Urteil in Lüneburg Schimpanse Robby darf bei Zirkusbetreiber bleiben

Schimpanse Robby
Foto: Julian Stratenschulte/ dpaDas niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat die Frage beantwortet, wo Schimpanse Robby künftig leben soll: Der Affe darf bei seinem Besitzer Klaus Köhler bleiben. Robby lebt seit Jahrzehnten bei dem Zirkusbetreiber.
Ausschlaggebend für die Entscheidung ist das hohe Alter des 43 Jahre alten Affen, begründete das Gericht seine Entscheidung. Wegen der geringen Lebenserwartung des Tieres sei eine Abgabe nicht verhältnismäßig.
Das Urteil markiert das vorläufige Ende eines langen Rechtsstreits zwischen dem zuständigen Landkreis und Köhler. Der Landkreis Celle hatte 2015 angeordnet, das Tier in einer Spezialeinrichtung unterzubringen. Dagegen reichte der Zirkusbetreiber Klage ein.
In der ersten Instanz vor dem Verwaltungsgericht in Lüneburg hatte er noch verloren. Die Richter verwiesen darauf, dass ein Sachverständiger dem allein lebenden Schimpansen eine schwerwiegende Verhaltensstörung attestiert hatte.
Der Affe sei in guter körperlicher Verfassung, ihm fehle allerdings der Kontakt zu Artgenossen. Daher sei die Unterbringung in einer Einrichtung zur Resozialisierung von Affen gerechtfertigt. Eine Umgewöhnung könne auch nach all den Jahren noch gelingen, meinte der Sachverständige. Die Richter am Verwaltungsgericht entschieden damals allerdings auch, dass Robby bis zum rechtskräftigen Abschluss des Falls vorläufig weiter beim Zirkus bleiben dürfe.
Nun ist die Entscheidung in der Berufungsverhandlung gefallen - und das Urteil des Verwaltungsgerichts gekippt. Eine Revision ließ das Oberverwaltungsgericht nicht zu. Dagegen kann der Landkreis Beschwerde einlegen. Das dürfte aber frühestens geschehen, wenn das schriftliche Urteil vorliegt - vermutlich erst in einigen Wochen. Über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung müsste das Bundesverwaltungsgericht entscheiden.
Robby wurde nach Gerichtsangaben in einem deutschen Zoo geboren, früh von seinen Artgenossen getrennt und lebt spätestens seit seinem fünften Lebensjahr im Zirkus des Klägers.