Tod eines Mädchens 1986 Mann nach 37 Jahren wegen Mordes verurteilt
Der Angeklagte im Gericht in Darmstadt
Foto: Boris Roessler / dpaNach dem jahrzehntelang ungeklärten Mord an der 15 Jahre alten Jutta im südhessischen Lindenfels ist ein heute 62-Jähriger zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Darmstadt sah es als erwiesen an, dass der Mann das Mädchen im Juni 1986 nahe ihrem Elternhaus in den Wald gedrängt, mit einem Messer bedroht, vergewaltigt und anschließend erstochen hatte. Gut eineinhalb Jahre lang galt die 15-Jährige als vermisst, ehe ein Spaziergänger im Februar 1988 ihre skelettierte Leiche im Wald fand. Der damals 24-jährige Täter habe die Leiche zur Vertuschung »mit einem Spaten unter die Erde gebracht«, erläuterte der Vorsitzende Richter.
Genspuren an diesem Spaten ergaben knapp 35 Jahre nach der Tat eine Übereinstimmung mit der DNA des in der Zwischenzeit verurteilten Sexualstraftäters. Sogenannte Cold-Case-Einheiten von Landeskriminalamt (LKA) und Polizei hatten zuvor Beweismaterial mit neuer Kriminaltechnik erneut untersucht.
Beim Fernsehen nervös geworden
Im März 2023 gingen die Ermittler den Angaben zufolge mit dem Fall an die Öffentlichkeit – in der ZDF-Fernsehsendung »Aktenzeichen XY... ungelöst« verkündete eine LKA-Ermittlerin, dass es neue Hinweise gebe. Wie sich im Prozess herausstellte, war der Verurteilte da schon längst im Fokus der Polizei. Über eineinhalb Jahre hatten verdeckte Ermittler laut Staatsanwältin Eva Heid zu dem Zeitpunkt Kontakt zu ihm gehabt.
Einer der Undercoverpolizisten schaute mit dem Verdächtigen nach Angaben des Vorsitzenden Richters die TV-Sendung. Dabei habe sich dieser nervös gezeigt. Daraufhin habe er weitere belastende Indizien geliefert, die im Prozess gegen ihn sprachen. So habe er zunächst bestritten, zur Tatzeit in Lindenfels gewesen zu sein, später aber als Erklärung für einen möglichen DNA-Fund behauptet, dort eine Zigarette weggeworfen zu haben. Nach Angaben des Richters nannte er in den Gesprächen mit den verdeckten Ermittlern Täterwissen.
Es habe »nicht eine Sekunde« in diesem Verfahren Zweifel gegeben, »dass der Verurteilte nicht der Täter sein könnte«, sagte die Anwältin der Nebenklage, Angela Gräf-Bösch, nach dem Urteil. Sie vertrat Angehörige des Opfers. Staatsanwältin Heid sagte: »Es sind nicht nur einzelne Indizien.« Die Beweislage habe dazu geführt, dass man von einer Täterschaft des Verurteilten ausgehen musste. Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert, weil aus ihrer Sicht die Indizien auch anders bewertet werden können.
Im Prozess hatte der Angeklagte geschwiegen, gegenüber Zeugen hatte er bestritten, etwas mit der Tat zu tun zu haben. Mitte 1987 war der in Südhessen aufgewachsene Mann nach Norddeutschland umgezogen.
Nach dem Urteil des Landgerichts bleibt der 62-Jährige im sogenannten Maßregelvollzug in Schleswig-Holstein. Seit 2012 ist er dort wegen eines anderen Urteils in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik untergebracht. Laut Staatsanwaltschaft entscheidet die Strafkammer in Kiel, ob er in ein reguläres Gefängnis verlegt wird.
Der Mann war ausschließlich wegen Mordes angeklagt worden, weil alle anderen Straftatbestände in dem Fall verjährt sind. Mord verjährt nach deutschem Recht nicht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.