NSU-Prozess Gericht lehnt Zschäpes Befangenheitsantrag ab

Das Oberlandesgericht München hat Beate Zschäpes Befangenheitsantrag gegen die Mitglieder des Staatsschutzsenats abgelehnt. Die Bundesanwaltschaft hatte das Manöver als "absurd" bezeichnet.
Die Angeklagte Beate Zschäpe mit ihren Anwälten: Antrag gescheitert

Die Angeklagte Beate Zschäpe mit ihren Anwälten: Antrag gescheitert

Foto: Peter Kneffel/ dpa

München - Beate Zschäpe ist mit ihrem Befangenheitsantrag im NSU-Prozess gegen sämtliche Mitglieder des Staatsschutzsenats gescheitert. Das Oberlandesgericht München lehnte den entsprechenden Antrag als unbegründet ab, wie eine Gerichtssprecherin bestätigte. Die Richter hätten keinen Sachverhalt gesehen, der die Besorgnis der Befangenheit begründen könnte.

Zschäpes Verteidiger hatten geltend gemacht, der Senat habe einen Zeugen einseitig befragt und damit eine eindeutige Haltung zu ihrer Mandantin gezeigt.

Die Hauptangeklagte hatte den Antrag am Dienstag gestellt. Die Verteidigung des Angeklagten Ralf Wohlleben hatte sich angeschlossen, da ihr Mandant seit der Ablehnung seines Gesuchs auf Aufhebung des Haftbefehls nicht mehr an die Unvoreingenommenheit des Senats glaube. Die Bundesanwaltschaft hatte Zschäpes Antrag hingegen als "absurd" bezeichnet.

Der Prozess wird nach der Ablehnung des Antrags wie geplant fortgesetzt. Als Zeugen sind zwei Kripo-Beamte geladen. Einer sollte über einen damaligen Chemnitzer Neonazi aussagen, der Sprengstoff für den NSU besorgt haben soll. Der andere Beamte hatte mit der hochbetagten Nachbarin Zschäpes gesprochen.

vks/dpa
Die Wiedergabe wurde unterbrochen.
Merkliste
Speichern Sie Ihre Lieblingsartikel in der persönlichen Merkliste, um sie später zu lesen und einfach wiederzufinden.
Jetzt anmelden
Sie haben noch kein SPIEGEL-Konto? Jetzt registrieren
Mehrfachnutzung erkannt
Bitte beachten Sie: Die zeitgleiche Nutzung von SPIEGEL+-Inhalten ist auf ein Gerät beschränkt. Wir behalten uns vor, die Mehrfachnutzung zukünftig technisch zu unterbinden.
Sie möchten SPIEGEL+ auf mehreren Geräten zeitgleich nutzen? Zu unseren Angeboten