Plädoyer im NSU-Prozess Zschäpes Wille

Welchen Beitrag leistete Beate Zschäpe zu den Taten des NSU? Keinen, sagen ihre Altverteidiger. Sie bewerten das Verhältnis der Angeklagten zu Mundlos und Böhnhardt ganz anders als die Anklage.
Beate Zschäpe

Beate Zschäpe

Foto: MARC MUELLER/EPA-EFE/REX/Shutterstock

Um 10.28 Uhr klebt Wolfgang Heer seinem Kollegen Wolfgang Stahl einen hellgrünen Post-it auf das Rednerpult. Ein Hinweis, dass knapp 40 Minuten vergangen sind. Nach ungefähr einer Dreiviertelstunde legen die Redner der Plädoyers im NSU-Prozess für gewöhnlich eine Pause ein.

Die Hauptangeklagte Beate Zschäpe hat sich in diesen ersten 40 Minuten ihrem Altverteidiger Stahl erstaunlich zugewandt. Sie blickt ihn erwartungsvoll an. Nur der Stuhl, auf dem sonst ihr einziger Wahlverteidiger Hermann Borchert sitzt, trennt sie voneinander. Der Platz ist mal wieder leer.

An diesem 431. Verhandlungstag hat Stahl keinen Blick für Zschäpe, die ihn und seine Kollegen Heer und Anja Sturm mehr als zweieinhalb Jahre lang ignoriert hat. Stahl widmet sich dem Thema Mittäterschaft: Die Bundesanwaltschaft hat Zschäpe wegen Mittäterschaft an allen Verbrechen des NSU angeklagt.

Die Beweisaufnahme habe laut Bundesanwaltschaft nicht ergeben, dass Zschäpe unmittelbar an der Tatausführung der zehn Morde und 15 Raubüberfälle beteiligt gewesen sei, so Stahl. Die Verbrechen hätten ihre Weggefährten Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt begangen. Dennoch solle Zschäpe nach rechtlicher Bewertung des Generalbundesanwalts als Mittäterin bestraft werden - zu Unrecht, sagt Stahl.

Der Verteidiger bezieht sich auf den Rechtswissenschaftler Claus Roxin, einen der einflussreichsten Dogmatiker des Strafrechts und Experten zum Thema Täterschaft und Tatherrschaft. Demnach seien Zschäpes Tatbeiträge als "Mitwisserschaft" zu werten - also als Beihilfe. Wenn eine Legendierung ausreiche, um eine Mittäterschaft anzunehmen, gebe es für die Beihilfe keinen Anwendungsbereich mehr, meint Stahl und zitiert Roxin: "Es ist sicherlich keine wünschenswerte Lebensform, mit zwei Mördern zusammenzuleben, aber das macht einen Menschen noch lange nicht selbst zum Mörder."

"So geht es sicher nicht!"

Anwälte Heer und Stahl

Anwälte Heer und Stahl

Foto: Peter Kneffel/ dpa

Stahl kommt nicht umhin, auf Zschäpes Einlassung einzugehen. Er betont, dass es sich dabei um eine von Rechtsanwalt Borchert vorformulierte Erklärung handele, die dieser selbst als "literarisches Werk" bezeichnet und für die er die Verantwortung übernommen hatte. Kurzes Kichern im Gerichtssaal. Zschäpes Blick ist in diesem Moment starr.

In ihrer Aussage wies Zschäpe den Vorwurf zurück, sie sei in die Pläne für die Mord- und Sprengstoffanschläge eingeweiht und an den Raubtaten beteiligt gewesen. Die Vertreter der Bundesanwaltschaft seien nach Zschäpes Erklärung jedoch zu dem Ergebnis gekommen, dass "die offensichtlichen Divergenzen zu belastenden Beweismitteln nur eindeutige schuldindizielle Schlüsse zuließen", zitiert Stahl. Denn Zschäpe habe von sich und der Dreiergruppe ein Bild gezeichnet, wie es nach der Beweisaufnahme nicht zutreffen könne.

Selbst wenn die Aussage Zschäpes unwahr sei, könne "eine unwahre Erklärung eines Beschuldigten zur Sache nicht im Sinne eines Automatismus dazu führen, dass dadurch die Schuldhypothese der Anklage bestätigt" werde, ruft Stahl. "So geht es sicher nicht!"

Stahl spricht von "Unfairness" und einseitiger Präsentation der Ermittlungsergebnisse durch die Vertreter der Anklage. So habe sich eine Nachbarin Zschäpes daran erinnert, wie sie einmal gemeinsam einen Beitrag über rechtsextreme Ausschreitungen im Fernsehen sahen. Zschäpe habe damals den Sohn der Zeugin gewarnt: "Lass die Finger davon, das bringt nur Unglück, ich weiß, wovon ich rede, ich stand schon mit einem halben Bein im Knast."

Eine Äußerung, die im Ermittlungsergebnis des Generalbundesanwalts nicht aufgetaucht sei und erst von der Verteidigung entdeckt worden sei: im 192. Band der mehr als 600 mit der Anklageschrift an den Senat übersandten Ordner. Stahl glaubt nicht an ein Versehen, vielmehr an bewusste Unterschlagung.

Zschäpe kann nach Ansicht ihrer Altverteidiger nicht als Mittäterin der Raubüberfälle, Mord- und Sprengstoffanschläge verurteilt werden. Alle Verbrechen seien lediglich von Mundlos und Böhnhardt verübt und geplant worden. Schon die Frage, ob die Taten überhaupt stattfinden würden, "hing nicht von dem Willen Frau Zschäpes ab", sagt Stahl.

Blick ins Leere

Die von der Bundesanwaltschaft unterstellte "Konstruktion des mittäterschaftlichen Handelns" Zschäpes bezeichnet Stahl als eine Auslegung, die in der Rechtsprechung bislang einmalig sein dürfte. Auch eine Verurteilung Zschäpes wegen Beihilfe zum ersten oder zu allen Raubüberfällen sei nicht möglich, ein Freispruch daher die logische Forderung.

Stahl beendet seinen Schlussvortrag mit einem Zitat des Vorsitzenden des dritten Strafsenats des Bundesgerichtshofes aus einer Revisionshauptverhandlung im vergangenen Jahr: "Glauben Sie wirklich, dieses Haus würde ein solches Urteil halten? Nein, es bleibt dabei: ohne Tatbeitrag keine Mittäterschaft." Die Worte des Richters waren an den Vertreter des Generalbundesanwalts gerichtet.

Zschäpe hat während Stahls Vortrag immer wieder mal ihre gewohnte Haltung eingenommen: den Kopf auf beide Hände gestützt, den Rücken gerade, den Blick ins Leere. Doch am Ende wendet sie sich ihm wieder demonstrativ zu. Sie schaut ihn lange an, als wäre sie ihm dankbar.

Am Mittwoch will Anja Sturm mit dem letzten Plädoyer der Verteidigung beginnen.

Mitarbeit: Thomas Hauzenberger
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