Mönchengladbach Vergewaltigung in Fanzug - knapp vier Jahre Haft

Angeklagter im Amtsgericht Mönchengladbach: Der Mann vergewaltigte eine junge Frau in einem Fanzug.
Foto: Marius Becker/DPAIn Mönchengladbach ist ein Mann ungefähr ein Jahr nach der Vergewaltigung einer 19-Jährigen in einem Sonderzug mit Fußballfans zu knapp vier Jahren Haft verurteilt worden. Das Amtsgericht ist überzeugt, dass der einschlägig vorbestrafte Mann sich in der Zugtoilette an der jungen Frau vergangen hatte.
Die Richter verhängten eine Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten wegen Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung. Nach der Vergewaltigung hatte der Mann laut Urteil einen anderen Fan aus nichtigem Grund mit einem Gegenstand geschlagen und verletzt.
Strafverschärfend wertete das Gericht, dass der Mann schon zuvor wegen einer Vergewaltigung und vielfach wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden war. Außerdem ordnete das Gericht die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an, weil auch schon bei Straftaten in der Vergangenheit immer wieder Alkohol im Spiel gewesen sei.
Das Gericht folgte mit dem Strafmaß der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte Freispruch im Fall der angeklagten Vergewaltigung gefordert und sechs Monate Haft für Körperverletzung. Der Verteidiger ließ zunächst offen, ob er in Berufung geht.
Die Tat ereignete sich im April 2018 nach dem Spiel FC Bayern München gegen Borussia Mönchengladbach in dem Sonderzug, der Fans zurück nach Nordrhein-Westfalen brachte.