Schlägerei mit Heino Ferch 33-Jähriger nach Oktoberfest-Prügelei erneut verurteilt

Schauspieler Heino Ferch (Archiv)
Foto: Tobias Hase/ dpaWegen einer Schlägerei mit dem Schauspieler Heino Ferch auf dem Münchner Oktoberfest ist ein Amateurfußballer erneut verurteilt worden. Das Landgericht München sprach den 33-Jährigen am Montag der vorsätzlichen Körperverletzung schuldig und verhängte eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen à 30 Euro - insgesamt 4500 Euro. Zudem muss er die Anwaltskosten für Ferch übernehmen.
Diese Strafe dürfte allerdings ein "Klacks" sein, wie der Staatsanwalt sagte. Denn dem Angeklagten drohen jetzt noch zivilrechtliche Forderungen: Weil der 52-jährige Schauspieler nach der Prügelei für Dreharbeiten ausfiel, hatte er bereits in der ersten Instanz vor dem Amtsgericht einen Schaden von 300.000 Euro ins Feld geführt.
Anwalt beklagt Promi-Bonus
Mit seiner Entscheidung bestätigte das Landgericht weitgehend das erstinstanzliche Urteil, gegen das der Angeklagte Berufung eingelegt hatte, reduzierte die Strafe allerdings um 1500 Euro. Ferch verfolgte den letzten Verhandlungstag im Gericht, kommentierte das Urteil aber nicht. Seine Frau Marie-Jeanette Ferch, die wie ihr Mann als Zeugin im Prozess ausgesagt hatte, begleitete ihn.
Der Angeklagte hatte die Tat entschieden bestritten und angegeben, 2014 nach dem Oktoberfest bei einer Auseinandersetzung mit Ferch im Münchner Klub Heart nur in Notwehr gehandelt zu haben. "Ich war nicht derjenige, der mit Eiswürfeln beworfen wurde, und ich war auch nicht derjenige, der mit dem Herrn Ferch einen Disput hatte. Ich hatte also keinen Grund, einfach so auf Herrn Ferch loszugehen", sagte er.
Sein Verteidiger beantragte Freispruch und argumentierte in seinem Plädoyer, die Situation und die Zeugenaussagen seien zu unübersichtlich für eine Verurteilung. Ferch habe außerdem wegen der öffentlichen Wahrnehmung des Falls einen Promi-Bonus, sein Mandant sei unschuldig und habe darum auch Berufung gegen das erste Urteil eingelegt. Er stecke "sein ganzes Vermögen" in diesen Prozess, um für sein Recht zu kämpfen.
Das Gericht glaubte jedoch nicht an Notwehr: "Diese Einlassung ist unglaubwürdig, wirkt zurechtgelegt", sagte der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung, in der er weitgehend der Argumentation von Staatsanwaltschaft und Nebenklage folgte. Innerhalb einer Woche kann die Verteidigung Revision beantragen.
"Man kann es immer so weit zerpflücken, dass man in einer 'im Zweifel für den Angeklagten'-Situation ist", sagte der Staatsanwalt über die langwierigen Ausführungen der Verteidigung. Folgte man dieser Argumentation, "wäre so etwas wie das Oktoberfest ein rechtsfreier Raum". Bei "oktoberfestassoziierten Taten" müsse auch der "Gedanke der Generalprävention" eine Rolle spielen.