Früherer V-Mann im NSU-Prozess Deckname "Undertaker"

Er wurde erst auf Weisung des bayerischen Verfassungsschutzes in der Neonazi-Szene tätig - das hat der frühere V-Mann Kai D. im NSU-Prozess ausgesagt. Schon früh will er vor einer "Braunen Armee Fraktion" gewarnt haben.
Angeklagte Zschäpe, Verteidiger: Angeklagt als Mittäterin bei zehn Morden

Angeklagte Zschäpe, Verteidiger: Angeklagt als Mittäterin bei zehn Morden

Foto: Marc Müller/ dpa

Trifft ein Verfassungsschützer einen anderen... - nein, das ist leider kein Witz. Sondern eine weitere Erkenntnis aus dem NSU-Prozess, in dem es um den Tod von zehn Menschen geht, die mutmaßlich dem "Nationalsozialistischen Untergrund" zum Opfer fielen. Zehn Morde, die womöglich hätten verhindert werden können, wenn der Verfassungsschutz und seine Informanten besser gearbeitet hätten. Und wie prägend die V-Männer in der Neonazi-Szene waren, die den Nährboden für die Verbrechen bereitete, wurde nun vor Gericht ein weiteres mal deutlich.

Der eine, Tino Brandt, wurde 1994 vom thüringischen Verfassungsschutz als V-Mann geworben. Drei Jahre später war er der Kopf der Neonazi-Organisation "Thüringer Heimatschutz" (THS), in der auch Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe aktiv waren. Ein anderer Spitzel, Kai D., ist Brandt zunächst eine große Hilfe.

D., heute 50, hatte sich vor 1987 zunächst beim Berliner Verfassungsschutz zur Beobachtung der linken Szene verdingt. Dann wechselte nach Bayern, um in der rechten Szene tätig zu sein. In der Hierarchie der Schlapphüte stand er über Brandt, dem jungen Kollegen aus Thüringen. Dessen Aktivitäten waren dank D. den Bayern bestens bekannt. Unter dem Decknamen "Undertaker", der das rechtsradikale Computernetzwerk "Thule-Netz" betrieb, wurde er zu Brandts "Führungskamerad".

Im Gegensatz zu Brandt scheint er nicht aus Überzeugung ein Mitglied der rechtsradikalen Szene gewesen zu sein. Es scheint vielmehr, als sei er vom Verfassungsschutz dort nur implantiert worden, als V-Mann, zuständig für den Bereich Oberfranken und Saalfeld in Thüringen. Vor Gericht bestätigte er, erst auf Weisung des Bayerischen Landesamts für Verfassungsschutz in die Neonazi-Szene eingestiegen zu sein, ob hauptamtlich, wollte er nicht preisgeben. Wird sich das Gericht demnächst mit den Akten der bayerischen Verfassungsschützer zu beschäftigen haben? Der bayerische Verfassungsschutz hat demnach die Thüringer Szene, aus der der NSU hervorging, nicht nur überwacht, sondern er saß in der Person Kai D. buchstäblich mit am Tisch.

Im NSU-Verfahren sind Brandt und D. als Zeugen zu erleben: jeder auf seine Weise großsprecherisch, sich als Friedensstifter präsentierend und auffallend erinnerungslos. Sie trauen einander nicht über den Weg, belasten sich gegenseitig. D. sagt, er habe kein Interesse an Strafverfolgung gehabt, sondern habe politisch tätig werden wollen. Brandt hingegen sei den gegenteiligen Weg gegangen. Brandt habe mit seinen Straftaten geprahlt, um "in der Szene eine bessere Akzeptanz zu bekommen".

"Da kommt Ungemach auf uns zu"

D., der von 1994 bis 1997 regelmäßig zu den berüchtigten "Mittwochsstammtisch" des THS fuhr, um seinem Dienstherrn darüber zu berichten, ist im Gegensatz zu Brandt "nicht erinnerlich", dass Beate Zschäpe dort dabei war, obwohl an diesen Stammtischen "zu 95 Prozent Männer" teilnahmen und allenfalls "fünf Szenefrauen". Namen fielen ihm mittlerweile nicht mehr ein. Doch Ende 1997 oder 1998 will D. schon vor einer "Braunen Armee-Fraktion" gewarnt haben, die sich in Thüringen zusammenbraue. Daraufhin hätten "wir", er meint den bayerischen Verfassungsschutz und sich selbst, beschlossen, die Zusammenarbeit zu beenden. Denn: "Da kommt Ungemach auf uns zu." Er, D., sei "ehrenhaft entlassen worden.

Zschäpe-Verteidiger Wolfgang Stahl beanstandete immer wieder Fragen der Nebenklage mit dem Argument, er könne einen Zusammenhang mit der Anklage gegen seine Mandantin nicht erkennen. "Ihre Fragen sind nur darauf gerichtet, Ermittlungsmängel aufzuzeigen. Sie betreiben Szenevoyeurismus! Sie wollen die rechtsradikale Szene, der unsere Mandantin entstammt, durchleuchten, um herauszufinden, ob bei allen die gleiche Gesinnung vorhanden war," wirft er dem Nebenklageanwalt Sebastian Scharmer vor. "Wenn Sie versuchen, die Anklage auf festere Füße zu stellen, ist das unzulässig. Frau Zschäpe hat vollstes Verständnis dafür, dass die Nebenklage das Umfeld aufgeklärt haben will. Aber das ändert nichts daran, dass der Prozesstoff nicht ausgeweitet werden darf."

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