NSU-Prozess Gericht lehnt Wohllebens Befangenheitsantrag ab

Ralf Wohlleben ist laut einem Agenturbericht im NSU-Prozess mit seinem Befangenheitsantrag gescheitert. Sein "rechtliches Gehör" sei nicht eingeschränkt worden, entschied das Münchner Oberlandesgericht.
NSU-Prozess in München: Angeklagter Ralf Wohlleben (Archiv)

NSU-Prozess in München: Angeklagter Ralf Wohlleben (Archiv)

Foto: picture alliance / dpa

Im NSU-Prozess hat das Oberlandesgericht München einen Befangenheitsantrag des mutmaßlichen Terrorunterstützers Ralf Wohlleben gegen den Vorsitzenden Richter Manfred Götzl abgelehnt. Der Antrag Wohllebens sei unbegründet, urteilten drei andere Richter des Münchner Staatsschutzsenats. Der Ablehnungsbeschluss des Gerichts liegt der Deutschen Presse-Agentur vor.

In ihrer Begründung schreiben die Richter demnach, ihr Kollege Götzl habe in einem Wortgefecht mit einem der Verteidiger Wohllebens keineswegs dessen "rechtliches Gehör" eingeschränkt. Diesen Vorwurf hatte Wohlleben erhoben. Außerdem habe er das Gefühl, seine Verteidigung werde gering geschätzt, ließ Wohlleben mitteilen.

Die Bundesanwaltschaft wirft Wohlleben vor, er habe die "Ceska"-Pistole beschafft, mit der Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt aus fremdenfeindlichen Motiven neun Menschen erschossen haben sollen. Wohlleben bestreitet das.

Hauptangeklagte in dem Prozess ist Beate Zschäpe. Sie bestreitet, vorab von den Morden gewusst zu haben, die dem NSU angelastet werden. Zschäpe hat die Schuld auf Böhnhardt und Mundlos geschoben.

wit/dpa
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