Amtsgericht München Hund beißt Kind das Ohr halb ab – Bewährungsstrafe für Halterin

Ein Dalmatiner verletzte einen Vierjährigen schwer, die Halterin stritt das ab. Nun ist sie zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden und muss das Opfer entschädigen. Ihr Hund hatte bereits mehrmals Kinder angegriffen.
Dalmatiner (Symbolbild)

Dalmatiner (Symbolbild)

Foto: Patrick Pleul / dpa

Eine Münchnerin, deren Dalmatiner einem Vierjährigen das Ohr halb abgebissen hat, ist vor dem Amtsgericht München zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Nach eindringlichem Zureden von Staatsanwalt und Richterin zog die 58-Jährige ihren Einspruch gegen den ursprünglichen Strafbefehl zurück.

Damit wurde die darin vorgesehene Freiheitsstrafe von acht Monaten, ausgesetzt für eine Bewährungszeit von zweieinhalb Jahren, rechtskräftig. Außerdem muss die Hundehalterin 10.000 Euro an das junge Opfer und 5000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen.

Der Hund hatte schon mehrfach Kinder angegriffen und teils auch schwer verletzt. Dennoch stritt die 58-Jährige ab, dass ihr Hund die Teilamputation des Ohres verursacht hatte. Eine Gutachterin der Berliner Charité legte sich hingegen fest: »Das ist eindeutig eine Hundebissverletzung.« Am Ende der ganztägigen Beweisaufnahme stimmte die Angeklagte daraufhin dem Strafbefehl zu.

aeh/dpa

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