Marcel D. im NSU-Prozess Der Zeuge, der kein V-Mann gewesen sein will

"Was die erzählen, ist mir egal": Im NSU-Prozess bestreitet Zeuge Marcel D. entschieden, als V-Mann gearbeitet zu haben. Die Bundesanwaltschaft will die Aussagen des früheren Thüringer "Blood and Honour"-Chefs nun prüfen lassen.
Angeklagte Zschäpe im NSU-Prozess (Archiv): Zähe Zeugenbefragungen

Angeklagte Zschäpe im NSU-Prozess (Archiv): Zähe Zeugenbefragungen

Foto: Andreas Gebert/ dpa

Marcel D. lässt sich nicht aus der Ruhe bringen, die Ausführungen eines Nebenklagevertreters im NSU-Prozess scheinen den Zeugen nicht zu beeindrucken. Rechtsanwalt Alexander Hoffmann weist ihn darauf hin, dass ein früherer V-Mann-Führer des Thüringer Verfassungsschutzes zuletzt vor Gericht Marcel D.s Tätigkeit als V-Mann bestätigt habe.

"Was die erzählen, ist mir egal", entgegnet Marcel D. knapp. Er bleibt bei seiner Linie, die er bereits bei seinem ersten Auftritt vor dem Münchner Oberlandesgericht Mitte März eingenommen hatte: Der groß gewachsene Mann mit dunklen Haaren, einst Chef der Thüringer Sektion des Neonazi-Netzwerks "Blood and Honour", war nach eigenen Angaben kein V-Mann.

Diese Behauptung ist allein schon deshalb verwunderlich, weil das Thüringer Innenministerium dem Zeugen zuletzt eine Aussagegenehmigung erteilt hatte. Marcel D. wird auch im Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses des Bundestages als V-Mann genannt. Demnach arbeitete er von Oktober 1996 bis 2000 für den Thüringer Verfassungsschutz, wurde dort als Quelle "2100" geführt, sein Tarnname lautete demnach "Hagel". In dem Abschlussbericht wird auch auf die Aussage eines Zeugen verwiesen, wonach Marcel D. Informationen geliefert habe, "über die andere Verfassungsschutzämter nur gestaunt hätten".

Der Mann aus Gera verliert in München nicht viele Worte. Ob er nach seinem ersten Auftritt vor Gericht noch ergänzende Ausführungen machen wolle, fragt ihn der Vorsitzende Richter Manfred Götzl zu Beginn. "Nein" lautet die knappe Antwort von Marcel D. Später betont er noch dies: "Der NSU ist mir leider nicht bekannt."

Weiterer V-Mann-Führer soll geladen werden

Das Aussageverhalten von Marcel D. passt zu dem vieler anderer Zeugen aus dem rechtsextremen Milieu im NSU-Prozess: Schon mehrfach gab es Grund, an der Glaubwürdigkeit von Zeugen zu zweifeln. Im Fall von Marcel D. sieht das auch die Bundesanwaltschaft so: Man lasse prüfen, ob der Zeuge eine Falschaussage gemacht habe, sagt Bundesanwalt Herbert Diemer - im ungünstigsten Fall droht Marcel D. jetzt also ein Verfahren.

Dem Verfassungsschutz zufolge hatte sich Marcel D. im November 1999 an einen Neonazi aus der sächsischen Sektion von "Blood and Honour" gewandt und eine Spende für Beate Zschäpe, Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos angeboten. Die mutmaßlichen Terroristen lebten damals bereits im Untergrund. Richter Götzl hatte Marcel D. Anfang März gefragt, ob jemals Geld für die drei gesammelt worden sei - der Zeuge hatte diese Frage verneint und zudem betont, dass er die drei Personen auch nicht kenne.

Mehrere Nebenklagevertreter wollen einen weiteren V-Mann-Führer als Zeugen vor Gericht laden. Er soll länger mit Marcel D. zusammengearbeitet haben als ein früherer Kollege, der bereits ausgesagt hat.

Ob der zweite V-Mann-Führer weitere Erkenntnisse liefern könnte, ist offen. Zuletzt hatte sich der Untersuchungsausschuss des Thüringer Landtages darüber beklagt, dass eine abschließende Bewertung über die Qualität der Quellen in neonazistischen Strukturen durch die Parlamentarier nicht möglich sei. Der Grund: Unter anderem seien sogenannte Treffberichte der Quelle Marcel D. "aus teils nicht nachvollziehbaren Gründen vernichtet" worden.

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