Missbrauchsskandal in der katholischen Kirche Durchsuchungsbeschluss gegen Münchner Erzbistum

Relief von Papst Benedikt XVI. in der Münchner Frauenkirche (Symbolbild)
Foto: Sven Hoppe / dpaDie Staatsanwaltschaft ist nach Informationen der »Süddeutschen Zeitung« mit einem Durchsuchungsbeschluss beim katholischen Erzbistum München und Freising vorstellig geworden. Die Aktion soll im Kontext des Missbrauchsskandals in der katholischen Kirche stehen. Das Erzbistum wollte sich am Sonntag nach Informationen der »Süddeutschen Zeitung« nicht äußern.
»Wie bereits bekannt, ist die Staatsanwaltschaft München I mit der Prüfung der Anfang August 2021 durch die Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl mitgeteilten über 40 Fälle befasst, in denen (…) aus dortiger Sicht ein Fehlverhalten kirchlicher Verantwortungsträger gegeben sein könnte«, sagte eine Sprecherin der Justizbehörde dem SPIEGEL. »Wir können wie üblich zu laufenden Ermittlungen keine Auskünfte geben.«
Die Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl (WSW) hatte im Januar 2022 im Auftrag des Erzbistums ein Aufsehen erregendes Gutachten veröffentlicht . Um einen inzwischen verstorbenen Priester, dessen Fall auch in der Studie erwähnt wird, soll es nach Informationen der »Süddeutschen Zeitung« bei der Aktion der Staatsanwaltschaft am 16. Februar gegangen sein. Die Taten dieses Mannes gehen in die Sechzigerjahre zurück; wie Bistumsverantwortliche mit ihm umgegangen sind, soll nach Angaben der Zeitung Gegenstand der Untersuchung sein. Gegen den damals noch nicht zuständigen Kardinal Reinhard Marx richteten sich die Ermittlungen nach Informationen der Zeitung nicht.
Die Justiz – vor allem in Bayern – war in der Vergangenheit immer wieder dafür kritisiert worden, die Kirche mit der Aufarbeitung des Missbrauchsskandals sich selbst zu überlassen, nicht einzugreifen und damit Vertuschung zu ermöglichen.
Justizminister Georg Eisenreich (CSU) hatte sich zuletzt im Dezember im Landtag für eine unabhängige Anlaufstelle für Betroffene ausgesprochen und betont, dass kirchliche Gutachten für die Verfolgung von Straftaten nur eine sehr untergeordnete Rolle spielten.