Mordprozess Brunner Einsam am Abgrund

Angeklagter Sebastian L. mit seinen Verteidigern: "Trauriger, einsamer junger Mensch"
Foto: ddpKurz vor Weihnachten 2007, es war der 20. Dezember, wurde der 76-jährige pensionierte Schulrektor Hubert N. von zwei jungen Männern in der Münchner U-Bahn-Station Arabellapark hinterrücks niedergeprügelt und schwer verletzt. Das bewegte ganz Deutschland tief, eine heftige Diskussion entbrannte über die Verschärfung des Jugendstrafrechts und vor allem die Frage, ob ausländische Gewalttäter nicht nach der Verurteilung in ihre Heimat ausgewiesen werden sollten. Da der brutale Überfall von einer Videokamera aufgenommen worden war, brannten sich die Bilder, wie die Täter mit dem Kopf ihres Opfers regelrecht Fußball spielten und mit Anlauf dagegen anrannten und traten, ins öffentliche Bewusstsein ein.
Die Täter, ein 21 Jahre alter türkischstämmiger Mann, und ein 18-jähriger Grieche, wurden 2008 von der Jugendkammer des Landgerichts München 1 mit dem Vorsitzenden Richter Reinhold Baier wegen versuchten Mordes zu zwölf und achteinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Einen besonders negativen Eindruck hinterließen überdies die Angehörigen der Angeklagten, als sie nach dem Urteilsspruch den Fotografen vor dem Gericht den Stinkefinger zeigten.
Als dann am 12. September 2009 der Geschäftsmann Dominik Brunner von Markus Sch., damals 18, und Sebastian L., 17, "totgetreten" wurde, wie es monatelang geheißen hatte, schien diese erneute Gewalttat die ganze Stadt geradezu zu paralysieren. Schon wieder! Nirgends ist man mehr sicher! Ein couragierter Mann, der seinen Einsatz mit dem Leben bezahlte - der schlimmste zu befürchtende Fall war mit dem Tod des Opfers eingetreten.
Die Videoaufnahmen und Fotos aus dem Arabellapark-Fall lasten wie Blei auf den im "Mordfall Brunner" Angeklagten. Sind auch sie solche bedrohlichen Intensivtäter?
Die zehn Tage Hauptverhandlung, wieder vor der Jugendkammer des Landgerichts mit dem Vorsitzenden Baier, haben, sowohl durch Zeugenaussagen als durch Sachverständigen-Gutachten untermauert, ein doch etwas anderes Szenario ergeben als im Fall des verletzten Rentners 2007.
Und bei den Angeklagten handelt es sich weniger um zugedröhnte Krawallos denn um zwei junge Menschen, die zwar den tragischen Tod ihres Opfers in unterschiedlicher Weise zu verantworten haben. Doch daran, dass beide so aus den Fugen geraten sind, jeder auf seine Weise, und nun wegen Mordes vor Gericht stehen, daran tragen nicht nur sie die Schuld.
Nicht wegzulaufen, wenn es schwierig wird, hatte er nicht gelernt
Es wird gern gespottet über die "schlechte Kindheit", wenn von der Delinquenz junger Erwachsener die Rede ist. Gewiss: Viele Leute mögen überzeugt sein, auch sie seien in schlechten Verhältnissen aufgewachsen und trotzdem zu gesetzestreuen Bürgern herangereift.
Man findet jedoch selten junge Menschen, die auf die schiefe Bahn geraten und straffällig geworden sind, die nicht als Kinder oder Jugendliche grob vernachlässigt, misshandelt oder orientierungslos sich selbst überlassen wurden. So war es nicht verwunderlich, dass am Mittwoch, als das psychiatrische Gutachten über die Angeklagten erstattet wurde, von einem "Komplettversagen der Eltern" in erzieherischer Hinsicht die Rede war.
Sebastian L., der jüngere der Angeklagten, ist keineswegs der intellektuell minderbegabte Mensch, für den er bisweilen gehalten wurde. Der Münchner Kinder- und Jugendpsychiater Franz-Josef Freisleder beschrieb eindrucksvoll, wie sehr dieser Junge unter den Auseinandersetzungen seiner Eltern gelitten habe, die sich scheiden ließen, als er vier Jahre alt war. Vor allem seine Mutter verfiel der Alkoholsucht, was dem Kind nicht verborgen blieb, auch der Vater, der zeitweise eine Kneipe betrieb, trank. Als er zehn, elf Jahre alt war, trank und kiffte auch der Sohn. Damit er einschlafen konnte, damals, und um ab und zu "gut drauf" zu sein, wie er als Angeklagter vor Gericht sagte.
Als die Mutter 2006 einen Hirnschlag erlitt, der sie zum Pflegefall machte, und zwei Jahre später der Vater starb, stand der Junge völlig allein da.
Man schob ihn in Einrichtungen und Heime, mal hier hin, mal dorthin. Er lief immer wieder weg. Ein anderes Verhaltensmuster, etwa nicht wegzulaufen oder auszuweichen, wenn die Lebenssituation schwierig wird, hatte er nicht gelernt.
"Trauriger, einsamer junger Mensch"
Abhauen, kiffen, dealen, klauen, dazu eine chronische Darmkrankheit, die er oft auch nur vorschob, um sich Anforderungen zu entziehen, Schulversagen, keine Hoffnung auf eine bessere Zukunft, Freunde, die schon auf der schiefen Bahn waren - L. hätte sich wie Münchhausen am eigenen Schopf aus dem Sumpf ziehen müssen. Doch wem gelingt das schon im Alter von 14 oder 15 Jahren?
Als ein Vertreter der Jugendgerichtshilfe vom Gericht angehört wurde, begann er seinen Vortrag mit den Worten: "Ich habe einen traurigen, einsamen jungen Menschen vorgefunden." Eine solche Beschreibung gaben auch andere Zeugen von L. Sein "Fluchtverhalten in die Sucht" sei gravierend, konstatierten die Sachverständigen.
Markus Sch. ist nicht Einzelkind wie L. Er hat einen älteren Bruder, der zur Zeit wegen Rauschgifthandels inhaftiert ist, sowie eine jüngere Schwester, die, wie auch der siebenjährige Jüngste, plötzlich aus der Familie herausgenommen wurde.
Da Sch. vor Gericht schwieg und sich auch Psychiater Freisleder nicht öffnete und überdies gravierende Vorkommnisse im Elternhaus öffentlich nicht zur Sprache kamen, blieben die offenbar katastrophalen Familienverhältnisse im Dunkeln. Nur soviel ist gewiss: Sch. ist auf seinen großen Bruder geradezu fixiert, der ihm Vorbild, Zuflucht und Stütze war, wie es eigentlich die Eltern zu sein haben.
"Nachreifung" der Angeklagten aussichtsreich
Als der Ältere schließlich ins Gefängnis kam, brach für den Jüngeren die Welt zusammen. Fortan hasste er die Polizei, die ihm den einzigen Menschen weggenommen hatte, der für ihn zählte. Dass es um Straftaten ging, die der Ältere begangen hatte - für Sch. zählt nur, dass sein Bruder nicht mehr da ist.
Am Mittwoch wurden einige Briefe Schs. an den Älteren verlesen - schwärmerische, kindliche Texte, die das ganze Ausmaß seiner Hilflosigkeit und Unreife zeigen. Auch bei Sch. und seinen Geschwistern waren die Eltern anscheinend seit Jahren schon massiv überfordert und wurden den Bedürfnissen ihrer Kinder nicht annähernd gerecht.
Bei beiden Angeklagten haben sich Freisleder und die Jugendgerichtshilfe für die Anwendung von Jugendstrafrecht ausgesprochen, da eine Nachreifung aussichtsreich, ja "dringend geboten" erscheint. Sie plädierten nachdrücklich für eine Unterbringung beider in sozialtherapeutischen Einrichtungen, wo Heranwachsenden erfahrungsgemäß weitaus besser auf den rechten Weg geholfen wird denn im Gefängnis.
Anhaltspunkte für eine Schuldminderung wegen psychischer Defekte oder aus anderen Gründen seien bei beiden nicht ersichtlich, sagte Freisleder. Dass Sch. zur Tatzeit Alkohol im Blut hatte, spielt keine Rolle, da sich bei ihm nach der Tat keinerlei Ausfallerscheinungen zeigten.
Am 24. August werden Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung plädieren. Das Urteil soll am 6. September gesprochen werden.