Angebliches Opfer im NSU-Prozess Das doppelte Attest

Gerichtssaal in München: Bundesanwalt äußerte Zweifel an Meral K.
Foto: Peter Kneffel/ dpaDas Schreiben erreichte das Oberlandesgericht (OLG) München am späten Freitagnachmittag. Zum Inhalt wollte sich eine Sprecherin kurz darauf nicht äußern. Doch früher oder später wird sich das Gericht erklären müssen, zu drängend sind die Fragen, die nun im Raum stehen.
Wie konnte im NSU-Prozess über 233 Verhandlungstage nicht auffallen, dass eine Frau als Nebenklägerin zugelassen ist, die wahrscheinlich gar nicht existiert? Dass es ein angebliches Opfer also wohl nicht gibt?
Anwalt Ralph Willms hat sich am Freitag erklärt. Er vertritt Meral K., die beim Nagelbombenanschlag in der Kölner Keupstraße 2004 Verletzungen davontrug. Das dachte man zumindest. In dem Schreiben seines eigenen Anwalts Peter Nickel, das SPIEGEL ONLINE vorliegt, hat Willms am Freitag die wahrscheinliche Nichtexistenz seiner vermeintlichen Mandantin bekannt gemacht. Zugleich teilt Nickel mit, Willms habe sein Mandat mit sofortiger Wirkung niedergelegt und um seine Entbindung als Nebenklagevertreter im NSU-Verfahren gebeten.
Anwalt erstattet Strafanzeige
Willms räumt ein, nie persönlichen Kontakt zu seiner angeblichen Mandantin gehabt zu haben. Er teilt mit, er sei immer nur durch einen Dritten über seine Mandantin informiert worden: Attila Ö., Opfer des Nagelbombenanschlags, Nebenkläger im NSU-Prozess. Attila Ö. habe gegenüber Willms "vorgegeben, dass Frau Merlan K. sich in der Türkei befinde und erhebliche gesundheitliche Probleme habe, weshalb ein persönlicher Kontakt zu ihr nicht möglich sei".
Willms hat nach Auskunft seines Anwalts heute Strafanzeige wegen Betrugs gegen Atilla Ö. erstattet.
Der Kölner Anwalt Reinhard Schön vertritt Atilla Ö. und weitere Opfer des Bombenanschlags in der Keupstraße im NSU-Prozess. Für Anwalt Schön hat sich sein Kanzleipartner Eberhard Reinecke gegenüber SPIEGEL ONLINE geäußert. Zu den gegen Atilla Ö. erhobenen Vorwürfen teilte Anwalt Reinecke mit, "dass dies nicht unserem bisherigen Kenntnisstand entspricht". Reinecke verwies ansonsten auf die anwaltliche Schweigepflicht. Eine Provision habe Anwalt Schön seinem Mandanten Atilla Ö. jedenfalls nicht gezahlt, sagt sein Kanzleipartner. Willms hatte angegeben, Atilla Ö. eine Provision gezahlt zu haben, nachdem der ihm Meral K. als Mandantin vermittelt hatte.
Zweifel daran, dass Atilla Ö. selbst Opfer des NSU-Anschlags geworden ist, hat dessen Anwalt nicht. "Es steht nach der Beweisaufnahme fest, dass Herr Ö. durch den Bombenanschlag im Friseursalon erheblich verletzt wurde", teilt Reinecke für seinen Kollegen Schön mit.
Nur eines der Atteste ist echt
Recherchen von SPIEGEL ONLINE haben ergeben, dass ein identischer Arztbericht einmal von Willms für Meral K. und einmal von Anwalt Reinhard Schön für Atilla Ö. dem OLG vorgelegt wurde.
Beide Atteste liegen SPIEGEL ONLINE vor. Augenscheinlich handelt es sich um ein und dasselbe Dokument. Handschrift, Schriftbild, Inhalt, Datum und Unterschrift sind identisch. Das lässt nur einen Schluss zu: Nur eines dieser Atteste ist echt.
Willms erklärte nun, er habe das Attest, das angeblich der Patientin Meral K. galt, von Atilla Ö. erhalten. Er habe die Echtheit nicht angezweifelt. Willms faxte das Attest am 23. April 2013 an das OLG und beantragte damit die Zulassung von Meral K. als Nebenklägerin und seine Beiordnung als Opferanwalt im NSU-Prozess.
Am 26. April 2013 formulierte Bundesanwalt Herbert Diemer deutliche Zweifel daran, dass Meral K. wirklich Opfer des Bombenanschlags geworden ist. In seinem Schreiben an den Senat, das SPIEGEL ONLINE vorliegt, heißt es: Nach Stand der Ermittlungen gebe es "keine Hinweise" darauf, dass Meral K. tatsächlich zu den Opfern gehöre. Das von Willms vorgelegte und offenbar gefälschte Attest bezeichnet Diemer in dem Schreiben als nicht ausreichend.
Am 30. April 2013 ließ das Gericht Meral K. als Nebenklägerin zu.
Der Staatsschutzsenat unter Vorsitz von Richter Manfred Götzl hat sich durch das falsche Attest des angeblichen Opfers Meral K. offenbar täuschen lassen. Und nicht nur das: Dem Antrag lagen weitere Dokumente als Beleg der Opfereigenschaft von Meral K. zugrunde: eine "Einladung des Bundespräsidenten" etwa. Bei dem Dokument handelt es sich jedoch um eine Einladung des damaligen Münchener Oberbürgermeisters Christian Ude. Adressiert ist die Einladung "An die Opferfamilien der rechtsextremen Mordserie", namentlich ist in dem Schreiben gar kein Opfer genannt. Der Anwalt erwähnt in seinem Fax an das Gericht auch eine Vernehmung seiner Mandantin durch die Kölner Polizei, die es wohl nie gegeben hat.
Wieso fiel nichts auf?
Die Sprecherin des OLG äußerte sich am Freitag gegenüber SPIEGEL ONLINE allgemein zur Bearbeitung solcher Anträge: "Normalerweise gibt es für ein Gericht keine Veranlassung, einem Rechtsanwalt, der ein Organ der Rechtspflege ist, zu misstrauen, wenn dieser mitteilt, er sei bestellter Anwalt einer Mandantin."
Wurde hier also alles ohne nähere Prüfung durchgewinkt?
Was sagt der Arzt, der das Attest verfasst hat? Arnt K., der am Tag des Anschlags Bereitschaftsdienst im Kölner Eduardus-Krankenhaus hatte und diesen sogenannten Notfallschein damals handschriftlich ausfüllte und mit seiner Unterschrift versah, war am Dienstag als Zeuge vor Gericht gehört worden. Er sollte über die "Behandlung von Frau Meral K. am 09.06.2004" Auskunft geben, so stand es in seiner Zeugenladung.
Gleich zu Beginn seiner Vernehmung hatte der Arzt gesagt, dass seine Erinnerung "recht lückenhaft" sei, da das Ereignis mehr als elf Jahre her ist. Er sagte auch, dass er an jenem Tag "nur einen einzigen Patienten" versorgt habe, der bei dem Anschlag verletzt wurde. Er sprach mehrfach von "der Patient". Auf Nachfrage von Richter Manfred Götzl erklärte er, der Patient sei "weiblich" gewesen. Die Frau sei mit dem Rettungswagen gebracht und von ihm ambulant versorgt worden. Aufmerken ließ seine Formulierung, die Frau hätte angegeben, "während eines Barbierbesuchs" hätte es plötzlich Explosionen gegeben. So steht es auch in dem Attest. Sagen Frauen, sie gehen zum Barbier, wenn sie zum Friseur meinen?
Auf Nachfrage von SPIEGEL ONLINE sagte Arzt Arnt K. am Donnerstag: "Das, was ich vor Gericht gesagt habe, war meine Erinnerung." Die Frage, ob er sich sicher erinnere, dass das von ihm behandelte Anschlagsopfer eine Frau war, ließ er unbeantwortet. Er beruft sich auf die ärztliche Schweigepflicht.
Hätte Richter Götzl die beiden identischen Atteste am Dienstag bereits bemerkt, hätte er den Arzt, der das Attest ausgestellt hat, sicher dazu befragt und ihm beide Atteste vorgelegt. Beides tat Götzl nicht.
Der ominöse "Barbierbesuch"
In Willms Antrag an das OLG vom April 2013 finden sich weitere Auffälligkeiten: So schreibt er darin, Meral K. habe zum Zeitpunkt der Explosion vor dem Restaurant Kervansaray mit einer Freundin eine Zigarette geraucht. Schon diese Angabe steht im Widerspruch zum Inhalt des beigefügten Attestes, in dem es heißt, die Explosion hätte sich während ihres "Barbierbesuches" ereignet. Stutzig gemacht hat dies die Richter nicht.
Anwalt Reinhard Schön faxte das offensichtlich identische Attest wiederum für Atilla Ö. am 16. Januar 2015 ans Gericht, kurz bevor sein Mandant am 21. Januar, dem 176. Verhandlungstag, als Zeuge im NSU-Prozess aussagte. Atilla Ö. schilderte dem Gericht damals seine Verletzungen durch die Nagelbombe. Was er sagte, passt zu dem Befund des Arztes auf dem Attest. Von Atilla Ö. gibt es noch zwei weitere Berichte anderer Ärzte über Folgeuntersuchungen sowie eine protokollierte Aussage bei der Polizei vom Tag des Anschlags. Alle Dokumente passen zu dem Inhalt des Attests.
Prozessbeteiligte reagierten am Freitag erschüttert. "Falls die Vorwürfe zutreffen, wäre dem berechtigten Institut der Nebenklage schwerer Schaden zugefügt", sagte Anwalt Wolfgang Heer, Verteidiger von Beate Zschäpe, Hauptangeklagte im NSU-Prozess, gegenüber SPIEGEL ONLINE.
Anwalt Stephan Kuhn, der ein Opfer des Anschlags in der Kölner Keupstraße im NSU-Prozess vertritt, fordert nun Aufklärung. Kuhn sagte, der Vorgang müsse "schon im Interesse der Opfer aus der Keupstraße aufgeklärt werden. Viele von diesen leiden noch immer an den traumatischen Folgen des Anschlags."
Anwalt Willms drohen nach Einschätzung aus Justizkreisen nun ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs des Betruges und "ernsthafte berufsrechtliche Konsequenzen".