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NSU-Prozess Lebenslange Haft für Beate Zschäpe

Im NSU-Prozess ist Beate Zschäpe wegen zehnfachen Mordes verurteilt worden. Das Oberlandesgericht München stellte die besondere Schwere der Schuld fest.

Das Oberlandesgericht München hat Beate Zschäpe als Mittäterin an den Morden und Gewalttaten des "Nationalsozialistischen Untergrundes" (NSU) zur Höchststrafe verurteilt. Der Senat verhängte eine lebenslange Haftstrafe gegen die 43-Jährige. Er stellte die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen.

Das Gericht verurteilte Zschäpe wegen Mordes, Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und schwerer Brandstiftung. Mit dem historischen Urteilsspruch im NSU-Prozess folgte der Senat unter dem Vorsitz von Manfred Götzl in weiten Teilen der Forderung der Bundesanwaltschaft - insbesondere der Sichtweise der Anklage, dass Zschäpe als Mittäterin zu verurteilen war, obwohl sie an keinem Tatort anwesend gewesen sein soll. Allerdings ordnete das Gericht nicht wie von der Anklage gefordert eine Sicherungsverwahrung an.

Die Bundesanwaltschaft hatte Zschäpe eine maßgebliche Rolle bei der Tarnung des NSU zugeschrieben und argumentiert, Zschäpe habe "alles gewusst, alles mitgetragen und auf ihre eigene Art mitgesteuert und mit bewirkt". Dieser Argumentation folgte das Gericht nun mit seinem Urteil. In der Urteilsbegründung sagte Götzl, Mittäterschaft erfordere nicht eine Anwesenheit am Tatort. Es genüge "ein fördernder Beitrag für die Tat". Dies sei im Fall von Zschäpe gegeben.

Bundesanwalt Herbert Diemer sagte: "Dass wir dieses Urteil haben, ist ein Erfolg des Rechtsstaats. Der Senat ist uns in allen entscheidenden Punkten gefolgt." Von zentraler Bedeutung sei vor allem, dass die Mittäterschaft der Hauptangeklagten Beate Zschäpe bestätigt worden sei. Das Verfahren sei hochkomplex gewesen und gespickt mit Rechtsproblemen.

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Ende des NSU-Prozesses: Der Tag des Urteils

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Anja Sturm und Wolfgang Heer, zwei von Zschäpes drei Altverteidigern, kündigten an, gegen das Urteil Revision einzulegen. Zschäpes Verurteilung wegen Mittäterschaft sei nicht tragfähig begründbar, sagte Heer in einer Verhandlungspause. Sturm sagte, Götzl habe ein wenig den Eindruck vermittelt, dass "das Urteil seit sehr langer Zeit feststand". Es sei ausgesprochen schwierig gewesen, dem Richter bei der Urteilsverkündung zu folgen. Zudem sei die Begründung "ausgesprochen dünn".

Auch Zschäpes Anwalt Mathias Grasel, der ihr erst im Juli 2015 als Pflichtverteidiger beigeordnet worden war, kündigte an, das Urteil anzufechten. "Selbst eine unterstellte Mitwisserschaft ist keine strafbare Mittäterschaft", heißt es in einer schriftlichen Erklärung Grasels. Seine Mandantin sei "nachweislich an keinem Tatort" gewesen und habe "nie eine Waffe abgefeuert oder eine Bombe gezündet".

Über die Revision muss der Bundesgerichtshof (BGH) entscheiden. Damit ist auch klar, dass das Verfahren die Justiz noch lange Zeit beschäftigen wird. Allein bis zur Vorlage der schriftlichen Urteilsbegründung könnten viele Monate vergehen.

Haftstrafen für vier Mitangeklagte

Die Anklage sah Zschäpe als Mittäterin an allen Verbrechen des NSU: an den neun Morden an türkisch- und griechischstämmigen Gewerbetreibenden, an dem Mord an einer deutschen Polizistin, an zwei Bombenanschlägen mit Dutzenden Verletzten sowie insgesamt 15 Raubüberfällen. 2011 setzte Zschäpe zudem die letzte Fluchtwohnung des NSU in Zwickau in Brand.

Zschäpe hatte fast 14 Jahre lang mit ihren Freunden Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt im Untergrund gelebt. In dieser Zeit begingen die beiden Männer zehn Morde, die Raubüberfälle und verübten die Bombenanschläge. Mundlos und Böhnhardt erschossen sich am 4. November 2011 nach einem gescheiterten Banküberfall in Eisenach.

Außer Zschäpe waren in dem Verfahren vier weitere Personen angeklagt.

  • Das Gericht verurteilte Ralf Wohlleben als Waffenbeschaffer des NSU zu zehn Jahren Haft. Wohlleben wurde der Beihilfe zum Mord schuldig gesprochen (mehr dazu lesen Sie hier).
  • Holger G. wurde zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Der Senat befand ihn der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung für schuldig (mehr dazu lesen Sie hier).
  • André E. erhielt eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Das Oberlandesgericht verurteilte den 38-Jährigen wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung (mehr dazu lesen Sie hier). Allerdings hob das Gericht den Haftbefehl gegen ihn auf - die Untersuchungshaft sei nicht mehr verhältnismäßig, sagte Götzl.
  • Carsten S. wurde zu einer Jugendstrafe von drei Jahren verurteilt. Er wurde der Beihilfe zum Mord in neun Fällen schuldig gesprochen, aber nach Jugendstrafrecht verurteilt, weil er zur Tatzeit noch Heranwachsender war (mehr dazu lesen Sie hier).

Hintergrund

Zschäpe sitzt seit 2011 in Untersuchungshaft. Die 43-Jährige hatte im Prozess lange geschwiegen. Sie sagte aber aus, sie habe stets erst nachträglich von den Taten ihrer beiden Freunde erfahren.

In ihren letzten Worten hatte Zschäpe gesagt, rechtes Gedankengut habe für sie "gar keine Bedeutung" mehr. Sie habe erst "Stück für Stück das schreckliche Ausmaß der schrecklichen Taten" von Mundlos und Böhnhardt erfasst, von "aufrichtigem Mitgefühl" und "aufrichtigem Bedauern" gesprochen. An den Senat gerichtet sagte sie: "Bitte verurteilen Sie mich nicht stellvertretend für etwas, was ich weder gewollt noch getan habe."

Video: Der NSU-Prozess in Zahlen

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Zschäpes Wahlverteidiger Hermann Borchert und Matthias Grasel hatten maximal zehn Jahre Haft wegen Brandstiftung und Beihilfe zu Raubüberfällen gefordert. Zschäpes Altverteidiger Anja Sturm, Wolfgang Heer und Wolfgang Stahl hatten darauf plädiert, Zschäpe in fast allen Punkten freizusprechen und sofort freizulassen. Strafbar habe die 43-Jährige sich lediglich wegen Brandstiftung und fahrlässigen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion gemacht.

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Fotoreportage: Der andere Blick auf den NSU-Prozess

Foto: Tom Hauzenberger

Mit den Schuldsprüchen ist der wichtigste Strafprozess der Nachkriegszeit gegen Rechtsterrorismus vorerst abgeschlossen - die Revision steht noch aus. Er war auch einer der längsten Prozesse in der Geschichte der Bundesrepublik. Das NSU-Verfahren dauerte mehr als fünf Jahre, an 437 Tagen wurde verhandelt, es galten strenge Sicherheitsvorkehrungen.

Bereits am Morgen hatten sich vor dem Gerichtsgebäude in München etliche Demonstranten versammelt. Sie hielten Transparente mit Aufschriften wie "Wie viel Staat steckt im NSU?". Viele Beobachter und auch Vertreter der Nebenklage sind der Überzeugung, dass es weitere Helfer und Unterstützer des NSU gegeben haben muss. Der Vorwurf an Ermittlungsbehörden und Staat, den Hinterbliebene und ihre Anwälte am Vortag bei einer Pressekonferenz in München wiederholt hatten: Hinweisen auf Spuren nach Helfern und möglichen weiteren Mittätern sei nicht nachgegangen worden.

ulz/dpa/Reuters/AFP
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