Ex-V-Mann im NSU-Prozess Brandt, der Stifter
Tino Brandt wird um kurz nach zehn Uhr durch die Hintertür in den Verhandlungssaal des Oberlandesgericht München geführt. Er kommt durch denselben Gang, durch den auch Beate Zschäpe wenige Minuten zuvor den Saal betreten hat. Zschäpe ist seit November 2011 in Untersuchungshaft. Brandt sitzt derzeit unter anderem wegen Kindesmissbrauchs im Gefängnis.
Brandt wird an diesem Tag erneut als Zeuge im NSU-Prozess befragt. Es geht um die Mordwaffe, die Ceska, mit der Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt neun Männer griechischer und türkischer Herkunft erschossen haben.
Der Angeklagte Carsten S. hat früh gestanden, dass er den mutmaßlichen NSU-Terroristen die Waffe beschafft und geliefert hat. Den Auftrag und das Geld für den Waffenkauf habe er von dem Mitangeklagten Ralf Wohlleben erhalten, so sagte es S.
Wohlleben bestreitet das. "Ich gehe davon aus, dass das Geld von Tino Brandt kam", sagte er im Dezember vor Gericht. "Uwe Böhnhardt hatte mir in Bezug auf das Geld für die Waffe ja gesagt, dass man zu Tino Brandt solle, wenn man Geld brauchte." Er selbst hätte auch gar keine 2500 D-Mark gehabt, die er Carsten S. für den Kauf der Ceska hätte geben können. Tino Brandt hingegen mangelte es nicht an Geld.
"Ausschließen kann ich das nicht"
Neonazi Brandt war von 1994 bis 2001 Informant des Thüringer Verfassungsschutzes. Die Zusammenarbeit endete mit seiner Enttarnung. Die rund 200.000 D-Mark, die Brandt für seine Dienste über die Jahre vom Staat erhielt, will er zum Großteil in die rechte Szene gesteckt haben.
Richter Manfred Götzl fragt Tino Brandt am Dienstag ohne Umschweife, ob er Carsten S. Geld in Zusammenhang mit einem Waffenkauf übergeben hat. "Momentan ist mir nicht erinnerlich, Carsten S. Geld gegeben zu haben", antwortet Brandt: "Aber ausschließen kann ich das nicht." Er habe damals häufig Kontakt zu Carsten S. gehabt, sagt er. Götzl: "Haben Sie mit Carsten S. jemals über den Erwerb einer Waffe gesprochen?" Brandt: "Nein."
Er habe auch mit niemandem sonst über Waffen gesprochen, sagt Brandt. Waffen seien in seinem Umfeld nie Thema gewesen, behauptet er. Auch mit Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt habe er nie über Waffen gesprochen. Dass die mutmaßlichen NSU-Mitglieder nach ihrem Untertauchen mehrere Waffen besaßen, "davon hatte ich keine Kenntnis", sagt Brandt. Er sagt mehrfach, dass über ihn wiederholt Geld vom Verfassungsschutz in die rechte Szene geflossen sei, auch zur Unterstützung von Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt. Aber von einem Waffenkauf wisse er nichts.
Im Januar hatte Zschäpe dem Gericht über ihren Anwalt vortragen lassen: "Für mich war Tino Brandt damals eine zentrale Figur." Er habe "überall seine Finger im Spiel" gehabt. Sie sagte auch: "Ich persönlich konnte Tino Brandt nicht leiden."
"Grober Unfug"
Der 287. Verhandlungstag endet mit einem verbalen Scharmützel zwischen Bundesanwalt Herbert Diemer und Nebenklagevertreter Sebastian Scharmer. Es geht um den früheren V-Mann Ralf M. alias "Primus". Es gibt Spekulationen, wonach "Primus" Mundlos in seiner Baufirma und Zschäpe in einem Szeneladen beschäftigt haben soll.
Der Senat hatte den Antrag abgelehnt, "Primus" als Zeugen zu hören. Nebenklagevertreter hatten diese Ablehnung vergangene Woche scharf kritisiert. Bundesanwalt Diemer kritisiert an diesem Tag nun den Ton der Opferanwälte als "despektierlich und unangebracht". Dem Senat wegen der Ablehnung eines Beweisantrags mangelnden Aufklärungswillen zu unterstellen, sei "unangemessen" und "grober Unfug", so Diemer.
Opferanwalt Scharmer kontert: Er werde seiner Mandantin ausrichten, dass die Bundesanwaltschaft ihr Interesse am Zeugen "Primus" als "groben Unfug" bezeichnet habe. Diemer: "Ich habe nicht gesagt, der Antrag auf Vernehmung eines Zeugen sei grober Unfug. Die sachlich begründete Ablehnung als mangelnden Aufklärungswillen zu bezeichnen, das ist grober Unfug."
Es sei "ein Missverständnis" anzunehmen, dass vor dem Oberlandesgericht die Aufklärung des gesamten NSU-Komplexes stattfinden könne, sagte Diemer. Vor Gericht gehe es um die strafrechtliche Aufarbeitung eines konkret begrenzten Sachverhalts und um konkrete Vorwürfe gegen konkrete Angeklagte.
Der NSU-Prozess wird am Mittwoch fortgesetzt.