NSU-Prozess Plädoyers der Verteidiger verzögern sich weiter

Auch am 418. Verhandlungstag konnten die Plädoyers von Beate Zschäpes Anwälten nicht beginnen. Der Grund dieses Mal: Ein "familiärer Notfall" bei einem ihrer Wahlverteidiger.
Angeklagte Zschäpe mit Anwälten (Archivbild)

Angeklagte Zschäpe mit Anwälten (Archivbild)

Foto: Matthias Schrader/ dpa

Der NSU-Prozess stockt erneut: Weil einer der Anwälte der Hauptangeklagten Beate Zschäpe in dieser Woche fehlt, sollen die Verteidiger-Plädoyers nun erst kommende Woche beginnen. Das gab der Vorsitzende Richter Manfred Götzl vor dem Münchner Oberlandesgericht bekannt.

Zschäpes Wahlverteidiger Hermann Borchert blieb dem Prozess wegen eines "familiären Notfalls" fern. Auch am Mittwoch werde er fehlen, hieß es. Borchert und Mathias Grasel sollen nach bisheriger Planung des Gerichts als erste plädieren, gefolgt von Zschäpes Altverteidigern Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm. Götzl versuchte nun zwar, die Anwälte zweier Mitangeklagter zuerst plädieren zu lassen - die lehnten das aber ab. Für kommende Woche forderte das Gericht alle Verteidiger auf, sich für ihr Plädoyer bereitzuhalten.

Eigentlich sollten schon länger die Wunschverteidiger der mutmaßlichen Rechtsterroristin Beate Zschäpe, Hermann Borchert und Mathias Grasel, ihr Plädoyer halten. Allerdings hatten diverse Befangenheitsanträge, juristische Streitereien und eine kurze Krankheit Zschäpes den Prozess in den vergangenen Wochen immer weiter verzögert (mehr dazu lesen Sie hier). Zuletzt hatte es zwei neue Befangenheitsanträge des Mitangeklagten André E. gegeben. Diese wurden abgelehnt.

Die Bundesanwaltschaft und die Nebenkläger hatten ihre Plädoyers bereits Anfang Februar gehalten. Die Anklagebehörde fordert für die Hauptangeklagte Zschäpe lebenslange Haft und anschließende Sicherungsverwahrung.

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Anwälte, Ankläger, Gutachter: Die wichtigsten Personen im NSU-Prozess

Foto: MICHAELA REHLE/ REUTERS

Die heute 43-Jährige soll eines von drei gleichberechtigten Mitgliedern des "Nationalsozialistischen Untergrunds" gewesen sein und deshalb als Mittäterin an sämtlichen Verbrechen der Gruppe bestraft werden. Dazu zählen zehn Morde, neun davon aus rassistischen Motiven.

bbr/mxw/dpa
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