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Der Fall Dominik Brunner: Gewaltexzess am Bahnsteig

Foto: Miguel Villagran/ Getty Images

München Angeklagter im Brunner-Prozess wegen Mordes verurteilt

Urteil im Prozess um den Tod von Dominik Brunner an einer Münchner S-Bahn-Station: Das Gericht hat beide Angeklagten zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. Haupttäter Markus Sch. muss wegen Mordes fast zehn Jahre ins Gefängnis, Sebastian L. bekam sieben Jahre.

München - Mit einer halben Stunde Verzögerung, kurz nach neun Uhr dreißig, verkündete der Vorsitzende Richter Reinhold Baier im Münchner Landgericht das Urteil gegen die beiden Angeklagten. Gegen Markus Sch. und Sebastian L. wurden langjährige Haftstrafen verhängt.

Der als Haupttäter geltende 19-jährige Sch. wurde wegen Mordes in Tateinheit mit versuchter räuberischer Erpressung zu neun Jahren und zehn Monaten Jugendhaft verurteilt. Der 18-jährige Sebastian L. erhielt wegen Körperverletzung mit Todesfolge sieben Jahre Jugendhaft.

Mit dem Strafmaß blieb das Gericht leicht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die für Sch. die für Heranwachsende höchstmögliche Strafe von zehn Jahren Jugendhaft sowie für L. achteinhalb Jahre Jugendhaft gefordert hatte.

Die Verteidiger hatten auf Körperverletzung mit Todesfolge plädiert und höchstens sieben Jahre Jugendstrafe für Markus Sch. und dreieinhalb Jahre für Sebastian L. gefordert. Sie sahen den Mordvorwurf als widerlegt an, weil Dominik Brunner als Erster zugeschlagen hatte und außerdem an einem Herzfehler litt, der schließlich zum Tod führte.

Der 50 Jahre alte Geschäftsmann hatte am 12. September 2009 in der Münchner S-Bahn versucht, vier Schüler vor Sch. und L. zu schützen. Die beiden hatten die Schüler zuvor mit einem Komplizen überfallen und Geld von ihnen gefordert. In der S-Bahn pöbelten Sch., damals 18, und L., damals 17, weiter, drohten den Schülern Gewalt an.

Als Brunner dem ihm folgenden Markus Sch. auf dem Bahnsteig in Solln ins Gesicht schlug, prügelten ihn die Jugendlichen nieder. Brunner erlitt 22 schwere Verletzungen durch Hiebe und Tritte auch gegen den Kopf. Unmittelbare Todesursache war jedoch ein Kammerflimmern seines vorgeschädigten Herzens. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft spielt dies aber keine Rolle für die Bewertung der Taten.

Der Grund für den Übergriff auf den Geschäftsmann war laut Staatsanwaltschaft, "dass die Angeklagten darüber wütend waren, dass sich jemand einmischt". Insbesondere Sch. soll auf sein Opfer noch eingetreten haben, als es bereits wehrlos am Boden lag. Der ältere Angeklagte habe mit Tötungsabsicht gehandelt, deshalb hielt die Staatsanwaltschaft am Mordvorwurf fest und forderte die höchstmögliche Jugendstrafe. Bei Sebastian L. hingegen sei es "haarscharf" an der Tötungsabsicht vorbeigegangen.

Während der Beweisaufnahme waren unter anderem Gutachter gehört worden, die zur psychischen Verfassung Sch.s und L.s aussagten. Beide stammen aus instabilen familiären Verhältnissen, beide konsumierten bereits in frühem Alter Drogen.

Beide Angeklagte waren bereits vorbestraft.

Zivilcourage

Kein vergleichbarer Fall von Jugendgewalt hatte die Öffentlichkeit in Deutschland so bewegt wie der Fall Brunner - die Tat hatte eine Debatte über ausgelöst, der verstorbene Brunner wurde als Vorbild vom Bundespräsidenten posthum mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet.

Der Prozess hatte Mitte Juli begonnen und erstreckte sich bisher über zwölf Verhandlungstage.

pad/ddp/apn
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