Zschäpe und Wohlleben Gericht lehnt Befangenheitsanträge im NSU-Prozess ab

Der NSU-Prozess geht weiter wie geplant: Nach Informationen von SPIEGEL ONLINE hat das Oberlandesgericht München die Befangenheitsanträge von Beate Zschäpe und Ralf Wohlleben zurückgewiesen.
Ralf Wohlleben vor dem Oberlandesgericht München: Antrag abgelehnt

Ralf Wohlleben vor dem Oberlandesgericht München: Antrag abgelehnt

Foto: Andreas Gebert/ dpa

Ralf Wohlleben und Beate Zschäpe sind mit ihren Befangenheitsanträgen gegen die Richter im NSU-Prozess gescheitert. Nach Informationen von SPIEGEL ONLINE lehnte das Oberlandesgericht München die Anträge vom 14. Oktober ab.

Am Mittwoch vergangener Woche hatte die Wohlleben-Verteidigung den Befangenheitsantrag gegen den Senat gestellt. Zschäpes vierter Anwalt, Matthias Grasel, erklärte, seine Mandantin schließe sich an. Der Verhandlungstag am vergangenen Donnerstag wurde abgesetzt.

Hintergrund der Anträge ist das Zerwürfnis in der Zschäpe-Verteidigung, das vor Kurzem offensichtlich wurde. Die drei Altverteidiger Anja Sturm, Wolfgang Heer und Wolfgang Stahl hatten am 7. Oktober Anträge gestellt, über die sie vor der Verlesung weder Zschäpe noch Grasel informiert hatten.

Die komplizierte Situation in der Zschäpe-Verteidigung könnte auch Folgen für Wohlleben haben, argumentierte dessen Verteidigung - und beantragte zunächst die Aussetzung des Verfahrens. Der Senat solle für eine "ordnungsgemäße Verteidigung" Zschäpes sorgen. Da der Senat dies ablehnte, erhoben die Verteidiger Gegenvorstellung, die wiederum zurückgewiesen wurde. Daraufhin folgte der nun ebenfalls abgelehnte Befangenheitsantrag.

Der Prozess wird am Dienstag fortgesetzt. Als Zeuge ist ein Kriminalpolizist geladen, der Videodateien ausgewertet hat.

hut/gf
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