Brandstiftung in Nauen Ex-NPD-Politiker Schneider zu Schadensersatz in Millionenhöhe verurteilt

Erst wurde er zu einer Freiheitsstrafe verurteilt und nun auch zu Schadensersatz: Der Ex-NPD-Politiker Maik Schneider hatte eine Turnhalle angezündet, in der Flüchtlinge untergebracht werden sollten. Die Versicherung gewann nun vor Gericht.
Maik Schneider 2018 vor Gericht: Mit seinen Komplizen wurde er zu Schadensersatz in Millionenhöhe verurteilt

Maik Schneider 2018 vor Gericht: Mit seinen Komplizen wurde er zu Schadensersatz in Millionenhöhe verurteilt

Foto: Bernd Settnik/ dpa

Der ehemalige NPD-Kommunalpolitiker Maik Schneider und zwei Komplizen sind nach der Brandstiftung an einer Sporthalle im brandenburgischen Nauen im Jahr 2015 zu Schadensersatz in Millionenhöhe verurteilt worden. Die Ostdeutsche Kommunalversicherung fordert knapp 2,9 Millionen Euro.

Das Potsdamer Landgericht erklärte am Dienstag, es stehe fest, dass die Beklagten die Turnhalle im Landkreis Havelland angezündet hätten. Da das Gebäude später neu errichtet wurde, stehe der Versicherung für die dafür aufgebrachten Kosten Schadensersatz zu. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Revision ist noch möglich. In den kommenden 30 Jahren kann die Forderung des Versicherers vollstreckt werden.

Schneider zu Freiheitsstrafe verurteilt

Bei dem Anschlag war im August 2015 die Sporthalle einer Schule, die als Notunterkunft für Flüchtlinge vorgesehen war, völlig zerstört worden. Dafür sowie für weitere rechtsextreme Taten verurteilte das Landgericht Potsdam Schneider im Oktober 2019 zu zwei Freiheitsstrafen: zu sieben Jahren und neun Monaten sowie zu einem Jahr und vier Monaten. Dabei spielte auch eine frühere Verurteilung eine Rolle.

Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte später zwar den Schuldspruch, stellte jedoch fest, dass die Bildung der Strafen fehlerhaft sei. Das Gericht müsse eine Gesamtstrafe aussprechen. Vor wenigen Tagen verurteilte das Landgericht Potsdam den ehemaligen NPD-Politiker Schneider dann zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren und drei Monaten. Auch dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Schneider war unter anderem Kreistagsabgeordneter gewesen.

ptz/dpa/AFP
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