Mordfall Frederike von Möhlmann Vater des Opfers klagt erneut auf Schmerzensgeld

1981 wurde die 17-jährige Frederike ermordet. Ein Tatverdächtiger wurde verurteilt, dann aber aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Der Vater des Opfers kämpft weiter um Gerechtigkeit.
Hans von Möhlmann mit einem Foto seiner Tochter

Hans von Möhlmann mit einem Foto seiner Tochter

Foto: Hauke-Christian Dittrich/ dpa

Seit drei Jahrzehnten kämpft er mit den Folgen des Mordes an seiner Tochter: Jetzt hat der Vater des Mordopfers Frederike von Möhlmann erneut eine Zivilklage angestrengt. Er fordert Schmerzensgeld wegen erlittener körperlicher und seelischer Beeinträchtigungen.

7000 Euro will Hans von Möhlmann vor dem Zivilsenat des Oberlandesgerichts im niedersächsischen Celle von dem Mann einklagen, den er für den Täter hält. Doch das Geld ist nur Nebensache. Indirekt geht es um eine umstrittene juristische Regelung, dem sogenannten Strafklageverbrauch.

Im November 1981 wird die damals 17 Jahre alte Frederike in einem Waldstück vergewaltigt, erstochen und entsetzlich zugerichtet liegen gelassen. Bereits wenige Monate später verurteilt das Landgericht Lüneburg den mutmaßlichen Täter zu lebenslanger Haft. Doch der Bundesgerichtshof hebt das Urteil auf: Im Mai 1983 wird der heute 57-jährige von dem Tatvorwurf freigesprochen - aus Mangel an Beweisen.

Jahrzehntelang muss der Vater mit der Überzeugung leben, dass der Mann, den der 72-Jährige für den Vergewaltiger und Mörder seiner Tochter hält, frei herumläuft. 2012 tauchen neue DNA-Spuren auf, die den Freigesprochenen schwer belasten könnten. Zu einem neuen Strafverfahren kommt es jedoch nicht. Die Verfassung sieht vor, dass in Deutschland kein Verdächtiger nach einem Freispruch in der gleichen Sache noch einmal angeklagt werden kann - es sei denn, er gesteht die Tat.

"Das ist der übergeordnete Konflikt, der über dieser Sache schwebt", sagte der Anwalt des Beschuldigten, Matthias Waldraff. Was dem Vater bleibt, ist der Weg vor ein Zivilgericht, den er gemeinsam mit seinem Anwalt Wolfram Schädler im Herbst 2015 beschreitet. Sie verklagen den Beschuldigten auf Schmerzensgeld wegen körperlicher und seelischer Beeinträchtigungen - und scheitern. Ein Anspruch auf Schmerzensgeld sei inzwischen verjährt, entscheidet das Landgericht Lüneburg im Herbst 2015 und lehnt die Klage ab.

Das Oberlandesgericht Celle verhandelt nun im Berufungsverfahren über diese Klage. "Wir fechten das Urteil des Landgerichts mit dem Argument an, dass mein Mandant gar keine Chance hatte, seinen Anspruch rechtzeitig zu stellen", sagte Verteidiger Schädler. Damit geht der Kampf des Vaters vor einem Zivilgericht in die zweite Runde. Eine Entscheidung über eine strafrechtliche Schuld oder Unschuld wird dabei nicht fallen.

ala/dpa
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