Rechtsextreme Mordserie Gericht legt 3025 Seiten Urteilsbegründung gegen NSU-Terroristen vor

Fast zwei Jahre brauchte das Münchner Oberlandesgericht für die schriftliche Ausarbeitung des Urteils im Verfahren gegen den NSU. Bald sind damit die Anwälte der Rechtsterroristen am Zug.
Beate Zschäpe am Tag der Urteilsverkündung im Juli 2018 in München: Begründung dauerte fast zwei Jahre

Beate Zschäpe am Tag der Urteilsverkündung im Juli 2018 in München: Begründung dauerte fast zwei Jahre

Foto: Michaela Rehle/ REUTERS

93 Wochen nach dem mündlichen Urteil im Prozess gegen den "Nationalsozialistischen Untergrund" (NSU) hat das Münchner Oberlandesgericht seine schriftliche Urteilsbegründung fertiggestellt. Nach Angaben des Gerichtssprechers Florian Gliwitzky wurde das schriftliche Urteil Dienstagfrüh "zu den Akten" gereicht. Es umfasst 3025 Seiten.

Mit der fast zweijährigen Zeitspanne hat der Strafsenat unter Vorsitz von Richter Manfred Götzl die Begründungsfrist nahezu komplett ausgeschöpft. Fristablauf wäre Mittwoch, 24 Uhr, gewesen. Sein sechster Strafsenat hatte die 45-jährige Rechtsterroristin Beate Zschäpe und mehrere Mitangeklagte wegen einer rechtsterroristischen Mord- und Anschlagsserie im Juli 2018 verurteilt, gegen Zschäpe wurde eine lebenslange Haftstrafe verhängt. Wegen der langen Verfahrensdauer von 438 Tagen hatte das Gericht so lange Zeit, eine schriftliche Urteilsbegründung vorzulegen.

Zustellung des Urteils erst in drei Wochen erwartet

Das Gericht hatte die mittlerweile im Frauengefängnis in Chemnitz einsitzende Zschäpe als Mittäterin an Morden von neun Migranten und einer Polizistin schuldig gesprochen, obwohl sie laut der Beweisaufnahme an keinem einzigen Tatort war. Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt, die 2011 nach einem Überfall mutmaßlich Suizid begingen, sollen alle Taten verübt haben.

In Justizkreisen wird davon ausgegangen, dass es noch rund drei Wochen dauern kann, bis das Urteil bei den Prozessbeteiligten ankommt. Die Verteidigung hat für ihre Mandanten - mit Ausnahme für Carsten S., dessen Schuldspruch bereits rechtskräftig ist - Revision eingelegt.

Sie alle haben nun einen Monat Zeit, diese zu begründen. Zschäpes  Verteidiger Mathias Grasel hatte am Urteilstag gesagt, die Verurteilung wegen Mittäterschaft sei "juristisch nicht haltbar".

Revisionsfrist auch für Bundesanwaltschaft

Die einmonatige Frist gilt auch für die Bundesanwaltschaft, die wegen der Verurteilung von André E. ebenfalls Rechtsmittel eingelegt hatte. Im Anschluss bezieht der Generalbundesanwalt zu den Revisionsbegründungen Stellung, dann schaut sich der Bundesgerichtshof die Revisionen an.

Bereits seit 2018 sind der ehemalige NPD-Funktionär Ralf Wohlleben und der Neonazi André E. frei. Wohlleben verbrachte mehr als zwei Drittel seiner zehnjährigen Haftstrafe in Untersuchungshaft. Bei E. hingegen verhängte das Gericht nur zweieinhalb Jahre Haft, obwohl die Bundesanwaltschaft zwölf Jahre gefordert hatte.

Vor allem bei E. hoffen viele Hinterbliebene, dass seine Verurteilung gekippt und der Neonazi doch härter bestraft wird. Schließlich geht es in der Revision auch darum, ob der als NSU-Helfer zu drei Jahren Haft verurteilte Holger G. ins Gefängnis muss.

Carsten S., der dem NSU die Waffe für die Morde an den neun Migranten übergeben hatte, akzeptierte dagegen seine Verurteilung zu drei Jahren Jugendstrafe. Einen Großteil der Strafe saß er ab. Vermutlich kommt er nach dem Vorliegen der schriftlichen Urteilsgründe bald frei.

apr/AFP
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