Geständnis vor Gericht Mörder von Dominik Brunner verstieß nach Freilassung gegen Auflagen

Der verurteilte Mörder von Dominik Brunner ist zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Nach seiner Freilassung hatte er verbotenerweise Kokain genommen. Ins Gefängnis muss er aber nicht.
Markus S. (r.) 2010 vor Gericht: Verurteilt wegen Mordes

Markus S. (r.) 2010 vor Gericht: Verurteilt wegen Mordes

Foto: imago stock&people

Der verurteilte Mörder des Managers Dominik Brunner ist wegen eines Verstoßes gegen die Weisungen seiner Führungsaufsicht vom Landgericht München I zu einer Geldstrafe von 5400 Euro, aufgeteilt in 180 Tagessätze, verurteilt worden.

Der 2019 unter Auflagen aus dem Gefängnis entlassene Markus S. habe im Juni und August vergangenen Jahres geringe Mengen Kokain konsumiert, stellte das Gericht in dem am Donnerstag veröffentlichten Urteil fest. Der Verzicht auf Drogen- und Alkoholkonsum gehörte aber zu den Auflagen.

Es handelte sich um ein Berufungsverfahren. Mit der Strafe blieb das Landgericht deutlich unter dem Urteil des Amtsgerichts, das S. zu neun Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt hatte. Staatsanwaltschaft und Verteidigung steht eine neuerliche Revision offen.

S. soll sich gut entwickelt haben

Zugunsten von S. wertete das Gericht bei der Strafe mehrere Punkte. So habe er den Kokainkonsum selbst angezeigt und sei im ganzen Verfahren geständig gewesen. Außerdem habe er sich zuletzt positiv entwickelt. So habe der Bewährungshelfer von einer sehr guten Entwicklung und sozialen Festigung des Angeklagten in der Familie und am Arbeitsplatz berichtet.

S. hatte zusammen mit einem Freund im Jahr 2009 den 50 Jahre alten Brunner an einem S-Bahnhof verprügelt. Dieser erlitt dabei schwere Verletzungen und starb kurz danach. Brunner hatte sich schützend vor Jugendliche gestellt, die durch S. und seinen Freund drangsaliert worden waren.

ptz/AFP
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