Missbrauchsfall im Breisgau Regierungspräsidium prüft Jugendamt

Im Breisgau wurde ein Junge offenbar jahrelang missbraucht und zur Vergewaltigung angeboten. Das Jugendamt betreute die Familie - und muss sich nun einer externen Prüfung unterziehen. Nicht zum ersten Mal.
Jugendamt im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald in Freiburg

Jugendamt im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald in Freiburg

Foto: Patrick Seeger/ dpa

Nach dem jahrelangen Missbrauch eines Jungen im Breisgau untersucht das Regierungspräsidium die Arbeit des Jugendamtes. Juristen der Behörde sollen laut einer Sprecherin des Sozialministeriums Baden-Württemberg prüfen, ob es in dem Fall Verfahrensfehler gegeben habe.

Der Mutter des Kindes und ihrem Lebensgefährten wird vorgeworfen, den Jungen über einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren missbraucht und für Vergewaltigungen angeboten zu haben, für Tausende Euro. Insgesamt sitzen acht Tatverdächtige aus dem In- und Ausland in Untersuchungshaft.

Ihr Haus schalte sich als Rechtsaufsicht in den Fall ein, sagte die Freiburger Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer. Es habe vom Jugendamt einen Bericht sowie alle Akten angefordert und werde diese prüfen.

Justiz und Jugendamt stehen in der Kritik. Das Familiengericht und das Oberlandesgericht hatten den Jungen, der mittlerweile 9 Jahre alt ist, zurück zur Mutter geschickt und dem wegen schweren Kindesmissbrauchs vorbestraften Lebensgefährten der Mutter untersagt, Kontakt zu dem Kind zu haben. Doch die Auflage wurde nicht kontrolliert, Gerichte und Jugendamt machen sich dafür gegenseitig verantwortlich.

Nicht zum ersten Mal  prüft das Freiburger Regierungspräsidium das Jugendamt. Die Behörde betreute auch die Familie von Alessio. Der Dreijährige wurde von seinem Stiefvater totgeprügelt, das Jugendamt hatte den Jungen trotz Warnungen von Ärzten und der Staatsanwaltschaft zurück in die Familie geschickt. Ein Mitarbeiter der Behörde wurde wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen zu einer Geldstrafe verurteilt.

Als Reaktion auf diesen Fall erarbeiteten das Sozialministerium in Baden-Württemberg und das Landesjugendamt ein Kinderschutzkonzept. Ein Ziel ist laut einer Sprecherin des Ministeriums: eine bessere Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten, also etwa Jugendämtern, Ärzten und der Justiz. Das Gesetz sei im Dezember vorgestellt worden und befinde sich in der Umsetzung.

Im Fall des Neunjährigen hat die Zusammenarbeit offensichtlich nicht funktioniert. Familiengericht, Oberlandesgericht und Jugendamt haben bereits eine "inhaltliche Aufarbeitung" angekündigt.

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Betroffene können sich kostenfrei und anonym an das Hilfetelefon des Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung wenden: 0800-22 55 530

jpz/dpa
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