellte sich stattdessen selbst einen aus.
Die Führerscheinstelle wertete dies als Verzicht auf die Fahrerlaubnis und ließ sie beim Kraftfahrtbundesamt löschen. Diese Auffassung bestätigten später sowohl das Verwaltungsgericht Halle als auch das Oberverwaltungsgericht. Er habe mit der Rückgabe aber nicht auf das Recht verzichtet, ein Auto fahren zu dürfen, erklärte der Angeklagte vor dem Amtsgericht in Dessau-Roßlau.
Im Video: Razzia beim "König von Deutschland"