Nach 17 Jahren Haft "Rotlichtkönig" Lacour soll freikommen
Saarbrücken - Der Fall scheint noch immer nicht beendet: Der frühere Saarbrücker "Rotlichtkönig" Hugo Lacour könnte nach rund 17-jähriger Haft am 20. Mai freikommen. In einem am Montag bekannt gewordenen Beschluss setzte das Landgericht Saarbrücken die lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes ab diesem Datum zur Bewährung aus. Allerdings wird die Entscheidung erst rechtskräftig, wenn die Staatsanwaltschaft keine Beschwerde einlegt.
Der heute 65-jährige Lacour kündigte an, er wolle nach seiner Freilassung seine Unschuld beweisen und ein Wiederaufnahmeverfahren erreichen. Bis heute bestreitet er seine Schuld.
Lacours Fall hatte aus mehreren Gründen für großes Aufsehen gesorgt: Zum einen fehlt bis heute die Leiche des Opfers; zum anderen hatte Lacour immer wieder gedroht, über angebliche Rotlicht-Kontakte des damaligen Ministerpräsidenten Oskar Lafontaine auszupacken.
1997 hatte das Landgericht Saarbrücken schließlich eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt. Nach Überzeugung der Richter hatte der französische Staatsbürger zwölf Jahre zuvor den Geschäftsmann und Mitbesitzer eines Eros-Centers, Heinz W., ermordet oder ermorden lassen.
Der Weg bis zu diesem Urteil war so spektakulär wie das Verbrechen selbst: Nachdem Lacour aus der Untersuchungshaft geflohen war, wurde er in Frankreich erneut festgenommen. Ein dortiges Gericht stellte 1990 jedoch das Verfahren ein, da eine Tatbeteiligung nach dessen Überzeugung nach nicht nachzuweisen war. Vier Jahre später wurde Lacour in Österreich verhaftet, nach Deutschland ausgeliefert und schließlich in Saarbrücken verurteilt. 1999 wies der Bundesgerichtshof eine Revision zurück.
Die nun geplante Freilassung auf Bewährung stützt sich vor allem auf ein Gutachten, wonach es nicht wahrscheinlich ist, dass Lacour weiter Gewaltdelikte begeht. Allerdings bestehe ein etwas erhöhtes Risiko von Eigentums- und Vermögensdelikten, was aber nicht zu einer Art Vorbeugehaft führen dürfe. Zudem werden Lacour stabile soziale Kontakte und ein höfliches Verhalten bescheinigt.