Landgericht Stuttgart Mörder von Tobias muss lebenslang hinter Gitter

Der Mörder des elfjährigen Tobias muss lebenslang hinter Gitter. Der 48-Jährige wurde zu lebenslanger Haft verurteilt. Zudem ordnete das Gericht die Sicherungsverwahrung des sexuell schwer gestörten Täters an.
Angeklagter im Mordfall Tobias: Lebenslange Haft und Sicherungsverwahrung

Angeklagter im Mordfall Tobias: Lebenslange Haft und Sicherungsverwahrung

Foto: dapd

Stuttgart - Mit 38 Messerstichen hat er den elfjährigen Tobias getötet, seine DNA überführte Rolf H. elf Jahre nach der Tat. Nun hat er die Höchststrafe erhalten: Das Landgericht Stuttgart verurteilte den 48-Jährigen am Mittwoch wegen Mordes und einer versuchten besonders schweren sexuellen Nötigung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe.

Zudem wurde eine besondere Schwere der Schuld festgestellt, wodurch eine vorzeitige Entlassung ausgeschlossen ist. Rolf H. wird wegen seiner schweren Störung des Sexualverhaltens in Sicherungsverwahrung untergebracht.

Der Mann hatte sein Opfer am 30. Oktober 2000 in Weil im Schönbuch (Landkreis Böblingen) mit 38 Messerstichen in Bauch, Rücken und Schulter getötet und dann im Genitalbereich verstümmelt. Zuvor hatte er versucht, den Jungen sexuell zu missbrauchen. Tobias war beim Angeln an einem abgelegenen Weiher von dem Mann überrascht worden.

Eine der umfangreichsten DNA-Analysen Deutschlands, bei der mehr als 13.000 Menschen überprüft wurden, lieferte der Polizei keine Hinweise. Erst elf Jahre nach der Bluttat stießen die Ermittler bei Recherchen zur Kinderpornografie auf den Angeklagten.

Rolf H. war auf einschlägigen Webseiten unterwegs, bei einer Durchsuchung fand die Polizei Zeitungsausschnitte zum Fall Tobias, die sie stutzig machten. Ein DNA-Abgleich des Mannes mit Spuren vom Tatort war positiv. Der Bäcker aus dem Kreis Esslingen (Baden-Württemberg) gestand der Polizei, Tobias ermordet zu haben. Seit März musste er sich vor Gericht verantworten.

siu/dpa/daod
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