Neonazi-Überwachung Verfassungsschutz soll Polizeiarbeit sabotiert haben

Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz: Gegen die Polizei gearbeitet?
Foto: Martin Schutt/ dpaBerlin - Das Zwickauer Neonazi-Trio Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt tauchte im Februar 1998 ab - bei der anschließenden Fahndung sabotierte das Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz angeblich einzelne Fahndungsmaßnahmen der Polizei. Wie die "Berliner Zeitung" unter Berufung auf Sicherheitskreise berichtet, habe der Verfassungsschutz den Thüringer Neonazi-Anführer Tino Brandt über die gegen ihn gerichteten Observationsmaßnahmen der Polizei auf dem Laufenden gehalten.
Brandt war damals als V-Mann für den Verfassungsschutz tätig. Dem Neonazi sei demnach mitgeteilt worden, dass die Polizei ihn aus einer angemieteten Wohnung in der Nähe seines Rudolstädter Hauses heraus überwache. Auch hätten seine Verbindungsleute vom Landesamt für Verfassungsschutz die Fahrzeuge beschrieben, die von dem polizeilichen Observationsteam benutzt wurden. Es sei sogar vorgekommen, dass Verfassungsschützer in ihren Autos die Polizisten verfolgten, die ihrerseits Brandt hinterherfuhren.
Der NPD-Funktionär und V-Mann Brandt soll vom Verfassungsschutz 2000 Mark erhalten haben. Das Geld sollte er laut "Bild am Sonntag" dem Neonazi-Trio Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt zukommen lassen, damit sich diese neue Pässe beschaffen können. Dazu wurde ein Mittelsmann eingeschaltet. Das Geld kam bei dem Neonazi-Trio, dem mindestens zehn Morde angelastet werden, allerdings nicht an.
Probleme bei Überführung Zschäpes?
Zschäpe kann womöglich nicht wegen Mordes, Beihilfe zum Mord oder Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verurteilt werden. Wie die Online-Ausgabe der in Halle erscheinenden "Mitteldeutschen Zeitung" am Montag berichtete, geht man im Bundesinnenministerium davon aus, dass sich gegen Zschäpe letztlich nur der Vorwurf der Brandstiftung in ihrer eigenen Wohnung erhärten lasse. Die Zeitung berief sich auf die Spitze des Ministeriums.
Zwar war Zschäpe jahrelang gemeinsam mit ihren Gesinnungsgenossen und mutmaßlichen Haupttätern Böhnhardt und Mundlos im Untergrund. Sie schweige jedoch und werde dies nach Einschätzung des Ministeriums auch weiterhin tun, berichtete das Blatt. Das würde bedeuten, dass Zschäpe die Mitwisserschaft beziehungsweise die Beteiligung an den zehn Morden der Gruppe "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU) nicht nachgewiesen werden könne, zitierte die Zeitung aus den Ministeriumskreisen. Dies hätte die Folge, dass der NSU nicht als terroristische Vereinigung gelten würde, weil eine terroristische Vereinigung laut Paragraf 129a Strafgesetzbuch aus mindestens drei Menschen besteht.
Gelinge der Nachweis der Mitwisser- bzw. Mittäterschaft von Zschäpe oder anderer inhaftierter Verdächtiger nicht, seien Böhnhardt und Mundlos im juristischen Sinne als Einzeltäter zu werten, berichtete die "Mitteldeutsche Zeitung". Neben Zschäpe sitzen vier weitere Verdächtige in Untersuchungshaft. Generalbundesanwalt Harald Range hat die Anwendung der Kronzeugenregelung auf Zschäpe bereits abgelehnt. Dafür seien die Vorwürfe zu schwerwiegend, erklärte er in Interviews. Die Kronzeugenregelung ermöglicht Strafmilderung, wenn ein Verdächtiger aussagt.