Zeuge in NSU-Prozess "SA der Neuzeit"

Tom T. gehörte zu den Gründern der rechtsextremen Kameradschaft Jena. Als Zeuge im NSU-Prozess hat er nun einen seltenen Einblick in die Szene gewährt - und beschrieben, wer welche Rolle spielte.
Angeklagte Beate Zschäpe (Archiv): NSU-Prozess in München

Angeklagte Beate Zschäpe (Archiv): NSU-Prozess in München

Foto: Matthias Schrader/ AP/dpa

Viermal war der Zeuge Tom T. vergeblich geladen worden. Erst beim fünften Anlauf des Gerichts erschien er nun: 38 Jahre alt, von Beruf - er zögert einen Moment - "Stahl- und Betonbau". Ein schlaksiger Mann in schwarzem Trainingsanzug, um den Hals ranken sich Tätowierungen.

Mitte der Neunzigerjahre war er der Sänger der Band "Vergeltung". Obwohl er die Texte selbst schrieb, könne er sich an deren Inhalt nicht mehr erinnern, beteuert er. Auf die erstaunte Nachfrage des Vorsitzenden Manfred Götzl lautet seine vage Antwort: "Ausländer- und Drogenproblematik, ja, so halt Texte, die die Szene angesprochen haben."

T. spricht leise, schnell, undeutlich. Fortwährend muss er ermahnt werden, besser zu artikulieren, das Gericht legt Wert auf seine Aussage. Denn er gilt als einer der frühen Wegbegleiter des NSU-Trios in den ersten Jahren nach der Wende in Jena, als die Jugendlichen im Sommer auf der Straße herumlungerten und sich im Winter in Kellern oder dem berüchtigten "Winzerclub" im Stadtteil Winzerla trafen. Dort, wo sich vierzehn- und fünfzehnjährige Punker und Rocker und Skinheads gegenseitig "piesackten".

Aus einer losen rechten Jugendclique entstand 1995 dann die "Kameradschaft Jena", zu deren Gründern laut T. Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt, André K. sowie die Angeklagten Beate Zschäpe, Ralf Wohlleben und Holger G. gehört haben sollen. "Die Linken besetzten Häuser, und wir wollten auch eigene Räume," erinnert sich T. Man habe "etwas Sichtbares" tun wollen. Man habe sich an radikalen Mitgliedern des "Thüringer Heimatschutzes" wie Tino Brandt und Sven R. orientiert.

Der Zeuge wird immer gesprächiger

2013 hat T. umfangreich beim Bundeskriminalamt ausgesagt. Dass der redegewandte Mundlos argumentativ "gut drauf" gewesen sei und zynisch über alles "seine Witzchen machte". Und dass er, T., sich gefragt habe, wie einer wie Mundlos es mit der "unberechenbaren", "plumpen" Art des zu Gewalt neigenden Böhnhardt so lange ausgehalten habe. Dazwischen immer Zschäpe als Mundlos' Freundin, die sich politisch nicht groß geäußert habe. "Ich erinnere mich jedenfalls nicht, dass sie an den Stammtischen Parolen mitschrie", sagt T. "Wenn wir alle links gewesen wären", fährt er fort, "wäre aus Böhnhardt ein Linksterrorist geworden." Zschäpe sei ihm damals, in den Anfangszeiten der rechten Szene, nicht als politische Aktivistin aufgefallen. "Kann sein, dass sie später gefestigter wurde."

Der Vorsitzende konfrontiert den Zeugen mehrfach mit seinen vergleichsweise klaren, eindeutigen Aussagen beim BKA, zu denen er sich zwei Jahre später nicht mehr ganz so eindeutig bekennen will. Dass sich damals Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe bald "als elitäre Gruppe abgesondert" hätten und die beiden Uwes "als SA der Neuzeit", als "Szenepolizei" auftraten. "Wenn die hörten, dass jemand mal kiffte wie ich, dann kamen die und rügten das." Weil ihm das "strenge Regelwerk" der Kameradschaft nicht gepasst habe und er den Mitgliedsbeitrag öfter nicht bezahlte, sei er bald wieder ausgeschieden, berichtet er als Zeuge vor Gericht.

Dann wird T. immer gesprächiger. Es entsteht das Bild einer Situation, in der sogar einer, der laut eigenen Angaben der "Kameradschaft Jena" nur ein halbes Jahr lang angehörte und nicht zum ideologisch "gefestigten Kreis" zählte, damals wusste, dass deren Mitglieder den Staat bis zum Umsturz bekämpfen wollten, um wieder eine nationalsozialistische Gesellschaftsform zu schaffen, gegebenenfalls auch durch die Bildung einer "militanten Organisation". Darüber sei schon kurz nach Gründung der Kameradschaft diskutiert worden, sagt der Zeuge und erwähnt, dass in "euphorischer Stimmung" Videos von der Nazi-Szene in Skandinavien angeschaut worden seien.

Forderung der Opferanwälte

Mundlos sei schon vor Gründung der Kameradschaft ein überzeugter, kompromissloser Nazi und Rassist gewesen, für den die Reinheit der "Rasse" im Vordergrund gestanden habe, während Wohlleben und andere erst "hineinwachsen mussten". Auf Fragen des Vorsitzenden bestätigt T. überdies, dass ihm ein Großteil der Personen, die in Jena für die Beschaffung und den Verkauf der Tatwaffe, einer "Ceska"-Pistole, maßgeblich waren, bekannt gewesen sei.

Am Ende des Verhandlungstages forderte die überwiegende Mehrheit der Opferanwälte in einem umfangreichen Schriftsatz den Senat auf, er möge darauf hinwirken, dass die Sperrerklärung des brandenburgischen Innenministeriums bezüglich einer Ende Juli im Gerichtssaal beschlagnahmten Akte des Verfassungsschutzes aufgehoben werde. Anlass war, dass der V-Mann-Führer des verdeckten Ermittlers Carsten Sz. als Zeuge Unterlagen bei sich hatte, in die er keinen Einblick geben wollte. Dies löste vor allem bei den Anwälten der Nebenklage heftige Kritik aus. Der Senat nahm damals die Unterlagen an sich, um sie an sicherem Ort zu verwahren, bis sich das brandenburgische Innenministerium zu dem Einsichtsbegehren geäußert habe.

Es kam, wie zu erwarten war. Wieder wurde pauschal mit dem Wohl des Bundes beziehungsweise eines deutschen Landes argumentiert, das einer Einsichtnahme entgegenstehe. Andernfalls entstünden dem Land Nachteile.

Was immer auch auf den 153 Seiten stehen mag, die der Zeuge zu seiner Vorbereitung bei sich hatte: Zu fragen wäre auch einmal, ob es für die Bundesrepublik tatsächlich von Vorteil ist, wenn in diesem international beachteten Strafverfahren, in dem es um neun rassistisch motivierte Morde und zwei folgenschwere Sprengstoffanschläge geht, Akten verschlossen bleiben, die - möglicherweise - Aufschluss darüber geben könnten, warum der Staat nicht früher den Mördern auf die Spur kam. Denn vielleicht wären dann einige Menschen noch am Leben.

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