Zschäpes Anwälte Heer, Stahl, Sturm

Angeklagte Zschäpe: "Historisches Verfahren"
Foto: AntifaWolfgang Heer ist keiner der Juristen, die sich in Rage reden, wenn sie über ihre Fälle plaudern. Der Kölner spricht zumeist beherrscht und leise mit leichtem rheinischen Zungenschlag. Verlieren kann er sich allenfalls in Feinheiten der Strafprozessordnung. Ein Anwalt, wie sie in den Terroristenprozessen der Siebziger eine Rolle gespielt haben, als es neben juristischen Fragen auch um solche der Weltanschauung ging, ist er keinesfalls. Gefragt, warum er Beate Zschäpe vertrete, sagt Heer: "Weil das mein Beruf ist."
Das ist ein bisschen tiefgestapelt, denn natürlich reizt den 39-Jährigen auch und vielleicht sogar vor allem die fachliche Herausforderung. Heer wird sich als Pflichtverteidiger - aller Voraussicht nach gemeinsam mit seinem Koblenzer Kollegen Wolfgang Stahl und der Berliner Rechtsanwältin Anja Sturm - auch vor Gericht für die derzeit prominenteste Angeklagte der Republik einsetzen: Die Bundesanwaltschaft wirft Beate Zschäpe unter anderem die Mitgliedschaft in der Terrortruppe "Nationalsozialistischer Untergrund" sowie zehnfachen Mord, versuchten Mord und besonders schwere Brandstiftung vor.
"Die Vorwürfe halte ich für gewagt", so Stahl.
Außerdem stören sich die Rechtsanwälte derzeit vor allem an der Informationspolitik der Ankläger: "Es ist skandalös und respektlos gegenüber der Mandantin und ihrer Verteidigung, dass der Generalbundesanwalt die Öffentlichkeit über den Inhalt der Anklageschrift informiert, die nicht förmlich zugestellt wurde und der Verteidigung demzufolge nicht bekannt ist", so Heer.
"Die Unschuldsvermutung bekommt nicht besonders viel Raum"
Generalbundesanwalt Harald Range hatte am Donnerstag in einer Erklärung vor Journalisten den Inhalt der Anklage gegen Zschäpe öffentlich gemacht. Dies hatte er mit dem "überragenden Interesse der Allgemeinheit" begründet sowie damit, dass die Angeschuldigte vor "Fehlspekulationen über den Anklageinhalt" geschützt werden solle. "In der Pressemitteilung der Bundesanwaltschaft", kritisiert nun wiederum Verteidiger Stahl, "bekommt die Unschuldsvermutung nicht gerade besonders viel Raum. Ich halte das für schwer erträglich."
Am Donnerstag bestätigte das Oberlandesgericht (OLG) München den Eingang der etwa 500 Seiten starken Anklageschrift und der mehr als tausend Ordner Ermittlungsakten, woraufhin die Bundesanwaltschaft eine Pressekonferenz einberief. Dass erst das zuständige Gericht die Unterlagen an alle Verfahrensbeteiligten weiterleitet, in diesem Fall an Dutzende Anwälte der fünf Angeklagten und zahlreichen Nebenkläger, ist nicht unüblich.
Die Anklage gegen Zschäpe stuft die 37-Jährige als "Mittäterin" ein. Sie sei genauso für die terroristischen Verbrechen des NSU verantwortlich wie ihre Komplizen Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos, die die Mordanschläge "letztlich unmittelbar ausführten", so Range. Den Vorwurf begründet die Bundesanwaltschaft mit einer "wertenden Betrachtung" der Gesamtumstände. Zschäpe habe die unverzichtbare Aufgabe gehabt, dem Dasein der terroristischen Vereinigung "den Anschein von Normalität und Legalität" zu geben. Sie habe ihren Nachbarn und Bekannten die häufige Abwesenheit von Böhnhardt und Mundlos "unverfänglich" erklärt - während diese mögliche Anschlagsziele ausgespäht und die Morde begangen hätten.
Heer, Stahl, Sturm - die drei Anwälte von Beate Zschäpe sind allesamt um die 40 Jahre alt und erfahrene Strafverteidiger. Sie vertraten bisher Mörder, Mafiosi und Milieugrößen, Islamisten, Betrüger und korrupte Manager. Dabei haben die Juristen viel gesehen und einiges erlebt, gleichwohl gehören sie noch nicht zu den ganz prominenten Namen ihrer Zunft. Auch das mag ein Grund sein, weshalb sie sich das Mammutverfahren antun werden. Zudem ist die Bezahlung nicht ganz schlecht, bis zu tausend Euro pro Verhandlungstag kann ein auswärtiger Pflichtverteidiger vor einem Oberlandesgericht aufrufen.
"Das ist ein historisches Verfahren"
Doch man darf den drei Juristen schon glauben, wenn sie auf die Frage nach ihrer Motivation, das Mandat zu übernehmen, nicht mit finanziellen Interessen, sondern sehr spontan und einhellig mit einem sportlichen Gedanken antworten: "Das ist ein historisches Verfahren", so Anwältin Sturm, "daran mitwirken zu können ist ungemein spannend." Und Verteidiger Stahl sagt: "Man hat selten die Chance, Teil eines solchen Prozesses zu sein."
Die politischen Ansichten ihrer Mandantin teilen die Verteidiger allesamt nicht, sie sind keine Szeneanwälte - auch wenn die "Titanic" aufgrund der drei Nachnamen spottete, die Ankläger in diesem Verfahren müssten dann folgerichtig "Friedrich Schutz und Claudia Staffel" heißen.
"Ich möchte dazu beitragen", sagt Anja Sturm, "dass der Angriff auf unsere demokratische Grundordnung mit einem besonderen Maß an Rechtsstaatlichkeit beantwortet wird. Ich verteidige einen Menschen, nicht seine Taten." Die drei Juristen reklamieren professionelle Distanz für sich. "Ich gehe absolut nüchtern an diese Sache heran. Meine private Meinung dazu ist vollkommen irrelevant", so Wolfgang Heer.
Man darf gespannt sein, wie die Strategie des Verteidigertrios ausfallen wird. Heer und Stahl können vor Gericht durchaus bissig werden. Zudem haben die Anwälte mit der Aussage ihrer Mandantin noch einen großen Trumpf in der Hinterhand. Bislang schweigt Beate Zschäpe, die Frage ist nur: Wie lange noch?