Urteil am Münchner Landgericht Mann vergewaltigte Tochter 271 Mal – mehr als zehn Jahre Haft

Es begann, als sie noch ein Kind war: Über viele Jahre hinweg missbrauchte ein Vater seine Tochter immer wieder. Alles sei freiwillig gewesen, sagte er vor Gericht. Nun wurde er verurteilt.
Gerichtsgebäude in München (Symbolbild)

Gerichtsgebäude in München (Symbolbild)

Foto: Sven Hoppe / dpa

Jahrzehntelang vergewaltigte ein Mann seine eigene Tochter immer wieder. Dafür hat ihn das Landgericht München I nun zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Vergewaltigung in 271 Fällen lastete das Gericht dem 75-Jährigen an, in einem der Fälle dazu noch Körperverletzung. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor zwölf Jahre Freiheitsstrafe gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

»Niemals habe ich sie vergewaltigt«, hatte der Mann zu Prozessbeginn vor rund einer Woche die Vorwürfe bestritten. Alles sei freiwillig gewesen. Bei einer Person unter 14 kommt es rechtlich nie auf die Frage einer angeblichen Einvernehmlichkeit an. Sexuelle Handlungen an einer Person unter 14 Jahren sind in Deutschland illegal.

Tochter bekam ein Kind von ihrem Vater

»Sie haben das Leben Ihrer Tochter ruiniert«, heißt es in der Urteilsbegründung an den Mann gerichtet. Die Übergriffe hätten begonnen, als die Tochter sieben Jahre alt war. In den Neunzigerjahren bekam sie sogar ein Kind von ihrem Vater. Mittlerweile ist die Frau laut Staatsanwaltschaft Mitte 50.

Zudem hatte der Mann das Mädchen in allen Lebensbereichen nahezu lückenlos kontrolliert und es bereits im Kindesalter systematisch von seinem Umfeld isoliert. Das Gericht sprach von unsichtbaren Gitterstäben, die er um sie errichtet habe: »Es war ein enger, kalter und hässlicher Käfig, in dem sie ihre Tochter gehalten haben.«

Auch die Staatsanwaltschaft hatte zu Prozessbeginn von einem »über Jahrzehnte hinweg aufrechterhaltenen Klima der Gewalt und Ausweglosigkeit« gesprochen. Erst die Familie der Frau hatte das Leiden beendet und die Polizei eingeschaltet.

ptz/dpa
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