Mutmaßlicher Holzklotzwerfer Nikolai H. widerruft Geständnis
Oldenburg - Der mutmaßliche Holzklotzwerfer von Oldenburg hat sein Geständnis widerrufen. Staatsanwalt Stefan Schmidt sagte, die Verteidiger des 30-jährigen Nikolai H. hätten Zweifel am Wahrheitsgehalt des Geständnisses geäußert. Die Staatsanwaltschaft habe darauf jedoch keine Hinweise. Ihr Mandant wollte sich nicht weiter zu den Vorwürfen äußern, erklärten H.s Verteidiger.
Mit dem Widerruf kann H. sein ursprüngliches Geständnis allerdings nicht gegenstandslos machen. Es müsse abgewogen werden, welche Version stimme, so ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Die gegen den Drogenabhängigen sprechenden Indizien blieben bestehen.
Die Kritik der beiden Anwälte an der Arbeit der Polizei sei "nicht nachvollziehbar", fügte der Sprecher hinzu. Der Tatverdächtige sei von Anfang an bei der Vernehmung ärztlich betreut worden. Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass er unter schweren Entzugserscheinungen gelitten habe. "Er war zu detaillierten und nachvollziehbaren Schilderungen in der Lage."
Das Magazin "Focus" hatte am Wochenende berichtet, die Anwälte hätten geltend gemacht, dass ihr heroinabhängiger Mandant unter Entzugserscheinungen verhört worden sei.
Zudem kritisierten sie die Art der Beweismittelsicherung. Sie beantragten zunächst einen Haftprüfungstermin, zogen diesen aber am Montag zurück.
Auch für Fehler bei der Beweissicherung gibt es laut Staatsanwaltschaft keine Hinweise. Bei einer Untersuchung des Klotzes waren Sandanhaftungen festgestellt worden, die einem Gutachten zufolge vom Grundstück des Tatverdächtigen stammten. Das Untersuchungsergebnis war der Auslöser für den Haftbefehl gegen H. gewesen.
Dieser hatte nach seiner Verhaftung ein umfangreiches Geständnis abgelegt. Er soll am Ostersonntag einen Holzklotz von einer Brücke auf die Autobahn 29 geworfen haben. Der Klotz durchschlug die Windschutzscheibe eines Autos und tötete die Beifahrerin.
han/dpa/ddp