Nebenklage im Münchner Prozess Angebliches NSU-Opfer existiert offenbar gar nicht

Zerstörung nach Nagelbombenanschlag in der Kölner Keupstraße (Archiv)
Foto: Federico Gambarini/ dpaEin angebliches Opfer des Nagelbombenanschlags in der Kölner Keupstraße, das vom Oberlandesgericht München als Nebenklägerin im NSU-Prozess zugelassen wurde, gibt es offenbar nicht. Anwalt Ralph Willms, der Meral K. im NSU-Prozess vertritt, erklärte gegenüber SPIEGEL ONLINE, Frau K. sei "wahrscheinlich überhaupt nicht existent". Die "Existenz und Opfereigenschaft" der Frau K. sei von einem anderen Nebenkläger vorgetäuscht worden.
Anwalt Willms hat an diesem Freitag sein Mandat mit sofortiger Wirkung niedergelegt und das Oberlandesgericht München um seine Entbindung als Nebenklagevertreter im NSU-Verfahren gebeten. Er hat nach eigenen Angaben zudem Strafanzeige gegen den anderen Nebenkläger bei der Staatsanwaltschaft Köln erstattet.
Der Zulassung von Meral K. als Nebenklägerin lag ein ärztliches Attest zu Grunde, das Willms im April 2013 an das Oberlandesgericht gefaxt hatte. Ein Arzt hatte es am 9. Juni 2004 erstellt, kurz nach dem Anschlag.
Nach Recherchen von SPIEGEL ONLINE hat ein Anwalt für den anderen Nebenkläger denselben Arztbericht eingereicht, nur wird einmal Meral K. als Patientin genannt, einmal der andere Nebenkläger. Handschrift, Schriftbild, Inhalt, Datum und Unterschrift sind identisch. Am Oberlandesgericht ist dies offenbar nicht aufgefallen.
Anwalt Willms hatte dem Gericht nach Informationen von SPIEGEL ONLINE nicht nur das Attest vorgelegt: Er schickte zudem "eine Einladung des Bundespräsidenten" als Begründung dafür, Meral K. als Nebenklägerin zuzulassen. Bei dem Dokument, das er als Anlage an das Gericht sandte, handelt es sich jedoch um eine Einladung des damaligen Münchener Oberbürgermeisters Christian Ude. Adressiert ist die Einladung "An die Opferfamilien der rechtsextremen Mordserie", namentlich ist in dem Schreiben gar kein Opfer genannt. Der Anwalt erwähnt in seinem Fax an das Gericht auch eine Vernehmung seiner Mandantin durch die Kölner Polizei, die es wohl nie gegeben hat.
Obwohl Meral K. mehrfach als Zeugin geladen wurde, hat sie vor dem Oberlandesgericht München bisher nicht ausgesagt. Einmal gab Anwalt Willms an, seine Mandantin habe den Flug aus der Türkei verpasst. Ein weiteres Mal sagte er, sie sei auf dem Weg zum Gericht zusammengebrochen.
Die Merkwürdigkeiten im Zusammenhang mit der Nebenklägerin hatten am Dienstag vor Gericht zu scharfen Nachfragen von Richter Götzl geführt. Er habe daraufhin Nachforschungen angestellt, teilte Willms nun über einen weiteren Anwalt mit.
In seiner Erklärung räumt Willms auch ein, dem anderen Nebenkläger eine Provision für die Vermittlung des Mandats gezahlt zu haben. Der andere Nebenkläger und sein Anwalt waren für eine Stellungnahme zu den Vorwürfen bisher nicht zu erreichen.