
Harry Wörz: Der lange Kampf um Gerechtigkeit
Nach Wörz-Freispruch Polizei versetzt verdächtigen Beamten in den Innendienst
Pforzheim/Mannheim - Das Landgericht Mannheim hatte in der Urteilsverkündung am Donnerstag den Polizeibeamten - den ehemaligen Geliebten des Opfers - als Tatverdächtigen bezeichnet.
Die Polizeidirektion Pforzheim teilte am Freitag mit, dass der verdächtigte Polizist "zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr im operativen Dienst eingesetzt werden" könne. Er werde daher "ab sofort im Innendienst der Polizeidirektion Pforzheim eingesetzt". Dies sei nach der öffentlichen Berichterstattung und im Interesse des Beamten sowie der Polizeidirektion notwendig.
Der Vorsitzende Richter Rolf Glenz hatte bei der Urteilsverkündung im Hinblick auf diesen Polizeibeamten gesagt: "Die Kammer hält es für durchaus wahrscheinlich, dass Thomas H. der Täter war."
Die Polizeidirektion befindet sich nach eigenen Angaben "momentan auf einem Grat", auf dem bei Entscheidungen der im Urteil geäußerte Tatverdacht, die öffentliche Meinung und die Interessen des betroffenen Polizeibeamten abzuwägen seien. Eine Vorverurteilung wolle er nicht vornehmen, betonte der Leiter der Polizeidirektion Pforzheim, Burkhard Metzger. Die Polizei reagiere "mit Augenmaß".
Rückblickend räumte der Polizeichef Fehler in der ersten Phase nach der Tat ein. So hätten "der Tatort versiegelt, Tatverdächtige früher festgenommen und die Sachbearbeitung von einer anderen Dienststelle übernommen werden müssen".
Die Staatsanwaltschaft warf Wörz vor, in der Nacht zum 29. April 1997 seine von ihm getrennt lebende Ehefrau in deren Wohnung nach einem Streit bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt zu haben. Sie war selbst Polizeibeamtin und ist durch die Tat schwerstbehindert.