Messerattacke auf dem Oktoberfest Millionärsfreundin scheitert mit Revision

Weil ein Wiesn-Gast sie rassistisch beleidigte, stach Melanie Meier mit einem Messer auf ihn ein. Ein Gericht verhängte für die Tat viereinhalb Jahre Haft. Nun hat der BGH das Urteil bestätigt.
Bundesgerichtshof

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Foto: Uli Deck/ dpa

Die Lebensgefährtin eines Hamburger Millionärs muss wegen eines Messerangriffs auf dem Oktoberfest viereinhalb Jahre ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil gegen die 36-jährige Melanie Meier bestätigt.

Meier hatte im Prozess zugegeben, 2015 auf einen Wiesn-Gast eingestochen zu haben, der sie selbst und den Ex-Fußballnationalspieler Patrick Owomoyela rassistisch beleidigt hatte. Der Mann wurde lebensgefährlich verletzt, in einer Notoperation musste ihm die Milz entfernt werden.

Sie wurde im August vergangenen Jahres vom Landgericht München I unter anderem wegen versuchten Totschlags verurteilt. Direkt nach der Entscheidung hatten ihre Anwälte jedoch angekündigt, das Urteil anzufechten. Sie hatten stets von Notwehr gesprochen und auf Freispruch plädiert. Der BGH wies nun die Revision als unbegründet zurück.

Der Prozess hatte auch deshalb für Schlagzeilen gesorgt, weil der Verlobte der Angeklagten mehrfach versucht haben soll, Zeugen zu kaufen. Die Ermittlungen dazu laufen noch.

kry/AFP
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