NSU-Prozess Aussagen im Sinne der Anklage

Erwarb Carsten S. nicht nur die Ceska-Tatwaffe für den NSU, sondern auch einen Schalldämpfer? Er sagt nein, doch eine Zeugenaussage legt das Gegenteil nahe. Ein Hinweis, dass die Waffe schon mit dem Ziel besorgt wurde, Morde zu begehen. Die Verteidigung gerät nicht nur deshalb unter Druck.
Angeklagter Carsten S.: Bestellte er einen Schalldämpfer?

Angeklagter Carsten S.: Bestellte er einen Schalldämpfer?

Foto: Pool/ Getty Images

Der Angeklagte Carsten S. soll dem NSU jene Ceska besorgt haben, mit der neun Menschen ermordet wurden. Auch am Mittwoch ging das Oberlandesgericht München den Details der Beschaffung nach, denn sie könnten einen wichtigen Hinweis enthalten, dass die Waffe besorgt wurde, um möglichst unbemerkt Morde begehen zu können. Dann nämlich, wenn nicht nur die Ceska, sondern auch ein Schalldämpfer geordert wurde.

Andreas S. könnte wohl Licht ins Dunkel bringen. Er soll als Mitinhaber des rechten Szeneladens "Madley" in Jena die Ceska 83 besorgt und an den Angeklagten Carsten S. verkauft haben. Zweimal hatte der Münchner Senat ihn als Zeugen geladen, doch er hatte, um sich nicht selbst belasten zu müssen, zweimal die Aussage verweigert. Es stand ihm unstreitig ein Zeugnisverweigerungsrecht zu.

Zeugenaussage widerspricht Carsten S.

Nun sagte jener BKA-Mann aus, der am 9. Februar 2012 dabei war, als in den Räumen der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe Andreas S. vernommen wurde. Nach dessen detailreichen Ausführungen kann das Gericht im NSU-Prozess wohl einen weiteren wichtigen Punkt abhaken. Denn wieder einmal scheint sich die Anklage des Generalbundesanwalts gegen Beate Zschäpe und vier weitere Angeklagte zu bestätigen.

Andreas S. hat laut Aussage des BKA-Zeugen damals zugegeben, die Ceska besorgt und an Carsten S. verkauft zu haben. Die Ermittler waren aber eben auch an der Frage interessiert, ob bei Andreas S. nicht nur eine Waffe mit Munition, sondern auch ein Schalldämpfer bestellt worden war. Carsten S. beharrt bis heute darauf, dies nicht explizit getan zu haben; das Zubehörteil sei ihm bei der Abholung der Ceska 83 einfach mitgegeben worden. Dem widersprach Andreas S. mit seiner Aussage im Februar 2012. Er sagte damals sinngemäß, er liefere doch nicht etwas, was nicht bestellt worden sei.

Die Verteidiger von Carsten S. wollen vermutlich in der nächsten Woche eine Erklärung zu diesem, ihren Mandanten in weniger gutes Licht stellenden Widerspruch abgeben.

Helfer auf der Flucht

Wie viel Langmut und Selbstbeherrschung einem Vorsitzenden in einem Prozess gegen mutmaßliche Rechtsterroristen abverlangt werden, zeigte sich - wieder einmal - am nächsten Zeugen, einem heute 36 Jahre alten Maler, der 1998 in der Alt-Chemnitzerstraße in Chemnitz für Beate Zschäpe, Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos eine 26 Quadratmeter große Wohnung anmietete. Sie waren damals auf der Flucht vor der Polizei in Jena. In Chemnitz fanden sie ein Versteck.

Erst äußerte sich dieser Zeuge, der zumindest damals der rechten Szene angehörte, allenfalls vage: "Man" sei an ihn herangetreten, die Wohnung sei schon ausgesucht gewesen, es habe eine Besichtigung stattgefunden. Aber wer, wie, was, warum? Keine Namen, keine Details, keine Begründung für seine Unterstützung des Trios, für das er ein hohes Risiko auf sich nahm, ohne dafür aber ein Entgelt zubekommen.

Als die drei in eine geeignetere Unterkunft umzogen, renovierte er sogar noch auf eigene Rechnung, aus "Kameradschaft". Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe seien nichts als unbekannte Kameraden aus der rechten Szene gewesen, die Hilfe benötigten, "wie beim Militär". Auf die unzähligen Fragen des Vorsitzenden nach seinen Beobachtungen kam nur die widerstrebende Antwort: "Ich kann mich nicht erinnern." Oder vielleicht noch: "Das weiß ich nicht mehr."

Unauffällige Fassade

Trotzdem: Es wurde in der Befragung selbst dieses verstockten Zeugen, dem der Vorsitzende erst nach stundenlanger quälender Vernehmung ein wenig die Zunge lockerte, dennoch deutlich, wie sehr es offenbar auf Zschäpe ankam. Ohne sie hätte das Trio vermutlich nicht in der Illegalität Fuß fassen können. Denn Zschäpe übernahm wohl schon bei Vertragsabschluss am 29. August 1998 als angebliche Freundin des Zeugen unter falschem Namen die Rolle der unauffälligen jungen Frau. Sie soll die Wohnungsangelegenheit abgewickelt haben, sie unterhielt offenbar den Kontakt zu den "Kameraden" und sorgte für die unauffällige Fassade. Wie es in der Anklage heißt: Sie schuf für die beiden Uwes den Rückzugsraum, aus dem heraus diese über Jahre hinweg ihre Verbrechen begehen konnten.

Ein wichtiger Tag also, dieser 95. Verhandlungstag: Denn die Waffe und die Möglichkeit, unbehelligt ein scheinbar normales Leben zu dritt in der Illegalität führen zu können - das waren die Grundvoraussetzungen für die späteren Taten des NSU.

Oder verhielt es sich doch nicht so? Die Verteidigung gab unvermutet zu verstehen, "nach dem Informationsstand der Verteidigung" sei Zschäpe bei der Wohnungsanmietung in Chemnitz nicht dabei gewesen. Nach einem heftigen Disput zwischen den Prozessbeteiligten trat der Zeuge schließlich den Rückzug an und wollte sich an die Anwesenheit Zschäpes doch nicht mehr so erinnern wie zuvor. Er habe dies alles nur vermutet; das habe er auch bei der Polizei gesagt. Nur: In deren Protokoll findet sich offenbar nichts von derartigen Erinnerungslücken oder Vermutungen des Zeugen aus Chemnitz.

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