Anträge gescheitert Gericht lehnt Aussetzung des NSU-Prozesses ab

Die Angeklagten Beate Zschäpe und Ralf Wohlleben wollten den Münchner NSU-Prozess aussetzen lassen - nun hat das Gericht diesen Vorstoß abgelehnt. Auch einer Entlassung Wohllebens aus der Haft stimmte es nicht zu.
Vorsitzender Richter Götzl (3.v.l.), Kollegen (Archivfoto): Prozess wird fortgesetzt

Vorsitzender Richter Götzl (3.v.l.), Kollegen (Archivfoto): Prozess wird fortgesetzt

Foto: Peter Kneffel/ dpa

Der NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München wird fortgesetzt. Das hat der Vorsitzende Richter Manfred Götzl mitgeteilt. Damit sind Anträge der Angeklagten Beate Zschäpe und Ralf Wohlleben gescheitert. Sie hatten über ihre Verteidiger in der vergangenen Woche die Aussetzung des Prozesses verlangt. Wohllebens Anwälte forderten außerdem seine Freilassung aus der Untersuchungshaft.

Götzl begründete die Ablehnung damit, dass die "Grundsätze des fairen Verfahrens" nicht verletzt seien, wie von den Verteidigern geltend gemacht. Wohllebens Anwälte verlangten daraufhin eine Unterbrechung der Verhandlung.

Damit verzögerte sich die Beweisaufnahme. Das Oberlandesgericht hat vier Kriminalermittler geladen, die über Ausspähnotizen des "Nationalsozialistischen Untergrunds" Auskunft geben sollen. Daraus soll hervorgehen, wie die mutmaßlichen Terroristen ihre zehn Mordopfer auswählten.

Zschäpe ist in dem Verfahren Hauptangeklagte, muss sich als mutmaßliche Mittäterin verantworten. Die Bundesanwaltschaft wirft ihr Mittäterschaft bei allen Verbrechen des NSU vor, darunter eine Serie von zehn Morden und zwei Sprengstoffanschlägen. Wohlleben ist wegen Beihilfe zum Mord in neun Fällen angeklagt.

ulz/dpa
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