Ermittlungsrekord Polizei klärt Mord in Hessen nach 40 Jahren auf
Mörfelden-Walldorf - Ein länger zurückliegender Fall wurde nach Angaben des hessischen Landeskriminalamtes (LKA) mit Hilfe eines DNA-Abgleichs noch nie gelöst: Die Polizei hat einen Mordfall geklärt, der bereits vier Jahrzehnte zurückliegt. Der mutmaßliche Täter ist allerdings bereits tot, er starb im vergangenen Januar im Alter von 72 Jahren.
"Das ist natürlich mehr als ärgerlich, aber der Fall ist aufgeklärt. Wir können die Akte endlich schließen", sagte ein Sprecher der Darmstädter Staatsanwaltschaft. Der Mann aus Thüringen soll im März 1972 einen 35-Jährigen im südhessischen Mörfelden-Walldorf bei einem Zechgelage umgebracht haben.
Spaziergänger hatten die Leiche entdeckt. Sie wies schwere Verletzungen an Kopf und Hals auf. Die Ermittler fanden damals heraus, dass beide Männer wohl Kleidungsstücke getauscht haben könnten. Außerdem wurde die Tatwaffe - ein Messer - gefunden. Dennoch: Die Spuren verloren sich, Zeugen konnten keine entscheidenden Hinweise geben, schließlich landete der Fall bei den Akten.
Doch turnusmäßig holen Beamte diese Notizen über alte und unaufgeklärte Verbrechen hervor, um sie mit neuen Methoden vielleicht doch zu lösen. "Ein Praktikant hat die Bände durchgeschaut und uns auf den Fall und die Beweise hingewiesen", sagte Sebastian Zwiebel von der Darmstädter Staatsanwaltschaft. Die Sache wurde der Rüsselsheimer Kriminalpolizei vorgelegt, die bat das LKA um Hilfe - und dort wurde man schließlich bei der Untersuchung der damals am Tatort zurückgelassenen Kleidung des Mörders fündig.
Der Mann war nämlich auch nach der Bluttat straffällig geworden, unter anderem wegen Betrugs. "Die dadurch vorhandenen Daten führten bei einem Abgleich mit dem jetzt erlangten DNA-Profil zum Erfolg der Ermittlungen", sagte Rainer Müller, Sprecher des südhessischen Polizeipräsidiums.
Die 1998 angelegte DNA-Analyse-Datei des Bundeskriminalamts (BKA) umfasst derzeit rund 960.000 Datensätze, jeden Monat kommen etwa 8000 neue hinzu. Bislang konnten den Angaben zufolge rund 104.000 DNA-Spuren einer Person zugeordnet werden. Teilweise ließen sich dadurch Taten aufklären, darunter Sachbeschädigung, Diebstahl, Raub, Erpressung und auch Mord.