Ermittlungen gegen NS-Täter "Älter als 99 sollten sie nicht sein"

Ehemaliges KZ Stutthof
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Jens Rommel, Jahrgang 1972, ist leitender Oberstaatsanwalt und führt seit Oktober 2015 die Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen.
SPIEGEL ONLINE: Vier Männer und vier Frauen haben laut Ihren Ermittlungen im KZ Stutthof Beihilfe zum Mord in Tausenden Fällen geleistet. Wie sind Sie auf diese Fälle gestoßen?
Rommel: Das KZ Stutthof ist nach unserer Überzeugung spätestens im Juli 1944 in die sogenannte Endlösung der Judenfrage einbezogen worden. Bis Oktober 1944 gab es Deportationen nach Stutthof, die jüdischen Häftlinge wurden systematisch in Gaskammern und durch Genickschüsse getötet. Wir haben geprüft, wer in dieser Zeit nach Stutthof abkommandiert, dorthin versetzt, dort befördert, verwundet oder krankgemeldet wurde. Dann haben wir ermittelt, welche Funktionen die Leute im Lager hatten und ob sie heute noch leben. Danach gingen die Verfahren an die Staatsanwaltschaften.
SPIEGEL ONLINE: Was haben Ihre Ermittlungen ergeben?
Rommel: Die Leute waren Wachmänner oder Zivilangestellte in der Kommandantur - Schreibkräfte, Telefonistinnen. Wir haben keinerlei Anhaltspunkte, dass einer der Verdächtigen jemanden eigenhändig umgebracht haben könnte. Oder, dass ein Wachmann an einem bestimmten Tag Munition für Genickschüsse herbeigeschafft hätte. Diese acht neuen Fälle sind aus der Übertragung juristischer Überlegungen zu Auschwitz auf andere Lager entstanden: Dass man nicht konkret an einer einzelnen Tötung beteiligt gewesen sein muss, um mitverantwortlich zu sein.
SPIEGEL ONLINE: Wie schlägt sich das in den konkreten Vorwürfen nieder?
Rommel: Diese Personen haben Dienst in einem Lager getan und es dadurch am Laufen gehalten - in einer Zeit, als dort systematisch Tausende Menschen ermordet wurden. Damit sind sie in einem kleinen Teil mitverantwortlich an diesem Massenverbrechen. Dieser Vorwurf ist bei den Wachleuten klarer zu fassen, die Gefangene an der Flucht gehindert haben. Schwieriger ist es juristisch bei den Zivilangestellten der Kommandantur zu beurteilen. Die Mitteilung, wann ein Deportationszug ankommt, ist notwendig für die weiteren Vernichtungsmaßnahmen, aber eben auch nur ein winziger Baustein.
SPIEGEL ONLINE: Sie haben aber ein Problem: Juristisch ist das Ganze noch in der Schwebe, weil der Bundesgerichtshof noch immer nicht über die Revision im Fall des "Buchhalters von Auschwitz", Oskar Gröning, entschieden hat. Das Landgericht Lüneburg hatte ihn wegen Beihilfe zum Mord verurteilt.
Rommel: Wir hoffen, dass der BGH bald entscheidet und wir nicht das Gleiche erleben müssen wie beim Sobibor-Wachmann John Demjanjuk, der starb, während das Revisionsverfahren noch lief. Eine BGH-Entscheidung wäre hilfreich, weil sie feststellen könnte, unter welchen Voraussetzungen ein Einzelner mitverantwortlich für die Massenverbrechen in einem Lager ist: Wie muss das Vernichtungsgeschehen ausgesehen haben, damit man auch Einzelne, die nur winzige Beiträge geleistet haben, dafür strafrechtlich verantwortlich machen kann?
SPIEGEL ONLINE: Demjanjuk war im Vernichtungslager Sobibor, Gröning in Auschwitz - macht das einen Unterschied?
Rommel: Ja, es gibt quasi drei Stufen. Zunächst sind da reine Vernichtungslager wie Sobibor oder Treblinka. Die zweite Stufe sind sogenannte gemischte Lager wie Auschwitz mit mehreren Funktionen: das Vernichtungslager Birkenau und das Stammlager. Aber im Stammlager gab es eben die Vernichtung durch Arbeit oder die Lebensumstände. Stutthof ist wieder anders: Eigentlich ein Konzentrationslager, in dem dann in einer bestimmten Phase ein Vernichtungsprogramm lief. So weiten wir den Kreis aus. Mit den gleichen Überlegungen prüfen wir auch Bergen-Belsen und Neuengamme. Dort ist es allerdings deutlich unübersichtlicher als in Stutthof. Es ist schwieriger, die einzelnen Zeitabschnitte zu beschreiben und die dafür Verantwortlichen zu benennen.
SPIEGEL ONLINE: Sind Sie optimistisch, was die Entscheidung des BGH angeht?
Rommel: Ich bin von Natur aus zuversichtlich und baue darauf, dass das Gröning-Urteil Bestand hat. Wenn das nicht hält, dürfte es sehr, sehr schwierig werden. Vielleicht sind wir nach der Gröning-Entscheidung auch schlauer, wie weit man den Kreis der Täter und Helfer ziehen kann.
SPIEGEL ONLINE: Wie weit sollte man ihn ziehen?
Rommel: Nicht ins Uferlose, weil es um persönliche Schuld und Verantwortung geht. Aber auch nicht zu eng, um diesen besonderen staatlichen Massenverbrechen gerecht zu werden.
SPIEGEL ONLINE: Sehen Sie eine gewisse Ironie darin, dass die Klarstellung des BGH erst dann kommt, wenn es kaum noch verhandlungsfähige Personen gibt, auf deren Fälle man sie anwenden könnte?
Rommel: Besser spät als nie. Jede Justizgeneration muss auf die NS-Verbrechen ihre eigene Antwort finden. Und ich finde es wichtig, sie auch heute noch zu ahnden. Wobei ich nicht abstreite, dass viel mehr Beschuldigte hätten verfolgt werden können, wenn man diesen weiten Ansatz schon vor Jahrzehnten angewandt hätte.
SPIEGEL ONLINE: Sind Vorermittlungen wie die zu Stutthof das letzte Zucken der Zentralen Stelle als Ermittlungsbehörde?
Rommel: Wir werden nicht ewig mit den Mitteln des Strafrechts weitermachen können, das stimmt. Das geht irgendwann dem Ende zu. Bis dahin gilt aber, dass Mord verfolgt werden muss. Deshalb geben wir uns Mühe, die erfolgversprechendsten Fälle aufzuklären.
SPIEGEL ONLINE: Sie spielen auf das Alter der Personen an. Die Stutthof-Verdächtigen sind aus den Jahrgängen 1918 bis 1927. Was kann da noch herauskommen?
Rommel: Ich will keine Prognose abgeben. Bei so Hochbetagten besteht immer die Gefahr, dass sie im Lauf der Ermittlungen sterben oder dass sie verhandlungsunfähig sind. Das ist das Schicksal unserer Ermittlungen im Jahr 2016. Schon bei unserer Vorermittlungen sortieren wir 95 Prozent der Namen aus, weil die Personen angesichts ihres Geburtsjahres nicht mehr leben können oder nachweislich verstorben sind.
SPIEGEL ONLINE: Wo legen Sie die Grenze an?
Rommel: Wir ermitteln, wenn die Personen Jahrgang 1917 oder jünger sind. Älter als 99 sollten sie bei Beginn unserer Vorermittlungen nicht sein, alles andere erscheint mir nicht realistisch.
Die von der Zentralen Stelle ermittelten acht Personen kommen aus dem gesamten Bundesgebiet. Nun müssen die jeweiligen Staatsanwaltschaften die Akten prüfen - und dann entscheiden, ob sie Anklage erheben.
Auschwitz: Opfer, Täter, Aufarbeitung - ein Überblick
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