Mord an Kasseler Regierungspräsident Der Kampf der Familie Lübcke

War der Mord an Walter Lübcke die Tat eines Einzelgängers? Die Familie des Opfers glaubt nicht daran und wirft dem Gericht »auffallende Freundlichkeit« gegenüber dem Mitangeklagten Markus H. vor.
Nebenkläger Jan-Hendrik Lübcke mit seiner Mutter, Anwalt Holger Matt (M.): »Auffallende Freundlichkeit gegenüber dem Angeklagten H.«

Nebenkläger Jan-Hendrik Lübcke mit seiner Mutter, Anwalt Holger Matt (M.): »Auffallende Freundlichkeit gegenüber dem Angeklagten H.«

Foto: Thomas Lohnes/ dpa

Es ist eine Mail, keine vier Sätze lang, die die Familie Lübcke in ihrer Überzeugung stützt. In ihrer Überzeugung, dass Walter Lübcke in der Nacht, in der er erschossen wurde, zwei Tätern ausgeliefert war. Nicht nur Stephan Ernst, der den Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten gestanden hat, sondern auch dem Mitangeklagten Markus H.

Verfasser dieser Mail ist Frank Hannig. Der Dresdner Rechtsanwalt verteidigte Ernst, bis es zum Zerwürfnis kam. Ernst entpflichtete Hannig. Als das Gericht den Haftbefehl gegen Markus H. aufhob, schrieb Hannig noch am selben Tag dem Sprecher der Familie Lübcke, Dirk Metz, jene Mail .

Darin bezeichnet Hannig die Haftentlassung als »Fehlentscheidung des Oberlandesgerichts«. Die Angehörigen verstehen Hannigs Zeilen so, als habe dieser durch die Gespräche mit Ernst die Überzeugung und vielleicht sogar Belege dafür, dass Markus H. an dem Mord beteiligt und insbesondere auch in der Tatnacht vor Ort in Wolfhagen-Istha war.

Die Familie Lübcke tritt in dem Verfahren als Nebenkläger auf. Ihr Anwalt, Holger Matt, beantragte, die Akte des Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Kassel gegen Hannig beizuziehen und die Handakte Hannigs aus dem Mandat Ernst zu beschlagnahmen.

»Die Familie ist fassungslos«

Dirk Metz, Sprecher der Familie Lübcke

Alle Anträge lehnte der 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main ab. Die Gründe: Der Wortlaut der E-Mail würde an den Zweifeln des Senats hinsichtlich einer Beihilfe oder Mittäterschaft des Angeklagten H. am Mord Walter Lübckes nichts ändern. Dass Hannig die Entscheidung des Gerichts, H. auf freien Fuß zu lassen, falsch finde, sei dessen persönliche Meinung.

Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass sich in den Akten des Ermittlungsverfahrens gegen Hannig Unterlagen befänden, die über Gespräche zwischen Hannig und Ernst Aufschluss geben könnten. Und die Beschlagnahme von Hannigs Handakte sei unzulässig, da Hannig im Gericht von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht habe. Zudem gebe es keine Hinweise auf konkrete Äußerungen von Ernst in Hannigs Aufzeichnungen, die für die Urteilsfindung von Bedeutung sein könnten.

Die Familie Lübcke reagierte entsetzt. Die Ablehnung der Anträge wertet sie als Weigerung der Richter, eine mögliche Tatbeteiligung des Angeklagten H. aufzuklären. »Die Familie ist fassungslos. Sie ist nicht nur davon überzeugt, dass H. in der Tatnacht in Wolfhagen-Istha war, sondern auch davon, dass sich in den Unterlagen von Frank Hannig, des früheren Rechtsanwaltes des Hauptangeklagten Ernst, Hinweise, Belege und vielleicht sogar Beweise dafür finden«, erklärt Sprecher Metz im Gespräch mit dem SPIEGEL. Anders sei Hannigs Mail nicht zu interpretieren.

Matt will am nächsten Verhandlungstag am kommenden Dienstag eine formelle sogenannte »Gegenvorstellung« vorlegen und beantragen, die Entscheidung zu korrigieren. »Die Familie Lübcke hat schon seit mehreren Wochen den zunehmenden Eindruck gewonnen, dass weitere Aufklärung zur Tatbeteiligung von H. nicht gewünscht ist, weil dies den Senat in die ›Gefahr‹ bringen könnte, die eigene Entscheidung zur Haftfrage von H. von Anfang Oktober revidieren zu müssen«, erläutern Matt und Metz. 

Die aktuelle Entscheidung des Senats lasse bei Familie Lübcke Zweifel an der Unvoreingenommenheit des Senats aufkommen, der seit einigen Monaten eine »auffallende Freundlichkeit und Geduld gegenüber dem Angeklagten H. und seinen Verteidigern« zeige.

Im Rahmen der teilweisen Entbindung von der Schweigepflicht des früheren Verteidigers von Ernst und trotz der wegen eigener staatsanwaltschaftlicher Verfolgungsgefahr durchaus berechtigten Auskunftsverweigerung Hannigs als Zeuge in der Hauptverhandlung habe die Nebenklage dem Senat »einen seriösen und selbstverständlich prozessual zulässigen Weg« aufgezeigt, zusätzliche Aufklärung durch neue Beweismittel zum Tatgeschehen, zu der Tatbeteiligung von H. und zu den Angaben des Angeklagten Ernst hierzu zu betreiben.

Holger Matt, Anwalt der Familie Lübcke, und Dirk Metz, Sprecher der Familie: »Sie sind fassungslos«

Holger Matt, Anwalt der Familie Lübcke, und Dirk Metz, Sprecher der Familie: »Sie sind fassungslos«

Foto: Sebastian Kramer/ dpa

Der Senat aber habe die Aufklärungsanträge der Nebenklage, die von der Generalbundesanwaltschaft und sogar von Ernsts Verteidigung unterstützt wurden, »schroff« zurückgewiesen.

Der Familie Lübcke geht es besonders um die Handakte Hannigs, in der sich alle Notizen und Mitschriften aus dem Mandat und sonstige Dokumente unterschiedlichster Art befinden sollen, die zum einen von der Entbindungserklärung erfasst und zum anderen ausschließlich Hinweise auf die Anwesenheit von Markus H. am Tatort in der Tatnacht enthalten könnten. »Es handelt sich folglich um vermutlich zahlreiche verfügbare Urkunden, die als Beweismittel zur weiteren Tataufklärung in der Hauptverhandlung zur Verfügung stehen, möglicherweise mit weiteren Hinweisen auf weitere Beweismittel zur Tatplanung und dem unmittelbaren Tatgeschehen, beispielsweise Zeugen«, so Matt und Metz.

Der Senat sagt hierzu wörtlich: »Anhaltspunkte dafür, dass in den Handakten Äußerungen des Angeklagten Ernst niedergelegt sind, die für die Urteilsfindung bedeutsam sein könnten, sind nicht ersichtlich.«

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