Love-Parade-Katastrophe Staatsanwaltschaft legt Beschwerde gegen Gerichtsentscheidung ein

Gedenken am Ort der Love-Parade-Katastrophe (Archivfoto von 2010)
Foto: INA FASSBENDER/ REUTERSDie Staatsanwaltschaft Duisburg geht gegen die Entscheidung des Landgerichts Duisburg vor, kein Hauptverfahren zur Love-Parade-Katastrophe zu eröffnen. Man habe sofortige Beschwerde eingelegt, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Die Entscheidung des Gerichts sei "nicht nachvollziehbar und rechtsfehlerhaft".
Die umstrittene Entscheidung beruht im Wesentlichen auf Zweifeln am Gutachten des britischen Panikforscher Keith Still, dessen Expertise Grundlage der Anklage ist. Das Landgericht kritisierte, das Gutachten sei inhaltlich und methodisch mangelhaft, zudem gebe es Zweifel an Stills Unbefangenheit.
Das will die Staatsanwaltschaft nicht einfach hinnehmen. Still sei ein "international anerkannter renommierter Experte, an dessen Sachkunde und Unabhängigkeit keine Zweifel bestehen". Von einer Voreingenommenheit Stills könne keine Rede sein.
Zudem moniert die Staatsanwaltschaft, das Gericht hätte früher auf Zweifel aufmerksam machen müssen. Dies entspreche der üblichen Verfahrensweise. Bei entsprechenden Hinweisen hätte man nachermitteln können. Und was Bedenken gegen Still angehe: Es sei gängige Praxis, dass Gerichte im Zwischenverfahren selbst Gutachter beauftragten. Dazu hätte sich die Strafkammer "veranlasst sehen müssen".
Über die Beschwerde der Staatsanwaltschaft muss nun das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf befinden. Sollte es die Beschwerde ablehnen, gibt es dagegen kein weiteres Rechtsmittel. Das OLG könnte aber dem Landgericht auch auferlegen, die Hauptverhandlung durchzuführen.
Die Staatsanwaltschaft zeigte sich zuversichtlich, dass Letzteres geschehen wird. Nur durch eine Hauptverhandlung könnten die Ereignisse aufgeklärt werden - das sei im Interesse der zahlreichen Opfer und ihrer Angehörigen.
Der Präsident des Landgerichts hatte allerdings bei einer Pressekonferenz betont, die Strafkammer habe sich nur mit dem Vorwurf der Planungs- und Genehmigungsfehler bei Veranstalter und Stadt beschäftigt. Es gehe nur um die Frage individueller Verantwortung der Beschuldigten, nicht um die Aufarbeitung des Sachverhalts.
Bei der Love Parade in Duisburg am 24. Juli 2010 war es an einer Engstelle zu einem tödlichen Gedränge gekommen. 21 Menschen starben, mindestens 652 wurden verletzt, einige von ihnen schwer.