Prozess in München ICE-Messerangreifer zu 14 Jahren Haft verurteilt

Er griff im November 2021 unvermittelt vier Männer in einem Zug an und verletzte drei schwer. Nun ist der 28-Jährige wegen versuchten Mordes schuldig gesprochen worden.
Einsatzkräfte und Bahnreisende im November 2021 nach dem Angriff

Einsatzkräfte und Bahnreisende im November 2021 nach dem Angriff

Foto: Angelika Warmuth / dpa

Der Angeklagte der Messerattacke auf vier Reisende in einem ICE in Bayern vor mehr als einem Jahr ist zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren verurteilt worden. Das Oberlandesgericht München sprach den 28-jährigen Abdalrahman A. unter anderem des versuchten Mordes und der gefährlichen Körperverletzung schuldig.

A. hatte im November vergangenen Jahres in einem ICE auf der Fahrt nach Nürnberg vier Männer mit einem Messer angegriffen und drei von ihnen dabei schwer verletzt.

Die Frage nach einem möglichen dschihadistischen Hintergrund und einer eventuellen psychischen Erkrankung des in Syrien aufgewachsenen Palästinensers stand im Zentrum des zweimonatigen Prozesses in München. Die Bundesanwaltschaft war von einem radikal-islamistischen Hintergrund der Tat ausgegangen und hatte im Schlussplädoyer vergangene Woche eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert.

Die Richter folgten nun der Einschätzung der beauftragten Sachverständigen und schlossen eine psychische Erkrankung zum Tatzeitpunkt aus.

Die Anwälte der Opfer, die in dem Prozess als Nebenkläger auftraten, schlossen sich der Forderung an.

Die Verteidigung sieht in ihrem Mandanten hingegen einen schuldunfähigen, paranoid Schizophrenen und plädierte für einen Freispruch und eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus.

»Zustand voller Schuldfähigkeit«

»Unser Mandant ist krank, unser Mandant muss behandelt werden, und unser Mandant ist kein Terrorist«, sagte sein Verteidiger in seinem Schlussplädoyer. Der 28-Jährige habe sich verfolgt und überwacht gefühlt.

Unmittelbar nach der Tat erklärte A. gegenüber der Polizei, dass er krank sei. Zu dem Ergebnis sei auch die erste Beurteilung eines Gerichtspsychiaters gekommen, weshalb sein Mandant nach der Festnahme zuerst rund zwei Monate in eine Klinik gekommen sei, argumentierte der Verteidiger.

Nach Ansicht der Bundesanwälte simulierte der Mann eine psychische Krankheit jedoch nur. Die Tat habe er »im Zustand voller Schuldfähigkeit« begangen und damit seinen Beitrag zum weltweiten Dschihad leisten wollen, so die Bundesanwältin in ihrem Plädoyer. Auch drei psychiatrische Gutachter waren sich im Prozess einig, dass der Mann nicht psychisch krank sei.

aeh/dpa

Mehr lesen über

Die Wiedergabe wurde unterbrochen.
Mehrfachnutzung erkannt
Bitte beachten Sie: Die gleichzeitige Nutzung von SPIEGEL+-Inhalten ist auf ein Gerät beschränkt. Wir behalten uns vor, die Mehrfachnutzung zukünftig technisch zu unterbinden.
Sie möchten SPIEGEL+ auf mehreren Geräten zeitgleich nutzen? Zu unseren Angeboten