Plädoyers im NSU-Prozess "Gipfel an Respektlosigkeit"

Im NSU-Prozess attackieren die Nebenkläger die Bundesanwaltschaft und äußern Zweifel an der Drei-Täter-Theorie, von "Vertuschung" ist die Rede. Dann kommt es zum Schlagabtausch mit der Zschäpe-Verteidigung.
Beate Zschäpe

Beate Zschäpe

Foto: Joerg Koch/ Getty Images

Gewettet hätte wohl kaum jemand, dass Edith Lunnebach an diesem 387. Verhandlungstag in Saal A 101 ans Rednerpult tritt. Doch um 11.03 Uhr beginnt die Rechtsanwältin aus Köln vor dem Münchner Oberlandesgericht tatsächlich mit ihrem Plädoyer im NSU-Prozess. Es ist der Auftakt der etwa sechs Wochen dauernden Schlussvorträge der 90 Nebenkläger, vorgetragen von mehr als 60 Rechtsanwälten.

Im September hatte die Bundesanwaltschaft ihr Plädoyer beendet und ihre Strafmaßforderungen für die fünf Angeklagten gestellt. Seither stockte die Hauptverhandlung, weil die Verteidiger den 6. Strafsenat mit Befangenheitsanträgen überschütteten.

Lunnebach beginnt mit einer klaren Ansage an die Vertreter der Anklage, die zur Begründung ihrer Strafanträge "nicht wenige Fakten" verwendet hätten, die nur durch Anträge der Nebenklage zustande gekommen seien - jener Nebenklage, die in diesem historischen Prozess auch immer den Stempel des Störenfrieds und Menetekels aufgedrückt bekommen hätte. "Warum solch selbstgerechte Handlung?", fragt Lunnebach angriffslustig.

Die Rechtsanwältin vertritt Opfer des ersten Sprengstoffanschlags des NSU, am 19. Januar 2001 in der Kölner Probsteigasse: eine damals 19 Jahre alte Frau, deren Gesicht durch eine Bombe schwer verletzt wurde. Attentäter hatten den Sprengsatz in einem Lebensmittelgeschäft deponiert, versteckt in einer Christstollendose. Der Laden gehörte den Eltern der Frau, er wurde durch die Explosion zerstört, die Familie verlor ihre Existenz.

Die Tochter überlebte knapp, arbeitet heute als Chirurgin. Ihr Auftritt als Zeugin vor Gericht beeindruckte so sehr, dass am Ende Zuschauer applaudierten, was der Vorsitzende Richter Manfred Götzl unerwartet geschehen ließ. Ihre Narben - physische wie psychische - seien jedoch bis heute nicht verheilt, sagt Lunnebach in ihrem Plädoyer.

Edith Lunnebach

Edith Lunnebach

Foto: Michaela Rehle/ REUTERS

Für sie und viele Nebenkläger ist der Anschlag in der Probsteigasse ein weiterer Hinweis dafür, dass der NSU keine dreiköpfige Zelle gewesen sein kann. Die Verbrechen hätten nur durch weitere Gehilfen geschehen können. In Wahrheit sei "das Netzwerk des NSU und die damit verbundene rechtsextremistische Gefahr weitaus größer als angenommen."

Allein die Lage der schmalen Einbahnstraße, in der eine eher dörfliche Atmosphäre herrschte, sei vielen Kölnern nicht bekannt gewesen. Lunnebach hält es für ausgeschlossen, dass Ortsfremde diesen Tatort ausspioniert haben. Der Laden der iranischstämmigen Familie trug zudem den deutschen Namen des Vorbesitzers. Der Anschlag, "gezielt gegen Ausländer gerichtet", könne "kein Zufallstreffer" sein.

Für Lunnebach steht außer Frage, dass ein unbekannter Mittäter "aus den Reihen des NSU" den Tatort ausgewählt und den Sprengsatz dort abgestellt hat. Ein Mann hatte kurz vor Weihnachten seinen Einkaufskorb mit jener Christstollendose im Laden zurückgelassen, weil er angeblich sein vergessenes Portemonnaie holen wollte. Er kam nicht wieder, der Ladenbesitzer deponierte den Korb, der dem Unbekannten gehörte, daraufhin im Aufenthaltsraum.

Von diesem Mann wurde damals ein Phantombild angefertigt. Es ähnelt weder den verstorbenen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt noch den Angeklagten noch anderen Verdächtigen. Läuft dieser Unbekannte noch heute frei herum und stellt somit für die Familie weiterhin "eine ständige Gefahr im Hintergrund" dar, wie Lunnebach meint?

Sie selbst hat einen konkreten Verdacht: Der unbekannte Bombenableger könnte ein V-Mann des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzes sein, über den der Dienst "seine schützende Hand" halte. Wurde deshalb im Jahr 2006 das wichtigste Beweisstück dieses Anschlags, die explodierte Christstollendose, vernichtet? Warum haben Ermittler bis zur Enttarnung des NSU die Tat nie als rechtsextremistisch zumindest in Erwägung gezogen?

Zschäpe starrt auf den Fußboden

Die Hauptangeklagte Beate Zschäpe hatte in einer Einlassung angegeben, Uwe Böhnhardt sei der Mann mit Korb; Uwe Mundlos habe derweil auf der Straße gewartet. Lunnebach glaubt Zschäpe kein Wort und spricht von einem "menschenverachtenden Rührstück", das diese vor Gericht abgeliefert habe. Es zeige "die moralische Einstellung, die fest in ihrer Persönlichkeit verankert sein muss". Zschäpe starrt auf den Fußboden zwischen sich und Lunnebach.

Am Ende ihres Plädoyers wendet sich die Rechtsanwältin mit einem "direkten Appell" an den Senat: "Seien Sie unbequem", fordert Lunnebach. Das Gericht solle "die Vertuschung" genauso wie die "Fehler in den damaligen Ermittlungen", die eine derartige Verbrechensserie überhaupt ermöglichten, in seine Bewertung einfließen lassen. Eigene Strafanträge stellt Lunnebach nicht.

Der Verhandlungstag scheint überraschend unaufgeregt über die Bühne zu gehen - bis der zweite Nebenklagevertreter Mehmet Daimagüler ans Rednerpult tritt. Er vertritt die Geschwister von Abdurrahim Özüdogru, der am 13. Juni 2001 in seiner Änderungsschneiderei erschossen wurde, sowie die Tochter von Ismail Yasar, der am 9. Juni 2005 in seinem Imbiss getötet wurde. Beide Morde geschahen in Nürnberg.

Mehmet Daimagüler

Mehmet Daimagüler

Foto: MICHAELA REHLE/ AFP

Daimagüler hat einen mehrstündigen Schlussvortrag vorbereitet. Auch er kritisiert die Bundesanwaltschaft dafür, dass sie nach der jahrelangen Beweisaufnahme noch immer an ihrer Drei-Täter-Theorie festhält. Schlimmer noch: Sie habe Hinweise, die der These der isolierten Terrorzelle widersprechen, "weggewischt".

Nach 40 Minuten fällt ihm Zschäpes Verteidiger Wolfgang Heer ins Wort und unterstellt Daimagüler ausschweifende Ausführungen. Kurz flammt ein Disput auf. Nebenklagevertreter Sebastian Scharmer spricht dabei von einem "Störfeuerwerk" Heers und dem "Gipfel an Respektlosigkeit" gegenüber dem Kollegen Daimagüler. Bundesanwalt Herbert Diemer schlägt sich auf dieselbe Seite und betont, dass Daimagüler die inhaltlichen Grenzen eines Plädoyers bislang nicht überschritten habe.

Richter Götzl greift auf eine altbewährte Methode zurück, um die Gemüter abzukühlen: Er unterbricht die Sitzung für eine knappe halbe Stunde. Es hilft nichts. Nach der Pause fährt Daimagüler exakt an der Stelle fort, an der ihn Heer unterbrochen hatte. Bis ihm Heer erneut ins Wort fällt.

Es kommt zu einem weiteren verbalen Gefecht, in dessen Verlauf Nebenklageanwalt Alexander Hoffmann der Verteidigung Zschäpes "reine Zeitverzögerung" unterstellt, um die Anreise von Angehörigen zu verhindern: "Weil Sie es nicht ertragen können, dass die Opfer hier eine Stimme haben, sondern auch anwesend sind."

Dies sei nicht sein Ziel, sagt Heer und beharrt auf eine Entscheidung des Senats über seinen Antrag, Daimagüler das Wort zu entziehen.

Um 15 Uhr lehnt der Senat den Antrag ab. Um 15.03 Uhr setzt Daimagüler sein Plädoyer fort.

Mitarbeit: Thomas Hauzenberger
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