NS-Kriegsverbrecherprozess "Ich höre gut!"
München - Das Summen der Auslöser, das Klicken des Blitzlichtes - Josef S. kann die Geräusche der Fotoapparate und Kameras nicht hören. Der 90-Jährige, der fast taub ist, blinzelt die fragenden Journalisten an. Sein Hörgerät hat er vor sich auf den Tisch gelegt.
Mit Krücke am rechten Arm war der ehemalige Kommandeur einer Wehrmachtskompanie um 9.23 Uhr in den Schwurgerichtssaal des Landgerichts München I geschlurft. Unter dem grauen Janker trägt der Greis ein kariertes Hemd und eine wildlederne Weste. Die Staatsanwaltschaft wirft Josef S. 14fachen Mord in Tateinheit mit versuchtem Mord vor - 64 Jahre nach dem Massaker.
Josef S. soll Ende Juni 1944 als Kompanieführer im Gebirgspionier-Bataillon 818 im italienischen Falzano di Cortona, zwischen Arezzo und Perugia gelegen, den Befehl zu zwei Vergeltungsanschlägen für einen Partisanenangriff gegeben haben. Als Leutnant soll er seine Männer beauftragt haben, "die Gegend systematisch zu durchsuchen und mehrere angetroffene, vorwiegend männliche Personen festzunehmen", sagte Staatsanwalt Hans-Joachim Lutz. Wer sich der Festnahme entzog, sollte auf der Stelle erschossen, die Festgenommenen an einen zentralen Ort gebracht und dort getötet werden.
Nur deshalb, so die Anklage, seien drei Männer und eine Frau umgebracht worden, als sie den deutschen Soldaten zufällig über den Weg gelaufen seien. Anschließend hätten die Landser weitere elf Männer zusammengetrieben, vor ihren Augen das halbe Dorf gesprengt und sie dann in einem Bauernhaus eingesperrt - und auch das mit Dynamit in die Luft gejagt. "Die festgenommenen Personen hatten Todesangst", sagte Staatsanwalt Lutz.
"Einige Minuten nach der Sprengung waren noch Schreie, Stöhnen und Jammern zu hören, so dass die deutschen Soldaten von außen mit Maschinengewehren auf die Trümmer des Hauses schossen." Zehn Männer im Alter von 16 bis 66 Jahren kamen bei der Racheaktion ums Leben. Lediglich ein 15-Jähriger überlebte, er gilt als wichtiger Zeuge in diesem Prozess.
Es droht Verhandlungsunfähigkeit
Josef S. verfolgte das Verlesen der Anklageschrift zunächst mit seinem Hörgerät, formte jedoch zusätzlich mit der linken Hand einen Trichter an seinem Ohr. Prompt verordnete der Vorsitzende Richter Manfred Götzl dem Rentner einen Kopfhörer. Zurückgelehnt und regungslos lauschte S. danach den Vorwürfen. "Können Sie mit dem Kopfhörer alles verstehen?", fragte ihn Götzl später. Lautstarke Antwort: "Ich höre gut!"
Dennoch kündigte sein Verteidiger Christian Stünkel aus Jena an, wegen des schlechten Gehörs im weiteren Prozessverlauf womöglich Verhandlungsunfähigkeit zu beantragen - "trotz des gutachterlich diagnostizierten guten Allgemeinzustands". Außerdem bezweifelt die Verteidigung, dass S. wegen seines hohen Alters der Hauptverhandlung überhaupt mental folgen könne und die geistige Konzentrationsfähigkeit samt Reaktionsvermögen nicht eingeschränkt sei.
Aus grundsätzlich rechtsstaatlicher Sicht sei es zudem "unverantwortlich, einen 90-jährigen Menschen den Strapazen einer längeren Hauptverhandlung auszusetzen". Einen Antrag zur Verhandlungsunfähigkeit stellte die Verteidigung aber nicht.
Stattdessen betonte Anwalt Stünkel im Auftrag seines Mandanten, dass Josef S. die Vorwürfe "vollumfänglich bestreite". Er habe weder den Befehl zum Töten gegeben noch ihn von seinem damaligen Vorgesetzten Major Herbert S. erhalten oder ihn gar gemeinsam mit Major S. vorbereitet.
Sein Verteidiger-Kollege Rainer Thesen beantragte ein militärisches Sachverständigengutachten, das belegen würde, dass Josef S. das Massaker nicht befohlen habe. Thesen, selbst Oberst der Reserve, listete zwölf Gründe auf, warum sein Mandant im Juni 1944 den Befehl für die Hinrichtung nicht gegeben haben kann.
Im Publikum: Demonstranten - und Verehrer
Josef S. verfolgte den Einsatz seiner Verteidiger mit starrem Blick oder gar geschlossenen Augen. Manchmal meinte man, der weißhaarige Mann mit den buschigen Augenbrauen wäre bereits weggenickt. Nur einmal regte er sich, als er einen betagten Weggefährten im Publikum erblickte und ihn freundlich grüßte. Dass sich ein junger Verehrer unter die Pressefotografen mogelte und mit seiner Digitalkamera stolz ein Foto ergatterte, entging dem pensionierten Schreinermeister.
Ebenso entgangen ist ihm der Protest vor dem Justizgebäude an der Nymphenburger Straße. Dort hatten sich am frühen Morgen Demonstranten eingefunden, die die Verurteilung des "Massenmörders" forderten und auf Transparenten die Namen der 14 Todesopfer hochhielten.
"Das verfahrensgegenständliche Geschehen sollte von Historikern aufgeklärt werden und nicht von Juristen - auf Kosten der Gesundheit eines 90-jährigen, unschuldigen Mannes", erklärte Verteidiger Stünkel vor Gericht und versetzte Nebenklage-Vertreterin Gabriele Heinecke in Rage.
Es gehe nicht um politisch-historische Selbstzwecke, sagte die Rechtsanwältin aus Hamburg, die 19 Angehörige der Opfer vertritt. "Meine Mandanten haben 64 Jahre lang darauf gewartet, dass das Verbrechen an ihren Angehörigen gesühnt wird."
Es wird wohl der letzte große Prozess gegen einen mutmaßlichen NS-Kriegsverbrecher in Deutschland sein - und einer der schwierigsten: Denn nicht nur der Angeklagte ist hochbetagt. Sechs der bisher 22 geladenen Zeugen seien mittlerweile verstorben, gab die Kammer am heutigen Montag bekannt.