
Rechte Randale in Leipzig: Das Chaos von Connewitz
Rechte Krawalle in Leipzig Alles nur Mitläufer?
Auf Zack ist sie, die sächsische Justiz. Um Punkt 9.00 Uhr eilt Amtsrichterin Höhme in den Saal 257, eröffnet die Verhandlung, erläutert Formalia, lässt den Staatsanwalt die Anklageschrift verlesen, erläutert nochmals Formalia. Dann zieht sie sich mit Staatsanwälten und Verteidigern zu einem sogenannten Rechtsgespräch in ihr Büro zurück. Um 9.14 Uhr.
Das Verfahren, um das es an diesem frostigen Novembertag im Amtsgericht Leipzig geht, ist einer der sogenannten Connewitz-Prozesse. Das linksalternative Viertel im Süden der sächsischen Großstadt war am Abend des 11. Januar 2016 Schauplatz einer Gewalteskalation: Binnen weniger Minuten verwüsteten rechte Randalierer die Wolfgang-Heinze-Straße, verbeulten Kleinwagen, feuerten Pyrotechnik ab, zerschlugen die Schaufenster von Fahrradläden und Frisörsalons.
Fünf Polizisten sowie mindestens ein Anwohner erlitten Verletzungen, den materiellen Gesamtschaden beziffert die Staatsanwaltschaft auf etwa 113.000 Euro. Leipzigs Oberbürgermeister Burkhard Jung sprach später von "offenem Straßenterror", ein Polizist über Szenen "wie in einem Kriegsgebiet".

Rechte Randale in Leipzig: Das Chaos von Connewitz
Seit August dieses Jahres beschäftigen sich Gerichte mit dem Gewaltexzess. Die meisten der insgesamt 216 Tatverdächtigen müssen in Leipzig vors Amtsgericht, dort hat man sich für ein pragmatisches Vorgehen entschieden: Jeweils zwei Angeklagte gleichzeitig müssen sich verantworten, in insgesamt 92 Verfahren.
Wie soll das zu schaffen sein, Dutzende Beweisaufnahmen mit immer denselben Anklagen, Zeugen und Beweisstücken - und das alles an einem einzigen Gericht mit gerade mal 39 Richtern in zwei Strafabteilungen? Es gebe Kollegen, sagt Gerichtssprecher Stefan Blaschke, die zuständig seien für zehn Connewitz-Prozesse.
Für Richterin Höhme ist es der zweite, sie hat in Saal 257 ein beachtliches Programm vor sich: 16 Zeugen sind allein für diesen Verhandlungstag geladen, zwei weitere sind bereits angesetzt. Aber die sächsische Justiz ist ja auf Zack.
Das Rechtsgespräch, das die Prozessbeteiligten an diesem Morgen führen, mündet für einen der beiden Angeklagten in einen sogenannten Deal: Sollte Nick S., ein 25-jähriger Zerspanungsmechaniker, ein glaubhaftes und detailliertes Geständnis ablegen, würde er eine Freiheitsstrafe zwischen 15 und 20 Monaten erhalten - auf Bewährung.
"Nee", "Nein, "Nee"
Genau so wird es später auch kommen: S. räumt ein, Teil des braunen Mobs gewesen zu sein, "um einfach mal Flagge zu zeigen, und dass wir auch noch da sind". Das Gericht spricht eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten aus. Dabei erhält Richterin Höhme auf ihre Fragen nicht gerade ausufernde Antworten:
"Haben Sie irgendwelche Schlagwerkzeuge mitgeführt?" - "Nee."
"Waren Sie vermummt?" - "Nee."
"Haben Sie gesehen, dass die anderen Leute vermummt waren?" - "Nein."
"Warum haben Sie sich nicht entfernt, als die Gewalttätigkeiten begannen?" - "Mir ist das erst aufgefallen, als es schon zu spät war."
Es ist der vierte Deal im fünften Connewitz-Prozess, eine Ausnahme war das erste Verfahren. Diese Entwicklung nahm ihren Anfang offenbar im zweiten vor Gericht verhandelten Fall: Ein Verteidiger, der als rechter Szeneanwalt gilt, hatte einer Verständigung für seinen Mandanten zugestimmt. Dieser Strategie scheinen andere Verteidiger seitdem zu folgen.
Die schnellen Deals gehen mit schnellen Prozessen einher: Geständnis, Urteil, Geständnis, Urteil, Geständnis, Urteil. Man kann das als routiniert bezeichnen, als effektiv und sachlich. Einerseits. Andererseits: Wie soll eine Gewalteskalation wie die vom 11. Januar 2016 in solchen Schnellverfahren umfassend aufgeklärt werden?
Grobe Gewalt - mit Äxten und Latten
In Saal 257 geht es nach Bekanntgabe des Deals dann auch sehr schnell: Mehrere Zeugen müssen nicht mehr auftreten, stattdessen lesen die Prozessbeteiligten ältere Aussagen von Betroffenen und Beobachtern in Polizeiunterlagen nach, im sogenannten Selbstleseverfahren.
Ein Justizskandal? Wohl kaum. Das Problem ist ein grundsätzliches: Vor Gericht geht es eben nicht primär darum, dem Leid einzelner Opfer gerecht zu werden oder ein unübersichtliches Ereignis mit Dutzenden Beteiligten im Detail zu rekonstruieren. Sondern um die Frage, ob sich konkrete Straftaten konkreten Personen zuordnen lassen.
Den bisherigen Deals lagen jeweils Geständnisse wie das von Nick S. zugrunde: Alle behaupteten, weiter hinten friedlich in der Gruppe mitgelaufen zu sein. Und niemand will einer der zahlreichen Vermummten gewesen sein, die mit Äxten oder Holzlatten auf alles Mögliche einschlugen.
Verurteilt wurden die Angeklagten daher nur für das, was ihnen tatsächlich nachgewiesen werden konnte: dass sie dabei waren. Wenn ein Beschuldigter die ihm vorgeworfene Tat einräumt, in diesen Fällen Landfriedensbruch, spricht nichts gegen einen Deal - so legt es Paragraph 257c der Strafprozessordnung fest.
Die Anklagevertreter sind entsprechend zufrieden mit den bisherigen Urteilen, wie der Sprecher der Leipziger Staatsanwaltschaft beteuert: "Wir haben durchaus das erreicht, was wir uns vorgestellt hatten", sagt Oberstaatsanwalt Ricardo Schulz, "deswegen haben wir in diesen Fällen auch keine Rechtsmittel eingelegt."
Der Täter, ein Opfer?
So korrekt all das juristisch auch sein mag, die Signalwirkung ist trotzdem fatal: In Connewitz kam es zu Gewalttaten, unter den jetzt Angeklagten dürften die Gewalttäter sein - aber weil wohl niemandem mehr als die bloße Teilnahme an dem Aufmarsch nachgewiesen werden kann, wird womöglich niemand für die Sachbeschädigungen und Körperverletzungen bestraft.
So folgen vermutlich bald Dutzende weitere Prozesse, immer nach dem gleichen Schema: Deal, Geständnis, Bewährungsstrafe. Möglicherweise gibt es nur in Ausnahmefällen keinen Deal - so wie an diesem Tag in Saal 257. Denn im Gegensatz zu Nick S. will der zweite Angeklagte keine Verfahrensabsprache. Brian E., ein durchtrainierter Hüne mit Vollbart und blankpolierten Lederschuhen, ist Rechtsreferendar an einem sächsischen Amtsgericht. Sollte der 26-Jährige zu mehr als einem Jahr auf Bewährung verurteilt werden, verlöre er seinen Job. Und damit wohl die Aussicht auf eine Karriere in der sächsischen Justiz.
So kommt es doch noch zu einer ausführlicheren Beweisaufnahme, Brian E. erhält das Wort. Er sitzt mit geradem Rücken und ernstem Blick auf der Anklagebank, er erinnert eher an einen Pharmavertreter als an einen Rechtsextremisten. Dann erzählt er: Er sei schon immer ein politischer Mensch gewesen, schon früh habe er Pegida-Kundgebungen besucht, ihn störe vor allem linksextreme Gewalt.
Dagegen habe er auch in Connewitz demonstrieren wollen, friedlich natürlich. Als die Leute um ihn herum plötzlich alles kurz und klein gehauen hätten, sei er nicht mehr rechtzeitig weggekommen: "Ich stand da und wusste nicht, was ich machen sollte." Die Polizei habe ihn dann festgesetzt, später sei er an der Uni von Kommilitonen gemieden und von Unbekannten im Internet bloßgestellt worden. Der mutmaßliche Täter, so lautet seine Botschaft, ist eigentlich ein Opfer.
"Es war klar, dass da was Krasses abgeht"
Dann kommen die Zeugen.
Ein IT-Dozent, 57, sagt: "Das machte auf mich einen relativ organisierten Eindruck."
Ein Polizist, 38, sagt: "Ich weiß von niemandem, der zufällig in die Ausschreitungen verwickelt wurde."
Eine Mediengestalterin, 43, sagt: "Da gab es keine Unbeteiligten."
Ein Ermittler, 39, sagt: "Die Schäden waren groß für eine Spontandemo."
Ein Anwohner, 31, sagt: "Es war klar, dass da was Krasses abgeht."
Die Aussagen ähneln sich, die Essenz ist schnell klar: Der Gewaltausbruch von Connewitz war geplant. Und dass unter den festgesetzten Teilnehmern auch unbeteiligte Dritte waren, die unwissend hineingeraten und nicht mehr rechtzeitig davongekommen sind - ist zumindest unwahrscheinlich.
Was heißt das für den studierten Juristen Brian E.? "Sie hätten es noch mehr als jeder andere wissen müssen", sagt Staatsanwältin Sandra Daute in ihrem Plädoyer. Dass der Rechtsreferendar mit einer Verurteilung wohl seinen Job verlieren werde, lasse sich jedenfalls nicht zu seinen Gunsten auslegen.
Das tut dann auch das Gericht nicht: Es verurteilt auch E. zu einem Jahr und vier Monaten Haft auf Bewährung, zuzüglich zu einer Geldstrafe über tausend Euro. "Ich verstehe Ihre Problematik", sagt Richterin Höhme mit Blick auf E.s gefährdete Karriere, "aber in diese Situation haben Sie sich selbst gebracht."
Gut möglich, dass die sächsische Justiz den Gewaltausbruch von Connewitz nicht mehr aufklären kann. Zumindest eine Botschaft aber geht wohl trotzdem von den Prozessen aus: mitgegangen, mitgehangen.