Nebenklage-Anwalt über Ankläger im NSU-Prozess "Keine einzige kritische Frage"

Bestand der NSU wirklich nur aus drei Mitgliedern? Nebenklage-Anwalt Stephan Kuhn erhebt schwere Vorwürfe gegen die Bundesanwaltschaft. Sie schütze staatliche Organe - auch vor einer zu weitgehenden Aufklärung.
Mundlos, Zschäpe, Böhnhardt

Mundlos, Zschäpe, Böhnhardt

Foto: REUTERS/ Bundeskriminalamt

Viereinhalb Jahre dauert der NSU-Prozess nun an. An diesem Dienstag wird Bundesanwalt Herbert Diemer in seinem Plädoyer das Strafmaß für die Angeklagten Beate Zschäpe, Ralf Wohlleben, Holger G., Carsten S. und André E. fordern. Im Anschluss werden die Nebenkläger mit ihren Schlussvorträgen beginnen.

Meist liegen die Interessen von Anklage und Nebenklage in Hauptverhandlungen nahe beieinander, sie haben in der Regel das gleiche Ziel: Die Angeklagten für ihre Taten zur Rechenschaft zu ziehen. Doch im NSU-Prozess ist das Verhältnis zwischen Bundesanwaltschaft und Nebenklägern bemerkenswert angespannt.

Wie ist das zu erklären? Und welche Lücken sehen Rechtsanwälte in den Ermittlungen? Nebenklage-Vertreter Stephan Kuhn gibt Antworten.

Zur Person
Foto: Boris Roessler/ AP

Stephan Kuhn, Jahrgang 1976, vertritt im NSU-Prozess ein Opfer des Nagelbombenanschlags vom 9. Juni 2004 in der Kölner Keupstraße. Er befasste sich neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt in Frankfurt/Main wissenschaftlich mit Terrorismus und Staatsschutzkriminalität. Seine Schwerpunkte sind allgemeines Strafrecht und Staatsschutzdelikte.

SPIEGEL ONLINE: Herr Kuhn, gibt es im NSU-Verfahren einen Konflikt zwischen Bundesanwaltschaft und Nebenklage?

Stephan Kuhn: Ja, denn viele Nebenkläger wollten von Anfang an eine schonungslose Aufklärung des NSU-Komplexes. Doch spätestens mit der Anklageerhebung war klar, dass sich die Bundesanwaltschaft unnötigerweise darauf festgelegt hat, dass es sich beim NSU um eine abgeschottete Dreierzelle handelte - ohne Mitwisser und Helfer an den Tatorten. Zudem zeigte die Anklageschrift, dass die Bundesanwaltschaft den Verfassungsschutz weitgehend aus dem Verfahren heraushalten will - und so Staatsschutz betreibt.

SPIEGEL ONLINE: Inwiefern wird Staatsschutz betrieben? Das müssen Sie erklären.

Kuhn: Von den circa 40 mittlerweile bekannten V-Leuten, Informanten und Gewährspersonen der Sicherheitsbehörden aus dem Umfeld von Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe waren in der Anklageschrift lediglich drei aufgeführt. Die Bedeutung weiterer V-Leute zeigte sich aber, als auf Antrag der Nebenklage geladene V-Männer teils tagelang vor Gericht vernommen wurden. Aus meiner Sicht hätten noch mehr V-Leute als Zeugen geladen werden müssen.

SPIEGEL ONLINE: Die Ermittlungen hätten keine Hinweise auf eine strafrechtliche Verstrickung staatlicher Stellen ergeben, sagt die Bundesanwaltschaft. Wie beurteilen Sie die Rolle der Behörde?

Kuhn: Die Bundesanwaltschaft ist leider kein politisch unabhängiges Strafverfolgungsorgan. Der Generalbundesanwalt ist vielmehr ein politischer Beamter und untersteht der Dienstaufsicht des Bundesjustizministers. Als solcher hat er schon nach den gesetzlichen Vorgaben die staatsschutzspezifischen Ansichten der Regierung zu berücksichtigen. Die Bundesanwaltschaft hat im NSU-Verfahren Staatsschutz im umfassenden Sinne betrieben - also auch Schutz vor einer zu weitgehenden Aufklärung und einer damit sicherlich einhergehenden Beschädigung des Verfassungsschutzes. Wie die Stellung der Bundesanwaltschaft zu bewerten ist, ist letztlich eine rechtspolitische Frage. Ich halte sie, wie vieles im Staatsschutzstrafrecht, für sehr problematisch.

SPIEGEL ONLINE: Sie werfen der Bundesanwaltschaft vor, staatliche Organe bewusst zu schonen?

Kuhn: Ja, ich erinnere mich an keine einzige kritische Frage oder Äußerung der Bundesanwaltschaft gegenüber den als Zeugen gehörten Beamten des Verfassungsschutzes in den viereinhalb Jahren des Prozesses, auch wenn diese es offensichtlich mit der Wahrheit nicht so genau nahmen.

SPIEGEL ONLINE: Welche Rolle spielten der Verfassungsschutz und die Ermittlungsbehörden denn Ihrer Meinung nach im Fall NSU?

Kuhn: Der V-Mann Tino Brandt hat mit Geldern des Verfassungsschutzes - er soll insgesamt circa 200.000 DM erhalten haben - den Thüringer Heimatschutz maßgeblich aufgebaut. In dieser rechtsextremen Gruppe fand die Radikalisierung von Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe statt, mit diesem Geld unterstützte Brandt ihr Untertauchen. Hätten die Nachrichtendienste und die Ermittlungsbehörden alles in ihrer Macht Stehende unternommen, hätten die Drei bereits in Chemnitz und damit vor den Morden festgenommen werden können - die notwendigen Erkenntnisse lagen vor.

Vertreter der Anklage Diemer, Greger, Weingarten

Vertreter der Anklage Diemer, Greger, Weingarten

Foto: Sebastian Widmann/ Getty Images

SPIEGEL ONLINE: Sie werfen der Bundesanwaltschaft auch vor, sie habe den Nebenklägern wesentliche Aktenteile vorenthalten. Wie das?

Kuhn: Wir haben keine vollständige Akteneinsicht in die neun weiteren Ermittlungsverfahren gegen gesondert verfolgte potenzielle Unterstützer erhalten; und ebenso wenig in das Strukturverfahren, in welchem gegen noch unbekannte Unterstützer ermittelt wird, insbesondere gegen Waffenlieferanten. Noch nicht einmal in einzelne Vernehmungsprotokolle aus diesen Verfahren von potenziellen Unterstützern und Neonazis aus dem Umfeld von Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe durften wir Einsicht nehmen.

SPIEGEL ONLINE: Die waren allerdings nicht Teil dieses Prozesses.

Kuhn: Ja, eben. Die Bundesanwaltschaft hat die Ermittlungen so strukturiert, dass sie entscheiden konnte, welche Ermittlungsergebnisse dem Gericht vorgelegt werden müssen - und welche nicht. Wenn der Generalbundesanwalt beispielsweise nicht wollte, dass die Verfahrensbeteiligten Kenntnis einer Vernehmung erlangen, dann hat er den Zeugen im Strukturverfahren vernommen. So hatte er den rechtlichen Spielraum, die Vernehmung nicht dem Gericht vorzulegen.

SPIEGEL ONLINE: Die Nebenklage konnte sich doch mit eigenen Beweisanträgen wehren - und hat das auch in immensem Umfang getan.

Kuhn: Teilweise aber hat die Bundesanwaltschaft daraufhin Zeugen vernommen, dies den anderen Verfahrensbeteiligten aber nicht mitgeteilt, sondern stattdessen beantragt, der Senat solle den Antrag ablehnen und diese Zeugen nicht laden. Damit hat die Bundesanwaltschaft ihre Stellung in einer Weise genutzt, die den Anschein erweckt, sie befürchte geradezu, dass bestimmte Ermittlungsergebnisse an die Öffentlichkeit gelangen könnten.

SPIEGEL ONLINE: Haben Sie dafür ein Beispiel?

Kuhn: Die Nebenklage gab vor Gericht an, ein ehemaliger Mitarbeiter des Bundesverfassungsschutzes mit dem Tarnnamen Lothar Lingen habe gezielt Akten vernichtet und beantragte dessen Ladung. Die Bundesanwaltschaft wies diese Beweisbehauptung zurück: Dies sei spekulativ. Dabei hatte Lingen gegenüber der Bundesanwaltschaft bereits zugegeben, diese Akten gezielt vernichtet zu haben, damit ihr Inhalt nicht bekannt wird. Er sagte, bei der Vielzahl von V-Leuten in Thüringen hätte sonst niemand dem Bundesverfassungsschutz geglaubt, dass er vom NSU nichts gewusst habe.

Beate Zschäpe

Beate Zschäpe

Foto: MICHAEL DALDER/ REUTERS

SPIEGEL ONLINE: In Bezug auf mögliche weitere Täter sprach Bundesanwalt Herbert Diemer in seinem Plädoyer von "Irrlichtern" und "Fliegengesumme". Nehmen Sie diese Angriffe ernst oder gehört das zum prozessualen Geplänkel?

Kuhn: Soweit die Angriffe auf uns Juristen zielen, bin ich eher amüsiert. Was mich ärgert, ist die Respektlosigkeit gegenüber den Opfern und ihren Angehörigen. Vertreter eines Staates, der immer noch tief mit der rechten Szene verwoben ist, tun schlecht daran, der Hoffnung der Opfer auf Aufklärung mit einer solchen Arroganz entgegenzutreten.

SPIEGEL ONLINE: Oberstaatsanwältin Anette Greger behauptete sogar, einige Nebenkläger hätten ihren Mandanten "versprochen", es hätte an den Tatorten "rechte Hintermänner" gegeben. Dafür hätten weder die Ermittlungen des BKA, noch die Untersuchungsausschüsse, noch das Gerichtsverfahren Anhaltspunkte erbracht. Was sagen Sie dazu?

Kuhn: Versprochen hat die Aufklärung der Hintermänner Frau Merkel in ihrer Rede beim Staatstrauerakt im Jahr 2012. Wir sprechen nicht von Hintermännern, sind aber nach der Beweisaufnahme überzeugt, dass das NSU-Kerntrio Unterstützer hatte, die zumindest teilweise auch von konkreten Taten wussten. Nach so vielen Jahren - der letzte Mord erfolgte im Jahr 2007 - ist es allerdings auch extrem schwierig, solche Beteiligungen noch zu ermitteln.

SPIEGEL ONLINE: Die Bundesanwaltschaft hat ihre These, die lediglich Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe sowie die vier mitangeklagten Helfer als Täter sieht, in den Plädoyers ausführlich begründet. Was spricht aus ihrer Sicht gegen diese Annahme?

Kuhn: Ich bin mir sicher, dass es weitere Mitwisser gab. Fakt ist doch, dass insbesondere "Blood & Honour"-Mitglieder in Chemnitz wussten, dass der NSU eine bewaffnete Untergrundzelle bildete. Sie unterstützten diese zumindest im Zeitraum vor den ersten Taten. In der letzten Wohnung von Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe wurden Sprengstoff und 20 Schusswaffen gefunden - bei 17 davon ist die Herkunft ungeklärt. Das ist ein deutlicher Hinweis auf weitere Unterstützer, die der Generalbundesanwalt noch nicht ermittelt hat. Ebenso wie es weitere Hinweise auf Personen im Umfeld gibt, die nicht identifiziert werden konnten.

SPIEGEL ONLINE: Die wären?

Kuhn: Bei der letzten Wohnwagenanmietung war ein Mädchen dabei, welches sich auch in dem Wohnwagen aufgehalten hat. Obwohl es dessen DNA gibt, konnte es nicht identifiziert werden - das heißt, es gehört nicht zu den bereits bekannten Angeklagten oder gesondert Verfolgten. Die Eltern müssen aber den Drei so nahegestanden haben, dass sie das Mädchen in ihre Obhut gaben. Aus sichergestellten Mobilfunkgeräten ergeben sich Kontakte der drei Untergetauchten zu Personen, die nachträglich nicht zu identifizieren waren. Zudem wurde den Ermittlungen des BKA zufolge ein Bekennervideo bei den "Nürnberger Nachrichten" in den Briefkasten geworfen. Zschäpe war nach allem was wir wissen, nicht dort. Also muss es jemand anderes eingeworfen haben.

SPIEGEL ONLINE: Aber die Beweise vor Gericht reichen nicht aus, um einen größeren Helferkreis zu belegen.

Kuhn: Weil die Ermittlungen der Bundesanwaltschaft - abgesehen von den ersten zwei Jahren des Abtauchens - sehr wenig über die insgesamt dreizehn Jahre des Kerntrios im Untergrund zu Tage gefördert haben. Dies lag meines Erachtens auch an der frühzeitigen Festlegung, bei dem NSU handele es sich um eine abgeschottete Dreierzelle. Das Gericht und alle anderen Verfahrensbeteiligten müssen jedoch auf Grundlage dieser Ermittlungen arbeiten. Deshalb konnte die Hauptverhandlung gar keine umfassenden Beweise eines größeren NSU-Netzwerks ergeben. Leider hat das Gericht Anträge der Nebenklage abgelehnt, die aus unserer Sicht weitere Aufklärung zur Frage von Helfern an den Tatorten hätten bringen können.

SPIEGEL ONLINE: Im NSU-Prozess gibt es 70 Nebenklage-Anwälte. Wie haben Sie die Zusammenarbeit empfunden?

Kuhn: Ich persönlich habe noch nie eine so gute Teamarbeit erlebt. Ich habe auch im Rahmen dieses Interviews das Gefühl, zumindest auch für die Gruppe meiner Kollegen zu sprechen, mit denen ich eng zusammenarbeitete. Meine hier geäußerten Erkenntnisse und Ansichten basieren auch auf deren Arbeit.

SPIEGEL ONLINE: Es heißt, bei den Plädoyers würden auch Angehörige oder Verletzte das Wort ergreifen. Warum ist das wichtig?

Kuhn: Es gibt Hinterbliebene, die nicht als Zeugen zu Wort gekommen sind. Sie erhalten so endlich die Gelegenheit, darzustellen, was die Morde, deren Wiederhall in den Medien und die teilweise strukturell rassistischen Ermittlungen bei ihnen bewirkt haben. Trotz des hochpolitischen Gehalts des gesamten Komplexes darf man nicht vergessen, dass nicht der deutsche Staat, sondern konkrete Menschen und ihre Angehörigen Opfer des NSU waren.

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