Bewährungs- und Geldstrafe Landgericht Mannheim verurteilt Waffen hortenden »Druiden«

Karl B. mit seinen Anwälten im Landgericht Mannheim (im Januar)
Foto: Jan Peter / dpaWeil er Waffen hortete, hat das Landgericht Mannheim einen selbst ernannten »Druiden« zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Zudem erlegte das Gericht Karl B. am Freitag eine Geldstrafe von 130 Tagessätzen à zehn Euro wegen Volksverhetzung auf. Der Mann hatte den Holocaust geleugnet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Vorausgegangen war eine Verständigung zwischen den Parteien. Der 71-Jährige hatte die Vorwürfe gestanden – im Gegenzug dafür sollte das Urteil abgemildert werden. Ein Teil der Strafe gelte bereits als vollstreckt, weil die Verzögerung des Verfahrens so kompensiert werde, teilte das Landgericht mit. Schusswaffen und Patronen wurden eingezogen. B. dürfe keine genehmigungspflichtigen Waffen mehr besitzen und nicht öffentlich den Nationalsozialismus oder den Holocaust verharmlosen.
B. gilt als Kopf eines Quartetts mit »staatskritischer Einstellung« , das sich aus Angst vor Anarchie ein Waffenarsenal angelegt haben soll. Bei einer Razzia 2017 waren bei dem Hauptangeklagten im Rhein-Neckar-Kreis und seinen Anhängern Waffen, Munition und Sprengstoff gefunden worden. Zunächst hatte die Bundesanwaltschaft in dem Fall wegen des Verdachts der Bildung einer rechtsterroristischen Vereinigung ermittelt.
Bewährungsstrafen für drei Mitangeklagte
Der aus dem nordhessischen Grebenstein stammende Mann soll versucht haben, auf einem Campingplatz in Sachsen-Anhalt für den Fall einer von ihm befürchteten Invasion etwa von Russen oder Außerirdischen autark zu leben. Er wird der Szene der »Reichsbürger« zugerechnet.
Die anderen drei Männer wurden bereits zu Bewährungsstrafen verurteilt. Einer von ihnen, Thiemo B., wurde unter anderem für schuldig befunden, unerlaubt eine halb automatische Waffe geführt zu haben und außerdem mit Sprengstoff umgegangen zu sein.
Klaus D., der als Sportschütze als einziger der Gruppe eine Waffenerlaubnis hatte, wurde wegen der Weitergabe von Munition zu neun Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Gegen Frank E. wurde eine Bewährungsstrafe von anderthalb Jahren verhängt, unter anderem wegen der unerlaubten Ausübung der tatsächlichen Gewalt über Kriegswaffen. Bei ihm hatten die Ermittler neben Munition und anderen Waffen auch einen Flammenwerfer gefunden.