Aussage des Angeklagten im »NSU 2.0«-Prozess Nur ein »nützlicher Idiot«?
Angeklagter vor Gericht: Die Ermittler halten ihn für einen Einzeltäter
Foto:BORIS ROESSLER / POOL / EPA
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Nachdem er etwa eine Stunde lang vor dem Landgericht in Frankfurt am Main seine Sicht der Dinge vorgetragen hatte, sorgte sich Alexander M. noch um eine möglichst große Verbreitung seiner Verteidigungsstrategie. Die schriftliche Erklärung, die er zuvor von mehreren eng bedruckten DIN-A4-Seiten abgelesen hatte, könne man »gerne weit verbreiten«, sagte M. zur Vorsitzenden Richterin. Ausdrücklich auch an die Presse, ergänzte der 54-jährige Berliner und schaute unterstützend nach oben zu den Journalistinnen und Journalisten auf der Empore des Gerichtssaals 165.
Die Botschaft, die M. an diesem Tag in die Welt setzen wollte, war so deutlich wie verwegen: Er habe keine einzige der rassistischen, beleidigenden und volksverhetzenden Drohmails geschrieben, die ihm zur Last gelegt werden. Und auch andere Vorwürfe, wie der Besitz von Kinder- und Jugendpornografie oder Widerstand gegen die Staatsgewalt seien nichts als perfide Unterstellungen und Verdrehungen der Frankfurter Staatsanwaltschaft.
Alexander M. steht seit dieser Woche vor Gericht, weil er Urheber und Verfasser einer beispiellosen Drohschreiben-Serie mit dem Absender »NSU 2.0« sein soll. 116 E-Mails, Faxe und Kurznachrichten soll der arbeitslose IT-Techniker von August 2018 bis März 2021 verschickt haben: Wüste Mord- und Bombendrohungen, rassistische und sexistische Beleidigungen, oft kombiniert mit NS-Grußformeln, Nazi-Symbolen und Eigenbezeichnungen wie »SS-Obersturmbannführer«.
Die Ermittler halten ihn für einen Einzeltäter, der mit rhetorischem Geschick durch Anrufe bei Polizeiwachen und Meldeämtern persönliche Daten seiner Opfer in Erfahrung gebracht haben soll, um diese zusätzlich zu verunsichern. Einige Empfängerinnen seiner Schreiben, darunter die Frankfurter Rechtsanwältin Seda Başay-Yıldız oder die Linken-Vorsitzende Janine Wissler, gehen dagegen davon aus, dass M. bereitwillige Helfer bei der hessischen Polizei gehabt haben müsse. Wichtigstes Indiz dafür sei ein ungewöhnlich langer und ausführlicher Datenabruf über Başay-Yıldız von einem Dienstcomputer im 1. Frankfurter Polizeirevier – unmittelbar bevor am 2. August 2018 das erste von vielen Drohschreiben bei der Anwältin eingegangen war.
Hetze im Darknet
Alexander M. gab sich am Donnerstag große Mühe, diese Zweifel an der Einzeltäter-These für sich zu nutzen. Er könne das alles gar nicht gewesen sein, behauptete er. Er habe beispielsweise nicht über Tageskennwörter der Polizei verfügt, die nötig seien, um an die Daten zu kommen. Überhaupt könne er als Berliner, der vor seiner Verhaftung noch nie das Bundesland Hessen betreten habe, unmöglich all die vielen Dienstgeheimnisse der hessischen Sicherheitsbehörden erfahren haben, die aus den Drohschreiben ersichtlich würden.
Seine Version der Geschichte geht so: Mitte 2019 sei er eingeladen worden, einer Chatgruppe im Darknet beizutreten, in der in aggressiver Form politisch diskutiert und dezidiert gegen die Anwältin Başay-Yıldız gehetzt worden sei. Diese Gruppe, der ganz offensichtlich auch frustrierte hessische Polizeibeamte angehört haben müssten, sei für die Drohschreiben mit dem Absender »NSU 2.0« verantwortlich. Man sei in der Gruppe ausdrücklich aufgefordert worden, ebenfalls solche Schreiben zu verfassen.
M. will sich nach einiger Zeit der eher passiven Mitgliedschaft aktiv von der Gruppe distanziert haben. Die Drohbriefe gegen Başay-Yıldız und andere nannte er vor Gericht »schäbiges Verhalten«. Irgendwann sei in dem Chat die These einer »jüdischen Weltverschwörung« vertreten worden. Dem habe er in einer Chat-Diskussion widersprochen, daraufhin sei es zum Bruch gekommen. 2020 habe er die Chatgruppe verlassen, er könne den Ermittlern aber noch einige Mitglieder namentlich nennen. Seine Bedingung dafür: Das Verfahren gegen ihn müsse eingestellt und er müsse in ein »Zeugenschutzprogramm« aufgenommen werden.
Probleme mit Frauen? Habe er nicht
Staatsanwaltschaft und Gericht zeigten wenig Bereitschaft, auf diese Forderung einzugehen. Zudem hätten sie eine Menge Fragen zu den Schilderungen und Erklärungsversuchen des Angeklagten gehabt. Doch Nachfragen zu seinen Ausführungen werde er nicht beantworten, sagte M. – seine Anwälte hätten ihm davon abgeraten. Stattdessen verstrickte er sich am zweiten Verhandlungstag noch in hitzige Wortgefechte, etwa mit der Rechtsvertreterin von Başay-Yıldız, die als Nebenklägerin an dem Prozess beteiligt ist. Die Juristin hatte darauf hingewiesen, dass die Drohschreiben neben rassistischen und volksverhetzenden Inhalten auch viele sexistische und frauenfeindliche Passagen aufweisen und dass dies doch stark für M. als Haupttäter spreche. Daraufhin keifte M. zurück: »Die spinnt doch!« Er habe keine Probleme mit Frauen.
Die Staatsanwaltschaft hält die Beweislage gegen M. für ziemlich erdrückend. Als ein Spezialeinsatzkommando des hessischen Landeskriminalamtes ihn im Mai vergangenen Jahres nach langen Ermittlungen in seiner Berliner Wohnung im Soldiner Kiez festgenommen hatte, lief sein Computer noch. Die Polizei-Experten fanden darauf zahlreiche Fragmente seiner Drohschreiben, außerdem Hinweise auf Suchanfragen zu den bedrohten Personen. Ferner verfügte M. über einen Zugang jenes Postfachs bei einem russisch-niederländischen Interdienstleister, über das die Drohungen verschickt worden waren.
Viele der Behauptungen aus M.s Erklärungen seien schnell zu widerlegen, sagte Staatsanwalt Sinan Akdogan am Donnerstag. Angebliche Dienstgeheimnisse, die laut M. nur von hessischen Polizisten aus der Chatgruppe stammen könnten, seien in Wahrheit gar keine, sondern Zeitungswissen, das im Netz zu recherchieren sei.
Vermüllte Wohnung
Die Ermittler haben nach eigener Darstellung bisher keine Hinweise darauf, dass M. Teil eines organisierten Netzwerkes gewesen ist. Bei seiner Vernehmung nach der Festnahme hatte der Berliner zwar angegeben, über »soziale Kontakte im Überfluss« zu verfügen. Tatsächlich handelt es sich nach Überzeugung der Frankfurter Staatsanwaltschaft bei ihm aber um einen isolierten Einzelgänger, der sich in einer verwahrlosten und vermüllten Wohnung vor allem mit seinem Computer, dem Schachspiel im Internet und eben dem Verfassen von Drohschreiben beschäftigte. Regelmäßigen Kontakt habe er nur zu seiner Mutter gepflegt, einer ehemaligen Lehrerin, die ebenfalls in Berlin wohnt. Weitere Bezugspersonen seien nicht feststellbar gewesen, hielt die Staatsanwaltschaft fest, auch eine Befragung der Hausbewohner habe keinen anderen Eindruck ergeben.
Stattdessen stießen die Ermittler im Vorleben M.s auf eine ganze Reihe einschlägiger Vorstrafen. Immer wieder ging es um Bedrohung, Beleidigung und Betrug, zudem gab es Verurteilungen wegen Körperverletzung und Besitz kinderpornografischer Schriften. M. nutzte schon mehrfach jene Masche, die er nun auch als »NSU 2.0« angewandt haben soll: Er gab sich bei Behörden, Polizeiwachen und auch bei einer Bank als Kriminalbeamter aus, um an personenbezogene Daten anderer Menschen zu kommen. Auf seinem Computer fanden die hessischen Ermittler Notizen, in denen er Ergebnisse solcher Abfragen protokollierte und sich Hinweise für künftige Anrufe notierte: »Auf keinen Fall mehr als StA anrufen«, habe er zum Beispiel hinter die Kontaktdaten einer Polizeiwache in Brandenburg geschrieben – StA ist die Abkürzung für Staatsanwalt.
Hang zu düsteren Bedrohungen
Auch der brachiale rechtsextremistische Slang und der Hang zu düsteren Bedrohungen sind in M.s Leben seit fast drei Jahrzehnten aktenkundig: »Alte Judensau, alte Drecksau, ich werde die den Hals umdrehen, ich werde Leute raufschicken, die dir die Wohnung aufräumen«, soll er laut einem früheren Urteil schon Ende 1992 einer damals 67-jährige Frau angedroht haben, die ihm Englischunterricht erteilte: »Jetzt musst du sterben«, habe er der Frau am Telefon zugerufen und mit »Vergasen« gedroht.
Zudem fanden die Ermittler in M.s Berliner Wohnung jede Menge einschlägige Literatur. Bücher mit Titeln wie: »Manipulieren – aber richtig«, »Die Psychologie des Überzeugens« oder »Die Kunst der skrupellosen Rhetorik«.
Das alles habe mit seinem Verfahren in Frankfurt überhaupt nichts zu tun, erklärte M. Stattdessen versuchten die hessischen Ermittler, von ihrer eigenen Verantwortung für die Drohschreiben-Serie abzulenken. Er habe in diesem unwürdigen Spiel lediglich die Rolle eines »nützlichen Idioten, dem man alles in die Schuhe schieben kann«.