Gerichtsbeschluss in Frankfurt (Oder) Krähender Hahn muss nachts in schallisolierten Stall

Krähender Hahn (Symbolbild): Lärm ab drei Uhr nachts
Foto: Ronald Wittek/ picture alliance / dpaNach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) soll ein Halter seinen Hahn nachts in einem schallisolierten Stall unterbringen.
Laut einer Pressemitteilung der Kammer hatte eine Einwohnerin der Kleinstadt Müncheberg östlich von Berlin geklagt. Der Hahn ihres Nachbarn krähte laut der Klägerin zeitweise von drei Uhr nachts bis sechs Uhr morgens.
Der Lärm sei im 20 Meter entfernten Schlafzimmer der Klägerin deutlich zu hören gewesen, so das Gericht. Die Frau habe ein »Krähprotokoll« vorgelegt, sagte ein Sprecher der Oderwelle .
Halter kann Beschwerde einlegen
Die Kammer gab der Stadt auf, den Halter per Ordnungsverfügung dazu zu bringen, den Hahn zwischen 22 und 6 Uhr in einem geschlossenen und schallisolierten Stall unterzubringen.
Das Gericht begründete dies mit dem Landesimmissionsschutzgesetz. Demnach ist die Nachtruhe vor erheblichem Lärm zu schützen. Auch Tiere seien so zu halten, dass niemand »mehr als geringfügig« belästigt werde. Der Hahn wurde laut Gericht in der Innenstadt gehalten. Es handele sich nicht um eine landwirtschaftliche Tierhaltung.
Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.
Anmerkung: In einer früheren Version hieß es, der Halter des Hahns sei am Verfahren beteiligt gewesen, tatsächlich war es die Stadt. Zudem soll der Hahn nicht in einen Käfig, sondern in einen Stall. Wir haben die Passagen korrigiert.