Behördenversagen im Missbrauchsfall Nur der Junge wurde nie befragt

Abgesperrte Parzelle in Münsteraner Anlage "Am Bergbusch": Die Kamera hielt alles fest
Foto: Heiner Witte/ action pressSie können den Artikel leider nicht mehr aufrufen. Der Link, der Ihnen geschickt wurde, ist entweder älter als 30 Tage oder der Artikel wurde bereits 10 Mal geöffnet.
Im Zusammenhang mit dem Missbrauchsfall in Münster kritisiert Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul (CDU) den Umgang der Behörden mit dem Hauptbeschuldigten Adrian V. Dieser hatte zwei Vorstrafen wegen Besitzes und Verbreitung von Kinderpornografie, dennoch konnte er offenbar über Jahre mit seiner Partnerin und deren inzwischen 10-jährigem Sohn zusammenleben. Das Kind wurde mutmaßlich von V. missbraucht und auch anderen Männern zum Missbrauch zugeführt.
Im Oktober 2015 befasste sich das Familiengericht Münster im Kindesschutzverfahren mit der Situation des Jungen. Gerichtssprecher Matthias Bieling räumt ein, dass der Junge selbst nicht angehört wurde. Auch einen Verfahrensbeistand, der die Interessen des Kindes vor Gericht wahren soll, hatte der Junge nicht.
Nachdem zum zweiten Mal gegen Adrian V. eine Anklageschrift wegen der Verbreitung und des Besitzes von Kinderpornografie vorlag, berief der Sozialdienst des Jugendamtes ein interdisziplinäres Fachgremium zur Beratung des Falls ein, die "Clearingstelle Kinderschutz". Diese habe wie der Sozialdienst und das Familiengericht die Situation so eingeschätzt, sagt die Stadt, "dass die Mutter ihr Kind ausreichend schützt". Adrian V. habe sich in Gesprächen mit dem Jugendamt einsichtig gezeigt. 2017 wurde V. erneut zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, das Gericht stellte auf seinem Computer "besonders brutale" Missbrauchsvideos fest, heißt es im Urteil.
Lesen Sie hier die ganze Geschichte:
Ein mit Erdklumpen bedeckter Feldweg führt zur Kleingartenanlage "Am Bergbusch" im Norden Münsters. Das grüne Eingangstor ist abgeschlossen, auf einem Schild steht: "Die Anlage ist vorübergehend für die Öffentlichkeit gesperrt!" Nur wenige Kleingärtner sind zu sehen, sie zupfen Unkraut, gießen ihre Pflanzen.
Wenige Meter neben dem Eingang zur Anlage steht die Laube, die ein Tatort ist, im Garten wachsen Salat und Brombeeren. Die Parzelle ist mit Flatterband abgesperrt, an der Tür klebt ein violettes Polizeisiegel. Zwei Beamte bewachen die Laube rund um die Uhr. Die Spurensicherung ist mit ihrer Arbeit noch nicht fertig.
Jetzt weiterlesen. Mit dem passenden SPIEGEL-Abo.
Besondere Reportagen, Analysen und Hintergründe zu Themen, die unsere Gesellschaft bewegen – von Reportern aus aller Welt. Jetzt testen.
Ihre Vorteile:
- Alle Artikel auf SPIEGEL.de frei zugänglich.
- DER SPIEGEL als E-Paper und in der App.
- Einen Monat für einen Euro testen. Einmalig für Neukunden.
Ihre Vorteile:
- Alle Artikel auf SPIEGEL.de frei zugänglich.
- DER SPIEGEL als E-Paper und in der App.
- Drei Monate je 9,99 Euro sparen.
Sie sind bereits Digital-Abonnent? Hier anmelden
Mehr Perspektiven, mehr verstehen.
Freier Zugang zu allen Artikeln, Videos, Audioinhalten und Podcasts
-
Alle Artikel auf SPIEGEL.de frei zugänglich
-
DER SPIEGEL als E-Paper und in der App
-
DER SPIEGEL zum Anhören und der werktägliche Podcast SPIEGEL Daily
-
Nur € 19,99 pro Monat, jederzeit kündbar
Sie haben bereits ein Digital-Abonnement?
SPIEGEL+ wird über Ihren iTunes-Account abgewickelt und mit Kaufbestätigung bezahlt. 24 Stunden vor Ablauf verlängert sich das Abo automatisch um einen Monat zum Preis von zurzeit 19,99€. In den Einstellungen Ihres iTunes-Accounts können Sie das Abo jederzeit kündigen. Um SPIEGEL+ außerhalb dieser App zu nutzen, müssen Sie das Abo direkt nach dem Kauf mit einem SPIEGEL-ID-Konto verknüpfen. Mit dem Kauf akzeptieren Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Datenschutzerklärung.