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Kriminalität Viel Schuld, wenig Sühne

Die volle Härte des Gesetzes wird oft beschworen - und kommt bei vielen Delikten selten zur Anwendung. Ein ernüchternder Blick auf den deutschen Rechtsstaat.

Die Grillsaison hat begonnen - begleitet vom Verbrechen: Kriminelle Banden bieten in Onlineshops Grills bekannter Marken an. Doch Käufer, die an Schnäppchen glauben, werden schnell enttäuscht. Der bestellte und bezahlte Grill wird nie geliefert, das Geld ist weg.

Die Staatsanwaltschaft in Dresden ermittelt in einem solchen Fall gegen Unbekannt. 825 Menschen soll der falsche Grill-Anbieter zwischen Juni 2013 und Mai 2016 auf diese Weise abgezockt haben, Gesamtschaden: fast 500.000 Euro. Von dem Betrüger fehlt jede Spur, seine Konten hatte er anonym im Internet eröffnet, via Post-Ident-Verfahren und falschen Adressen.

Es ist der klassische Fall des sogenannten Warenbetrugs: Ein Käufer bestellt ein Produkt, bezahlt - und bekommt es nie geliefert. Rund 106.000 solcher Fälle bearbeitete die Polizei laut Kriminalstatistik im Jahr 2017. Bezogen auf die Bevölkerungsgröße hat sich die Zahl der Delikte seit Anfang der Nullerjahre versechsfacht - wohl auch, weil der Betrug über das Internet leichter ist als an der Haustür und das Entdeckungsrisiko deutlich geringer.

Der Modus Operandi der Banden ist einfach und effektiv. Denn die meisten Täter kommen davon. Und wenn sie doch geschnappt werden, dürfen sie ihre Beute in vielen Fällen behalten.

Wie kann das sein in einem Rechtsstaat? Wird nicht jedes Verbrechen konsequent verfolgt?

Keinesfalls. Das Beispiel Betrug und Untreue zeigt, wie oft Kriminelle davonkommen.

Foto: SPIEGEL ONLINE

In Deutschland hat die Polizei im Jahr 2016 rund 920.000 Fälle von Betrug und Untreue bearbeitet. Das klingt zunächst viel, ist aber nur ein Bruchteil der Taten, die tatsächlich begangen wurden. Der Großteil wurde den Ermittlern gar nicht gemeldet. Bei Betrug zeigen Opfer rund 75 Prozent aller Taten nicht an, so eine Studie des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen. Basierend darauf gab es 2016 tatsächlich also etwa rund 3,68 Millionen Fälle von Betrug und Untreue - vorsichtig geschätzt.

Andere Untersuchungen gehen von einem noch größeren sogenannten Dunkelfeld aus. Laut "Viktimisierungssurvey 2012" werden rund 91 Prozent aller Waren- und Dienstleistungsbetrügereien nicht angezeigt, dann wären es deutschlandweit in Wirklichkeit mehr als zehn Millionen Fälle. Beide Zahlen sind mit großer Unsicherheit behaftet, geben aber eine Vorstellung davon, von wie wenig Straftaten die Polizei überhaupt erfährt. Forscher vermuten, dass die Opfer keine Anzeige erstatten, weil sie sich schämen, betrogen worden zu sein. Manche scheuen auch den Aufwand, Motto: Das Geld ist eh weg.

Erfährt die Polizei von einer Straftat, ermitteln die Beamten - doch nicht immer mit Erfolg. Bei Betrug und Untreue liegt die Aufklärungsquote bei rund 75 Prozent, doch die Zahlen sinken seit Jahren. Beispiel Warenbetrug: Stecken organisierte Banden dahinter, führt die Spur des Geldes oft ins Ausland. Ermittler erwischen in Deutschland dann vielleicht noch einen Strohmann, der das Geld transferiert hat. An die Hintermänner kommen sie meist nicht heran.

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Doch auch wenn ein Tatverdächtiger ermittelt wird, heißt das noch lange nicht, dass er auch angeklagt wird, im Gegenteil. 2016 haben die Staatsanwaltschaften deutlich mehr Verfahren eingestellt, als sie tatsächlich angeklagt haben. "Empirisch betrachtet ist deshalb die Staatsanwaltschaft nicht Anklage-, sondern Einstellungsbehörde", schreibt der Konstanzer Strafrechtsforscher Wolfgang Heinz in einer Langzeitanalyse des Justizsystems.

Beispiel Betrug und Untreue: Von 810.000 Verfahren im Jahr 2016 wurden rund 600.000 eingestellt. In 235.000 Fällen gab es keinen hinreichenden Tatverdacht. In weiteren 235.000 Fällen hat der zuständige Staatsanwalt entschieden, den Tatverdächtigen nicht anzuklagen - etwa weil der Schaden des Betruges klein war ("Geringfügigkeit"), oder weil der Angeklagte wegen anderer schwerer Verbrechen vor Gericht gestellt wurde ("unwesentliche Nebenstraftat").

Der Anteil solcher Einstellungen hat in den vergangenen Jahrzehnten deutlich zugenommen. "Die aus der Sicht der Öffentlichkeit, der Medien und der Politik bedrohlich 'steigende Kriminalität' wurde von der Staatsanwaltschaft durch Einstellungen, und zwar ganz überwiegend als Bagatelle, erledigt", konstatiert Forscher Heinz.

Lediglich in 200.000 Verfahren wegen Betrugs und Untreue hat die Staatsanwaltschaft 2016 am Ende tatsächlich Anklage erhoben oder einen Strafbefehl beantragt - bei Letzterem handelt es sich um eine Verurteilung ohne Gerichtsverhandlung, sofern der Täter gegen den Strafbefehl keinen Einspruch einlegt.

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Einmal vor Gericht, sind die meisten Anklagen erfolgreich. 2016 mussten sich 190.000 Menschen wegen Betrugs und Untreue verantworten. 160.000 von ihnen wurden verurteilt, 20.000 davon zu einer Freiheitsstrafe - das sind 12,5 Prozent der Angeklagten. Wäre die Verurteilungsrate höher, ergäbe sich indes schnell das nächste Problem: Es gibt so gut wie keine freien Haftplätze in Deutschland. Die Gefängnisse sind voll.

Weil die Zahl der Fälle von der Polizei bis zum Gericht immer weiter abnimmt, sprechen Kriminologen auch von einem "Trichter". Für Betrug und Untreue bedeutet dies: Nur rund 15 Prozent der Straftaten werden entdeckt und aufgeklärt. Nur etwa ein Drittel der ermittelten Verdächtigen wird am Ende tatsächlich verurteilt. Der Rest ist entweder unschuldig, oder er kommt mit seinen Taten davon - genau weiß man es nicht. "Keine der derzeit verfügbaren Statistiken lässt genau erkennen, was der Grund für diesen 'Schwund' ist", so Forscher Heinz.

Im Video: Kriminalstatistik 2018 - Wie sicher ist Deutschland?

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Aus Sicht der Opfer ist diese Bilanz des Rechtsstaates wohl eher ein schlechter Witz. Denn selbst wenn ein Tatverdächtiger verurteilt wird, darf er seine Beute in vielen Fällen behalten.

2016 etwa erwirtschafteten 220 Gruppierungen der organisierten Kriminalität in Deutschland nach Erkenntnissen des Bundeskriminalamts 840 Millionen Euro. Das war der Umfang ihrer Beute, den die Behörden nachvollziehen konnten. Das gesamte kriminelle Geschäftsvolumen schätzen Experten sogar auf viele Milliarden Euro.

Doch auch von den 840 Millionen Euro vermochte der Staat lediglich 61 Millionen Euro sicherzustellen, den Rest konnten die Kriminellen behalten. Und: Eine Sicherstellung bedeutet längst nicht, dass der Staat das Geld auch endgültig einkassiert. Häufig musste es den Tätern wieder herausgegeben werden, etwa weil sich der kriminelle Ursprung des Vermögens nicht nachweisen ließ. (Lesen Sie die Hintergründe dazu hier.)

Eine im vergangenen Jahr beschlossene Gesetzesänderung soll die Möglichkeiten der Behörden stärken, Kriminellen ihre Beute wieder abzunehmen. Ob das den Beamten hilft, ist allerdings noch unklar.


Zusammengefasst: In Deutschland wird bei Weitem nicht jedes Verbrechen strafrechtlich verfolgt - allzu viele Täter kommen davon. Das Beispiel Betrug und Untreue veranschaulicht, dass die Polizei nur von einem geringen Teil der Taten überhaupt erfährt und die Staatsanwaltschaft die Mehrzahl der Verfahren einstellt. Verurteilt wird nur etwa jeder dritte ermittelte Tatverdächtige; und selbst dann ist es für den Staat schwer, sich die Beute zurückzuholen.

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